Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0236/1Ausgegeben am 22.06.2017

Eing. Dat. 22.06.2017

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 mit der Bezeichnung „Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 12 BauGB

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 22.06.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0236 wird wie nachstehend ergänzt:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, zeitgleich zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und städtebaulichen Vertrages eine separate Vorlage zu erarbeiten mit folgenden Punkten:

 

  1. Es ist eine Kompensationsfläche für die Versiegelung des Feldherrenhügels herzustellen: Hierfür sind 500.000 Euro des Kaufpreises zu verwenden, um eine Kompensationsfläche als Grünfläche herzustellen. Bei der Summe handelt es sich um das Gesamtbudget inkl. Planungskosten. Hierzu soll eine Standortprüfung durch das Stadtplanungsamt vorgenommen werden, um möglichst standortnah eine geeignete Fläche zu identifizieren. Bisher erscheint zurzeit nur die Fläche am Karl-Carstens-Platz/ Domstraße als geeignet.

 

  1. Sollte diese Prüfung/ Standortsuche keine andere Fläche hervorbringen, so ist die städtische Fläche „Domstraße“, gegenüber des neuen 160° Gebäudekomplexes, als Grünanlage herzustellen.

 

  1. Hierzu sollte ein kleiner Gestaltungswettbewerb vorgeschaltet werden.

 

  1. Ziel ist es, bei einer Herstellung der städtischen Fläche „Domstraße“ als Grünanlage zeitgleich den Kreisel Karl-Carstens-Platz zu entfernen, um durch eine Verlängerung der Abbiegespur die Entflechtung der Verkehrsströme auf der Berliner Straße von Westen kommend in die Kaiserstraße zu erleichtern.

 

5.    Stellplätze: Im Zusammenhang mit dem 2011-16/DS-I(A)575/1 –Beschluss vom 24.07.2014 und in Verbindung mit dem beauftragten Parkraumbewirtschaftungskonzept 2016-21/DS-I(A)0069 –Beschluss vom 29.06.2016 sind für die möglicherweise entfallenden Stellplätze Kompensationen im entsprechenden Quartier zu identifizieren und zu benennen.

 

Diese separate Vorlage ist zeitgleich mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzulegen.“

 

 

Begründung:

Im Rahmen der Aufwertung des Gebäudekomplexes „ToysRUs“ werden zum Teil öffentliche, begrünte Flächen überbaut. Im Rahmen einer qualitativ hochwertigen Stadtentwicklung mit hoher Aufenthaltsqualität und der Berücksichtigung der Klimaerwärmung ist es wichtig, Grün zu kompensieren und die Entwicklung der für die Bevölkerung nutzbaren, grünen Infrastruktur vorzunehmen. Parkanlagen sind dafür ein wesentlicher Bestandteil und ein Beitrag zur Aufwertung von Stadtbild, Aufenthaltsqualität und Gesundheit der Menschen.