Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0210Ausgegeben am 27.04.2017
Eing. Dat. 27.04.2017
Entlastung der Stadt durch Bundesinvestitionsprogramm KIP II für dringende
Investitionen in Sportstätten und Spielplätze nutzen
Antrag SPD vom 21.04.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
a.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt jeweils eine Haushaltstelle
„Kunstrasenplatz Gemaa Tempelsee“ und „Kunstrasenplatz VfB Offenbach“ zu
schaffen. Die Haushaltstellen werden jeweils mit 750.000 Euro angesetzt.
b.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt eine Haushaltstelle „Überdachung
Waldschwimmbad“ zu schaffen. Die Haushaltstelle wird mit 3.500.000 Euro
angesetzt.
c.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Spielplatzrahmenplan der Stadt Offenbach zusätzlich 200.000 Euro
bereitzustellen.
d.) Der restliche Anteil der freiwerdenden Haushaltsmittel durch das
Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von ca. 10 Millionen Euro muss für die
Sanierung der Offenbacher Schulen verwendet werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Bundesinvestitionsprogrammes durch Bundestag, Bundesrat und Hessischen
Landtag.
Begründung:
Mit dem Bundesinvestitionsprogramm hat die Bundesregierung ein Förderprogramm in Höhe von 440 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen aufgesetzt. Die Mittel aus dem Programm dürfen ausschließlich für Investitionen in die kommunale
Schulinfrastruktur eingesetzt werden.
Die Stadt Offenbach kann mit Zuwendungen in Höhe von 20,2 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm rechnen (Förderung von 15 Millionen Euro +
vorgeschriebener kommunaler Eigenanteil von 5,2 Millionen). Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel zur alleinigen Investition in die Schulinfrastruktur werden schon verplante Investitionen zur Finanzierung des Schulsanierungsprogrammes im
Finanzhaushalt frei.
Die SPD-Fraktion hält es für notwendig, auch weiterhin alle Anstrengungen
fortzusetzen, um die Sanierung der Offenbacher Schulen abzuschließen.
Allerdings sollte die einmalige Möglichkeit, die das Bundesinvestitionsprogramm
eröffnet, genutzt werden, um dringende Investitionen in die Infrastruktur Offenbacher
Sportstätten und Spielplätze zu realisieren. .
Denn diese Investitionen können helfen, für die Einwohner einer wachsenden Stadt ein entsprechendes Sport- und Freizeitangebot bereitzustellen.
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