Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0209Ausgegeben am 27.04.2017

Eing. Dat. 27.04.2017

 

 

 

 

 

Bau von GBO-Wohnungen auf dem Grundstück Frankenstraße 18

Antrag SPD vom 25.04.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, durch die Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach (GBO) auf dem städtischen Grundstück in der Frankenstraße 18 ein Wohnbauvorhaben mit einem Anteil geförderter Wohnungen in Höhe von 30% errichten zu lassen.

 

2.    Die Erlöse aus dem dafür erforderlichen Grundstücksgeschäft werden für den Bau eines Kunstrasenplatzes und eines Vereinsheimes an der Mühlheimer Straße sowie eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Rumpenheim

verwendet.

 

 

Begründung:

 

zu 1.) Das Sportgelände an der Frankenstraße 18 war bis zum Brand des

Vereinsheimes im Juni 2014 die sportliche Heimat des SC Bürgel 07. Durch den Brand ergibt sich die Möglichkeit, das Grundstück für Mietwohnungsbau zu nutzen. Aufgrund der sinkenden Zahl geförderter Wohnungen in Offenbach ist es

angebracht, gemäß der wohnungspolitischen Leitlinien 30% der Wohnungen im

geförderten Wohnungsbau zu errichten.

 

zu 2.) Infolge des Brandes im Juni 2014 ist der SC Bügel 07 derzeit ohne feste

Vereinsheimat. Mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes und eines Vereinsheimes an der Mühlheimer Straße kann dieser Zustand beendet werden. Zudem können weitere Sportvereine und eine angrenzende Schule von dem Vorhaben profitieren.

Die Sportanlage Rumpenheim  wird derzeit von der SKG Rumpenheim und dem

Türkischen SC genutzt. Ein Kunstrasenplatz auf der Anlage ermöglicht den Vereinen gerade in den Wintermonaten bzw. bei schlechtem Wetter bessere

Trainingsbedingungen. Auch hier kann eine angrenzende Schule profitieren.

 

 

 

 

 

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