Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0200/1Ausgegeben am 10.05.2017

Eing. Dat. 10.05.2017

 

 

 

 

 

Verbesserung Sicherheitsgefühl Geleitsstraße / Ecke Herrnstraße

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung des Quartiersmanagements zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten zu berichten,

 

-       wie in diesem Bereich das Sicherheitsgefühl für Anwohner und Passanten verbessert werden kann;

 

-       wie auftretender Lärmbelästigung und anderen unerwünschten Erscheinungen effizient entgegengewirkt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Die im Ursprungsantrag aufgeführten Probleme sind nicht neu.

 

Schon über Jahre hinweg beklagen sich Bürger aus dem Bereich der südlichen Herrnstraße z. B. über nächtliche Saufgelage unter freiem Himmel.

Nach den Worten der Anwohner hielten sich im Bereich zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße oft zahlreiche Personen abends und bis tief in die Nacht dort auf, versorgten sich an den umliegenden Kiosken mit alkoholischen Getränken und führten lautstarke Unterhaltungen. Ebenso würde auch in Hauseingänge uriniert.

 

Der Magistrat ist daher aufgefordert, durch sinnvolle Maßnahmen dem entgegenzuwirken und konkrete Vorschläge, die in seinem Ermessen liegen, zur Abhilfe zu unterbreiten. Dies beginnt schon damit, auch in den Abendstunden die Stadtpolizei dort einzusetzen. Diese kann sogar für die Betroffenen als mildestem Mittel Platzverweise aussprechen und schon damit für Ruhe sorgen.

 

Hingegen erscheint etwa die Verfügung eines pauschalen Alkoholverbotes für diesen Bereich – es ist kein „Platz“ im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung - rechtlich bedenklich. Ebenso sollten die Sitzgelegenheiten dort verbleiben, um ruhesuchenden Passanten einen Platz zum Verweilen anzubieten.

 

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.