Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

TOP 19

Verkehrssituation im Offenbacher Westend
Antrag SPD vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0208
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017,

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach

 

-       über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße

 

sowie

 

-       über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach

 

-       über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße

 

sowie

 

-       über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

2016-21/DS-I(A)0208

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0208/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0208.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, über a.) die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße zu beraten und b.) die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) zu erörtern.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung