Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0217/1Ausgegeben am 20.06.2017

Eing. Dat. 20.06.2017

 

 

 

 

 

Städtebauliche Leitlinien in Offenbach

Ergänzungsantrag SPD vom 20.06.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

●         Bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohneinheiten sollen zukünftig 30% der Wohnfläche des gesamten Vorhabens im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.

 

●         Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) dem Neubau von Wohnungen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus zukünftig höchste Priorität einräumt.

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

 

 

 

 

 

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