Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0217/1/1Ausgegeben am 22.06.2017

Eing. Dat. 21.06.2017

 

 

 

 

 

Städtebauliche Leitlinien in Offenbach

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 21.06.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

·         Bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 25 Wohneinheiten sollen zukünftig 30% der Wohnfläche des gesamten Vorhabens im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Die städtischen Leitlinien für die Vergabe von Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau schreiben fest, dass darauf hingewirkt werden soll, dass bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohneinheiten (WE) 30% im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden sollen. Die Leitlinien wurden 2014 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Gemessen an der Anzahl der Baugenehmigungen, die in dieser Zeit erteilt wurden, aber auch in absoluten Zahlen, ist der Anteil der geförderten Wohnungen verschwindend gering.

In verschiedenen Fällen haben Investoren Bauanträge eingereicht, die in ihrer Größe knapp unter 50 Wohneinheiten lagen, um die städtebaulichen Leitlinien zu umgehen.

Die antragsstellende Fraktion ist der Ansicht, dass der geförderte Wohnungsbau auch bei kleineren Bauvorhaben verpflichtend sein muss.