Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

 

TOP 11

Städtebauliche Leitlinien in Offenbach
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 07.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0217
Ergänzungsantrag SPD vom 20.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0217/1

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 21.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0217/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0217

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat möge für Offenbach im Rahmen von Bebauungsvorhaben und somit für Änderungen und Aufstellungen von B-Plänen und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen folgende Kriterien vorrangig und entsprechend festlegen. Die Kriterien sind mit sofortiger Wirkung zu berücksichtigen. Hierbei aufgeführte Beispiele gelten als Anregungen für das Stadtplanungsamt, da die gelisteten Ziele gegebenenfalls mit anderen Maßnahmen erreicht werden können und um der Fortentwickelung von Innovation und Standards nicht vorzugreifen.

 

  • Es ist ein sozial ausgewogenes, kinderfreundliches Wohnumfeld zu schaffen, welches durch qualitativ hochwertige, optisch ansprechende (dem Umfeld entsprechende) und energieeffiziente Wohntypen gekennzeichnet ist und für die Bedarfe unterschiedlichster Nutzer passt. Dabei benötigt es über die Stadt hinweg eine Mischung unterschiedlicher Wohntypen bei den einzelnen Baugebieten. In den Neubaugebieten in den Außenbezirken ist eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern vorzusehen. Bei großskaligen Wohngebieten ist darauf zu achten, dass auch dort Entwicklungen stattfinden können, welche eine Baulandbereitstellung für Eigennutzer berücksichtigen.

 

  • Zu einem kinderfreundlichen Wohnumfeld gehört auch die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen, beispielsweise Kitaplätzen, öffentlichen Spielplätzen, nutzbarem Raum für Jugendliche (z.B. Bolzplätze oder Fitness-Einrichtungen).

 

  • Es sollen solche Flächen im Vorhaben geschaffen werden, die eine tägliche Versorgung (Arztpraxen etc.) und das Einkaufen vor Ort  ermöglichen können. Alternativ kann eine Anbindung an eine entsprechend nah gelegene Infrastruktur sichergestellt werden.

 

  • Für die Bewohnerinnen und Bewohner müssen reell nutzbare Anteile von Grünflächen geschaffen und finanziert werden. Dies können zum Beispiel Gartenflächen oder nutzbare Gründächer sein. In diesem Rahmen ist ebenfalls darzustellen, auf welchen Flächen im Rahmen des Vorhabens öffentliche Grünflächen geschaffen werden können, sodass eine Zielgröße von 6m² pro Einwohner erreicht und die Refinanzierung von den Vorhabenträgern gesichert werden kann.

 

  • Für die Bewohnerinnen und Bewohner muss eine hohe Aufenthaltsqualität im Freiraumumfeld geschaffen werden - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum - unter anderem mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten in schattigen und sonnigen Zonen. Zu einer hohen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Freiraum, wie zum Beispiel auf Plätzen, Parks und Spielplätzen, gehört eine möglichst geringe Lärmbelastung, damit Erholung und gesundes Leben möglich sind. Daher sind Maßnahmen einzuplanen, die auf diesen Flächen eine geringe Lärmbelastung erreichen.

 

  • In Vorhaben sollen die wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach sowie die Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau vollumfänglich berücksichtigt werden. Der geförderte Wohnungsbau ist in die Vorhaben gleichermaßen zu integrieren und so zu schaffen, dass die soziale Durchmischung in den jeweiligen Gebieten oder Vorhaben gewährleistet ist. Die Anteile sind jeweils auf das Gesamtareal anzuwenden. Bei Einzelmaßnahmen ohne erforderliche Bebauungsplanänderungen ist zwecks ausgeglichener sozialer Durchmischung das bestehende Umfeld zu betrachten. Ziel ist es, den Anteil an Wohnraum von genossenschaftlichen Anbietern in Mehrfamilienhäusern in Offenbach zu erhöhen.

 

  • Im Sinne der Inklusion und für seniorengerechtes Wohnen sind barrierefreie Wohnungen zu schaffen. In Neubebauungen von Mehrfamilienhäusern sollen barrierearme Wohnungen der Standard sein. Weiterhin sollen mindestens 35% barrierefrei und weitere 5% rollstuhlgerecht sein.

 

  • Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind einzuhalten. Ziel ist es, möglichst alle notwendigen Stellplätze für die motorisierten Fahrzeuge in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern zu schaffen, daher weniger versiegelten Raum und somit mehr Flächen für Begrünung, zum Beispiel Baumbepflanzungen. Im Rahmen der Schaffung von Abstellplätzen für PKW und Fahrräder ist eine Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zu schaffen.  Der verstärkten Nutzung von ÖPNV, Car-Sharing sowie Fahrrädern als Verkehrsmittel soll Rechnung getragen werden. Um Quartiere von unnötigem Suchverkehr und damit von Lärm und Schadstoffen zu entlasten, müssen Investoren ein integriertes Mobilitätskonzept für die zukünftigen Bewohner vorlegen.

 

  • Die zu errichtenden Gebäude sollen sich architektonisch in den historischen Charakter der Umgebungsbebauung bzw. des Baugebietes einfügen. Dies soll deutlich werden in der Entsprechung der gebietstypischen Gebäudehöhen und Dachneigungen. Gegebenenfalls sind Gestaltungsmerkmale wie Sockelgeschosse vorzusehen. Bei ausgesuchten Projekten sollten gegebenenfalls Wettbewerbe genutzt werden, um die architektonische Vielfalt zu befördern.

 

  • Ökologischen Baustoffen ist der Vorzug zu geben. Es ist ein energetischer Standard festzuschreiben, welcher ressourcenschonend wirkt, und beispielsweise eine KfW-Förderung für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden erlaubt. Ziel sollte es sein, bereits jetzt energetische Standards zu erreichen, welche über die jeweils geltenden Einsparverordnungen hinaus gehen, um neben der Verringerung des Energieverbrauches sowie der CO2-Belastung ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten sowie Warmwasseraufbereitungskosten für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch Passivhausbauweise erreicht werden. Ressourcenschonend kann ebenfalls die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen oder die Einbeziehung regenerativer Energiequellen wirken.

 

  • Es ist sicher zu stellen, dass die Schaffung von Gehwegen und Durchwegungen so erfolgt, dass diese barrierefrei sind und ein sicherer Fahrradverkehr möglich ist. Für eine Stadt der kurzen Wege ist es notwendig, durch größere Blockbebauungen öffentliche Durchwegungen zu schaffen, welche für Fußgänger und Fahrradfahrer nutzbar sind.

 

  • Grün- und Freiflächen sind sowohl im Geltungsbereich des B-Plans, als auch  in der näheren Umgebung herzustellen sowie stadtklimatisch wirksame Maßnahmen im näheren Umfeld durchzuführen.

 

  • Wenn es bei nachverdichtenden Baumaßnahmen notwendig ist, vorhandene Grünflächen zu versiegeln, sind diese auszugleichen. Alternativ können auf den Dächern der Gebäude Dachbegrünungen hergestellt werden. Die Flächen sind so zu gestalten, dass die Eigentümer und/oder Mieter die Fläche als Freizeitfläche nutzen können, z. B. durch das Errichten eines Spielplatzes oder  die Bereitstellung von Ausstattungsgegenständen wie Bänken und Gemeinschaftsgärten-Mietergärten.

 

  • Das anfallende Regenwasser ist vorzugsweise in Zisternen zu sammeln und/ oder zu versickern, z.B. durch Rigolen. Alternativ ist das Niederschlagswasser je nach Gegebenheit abzuführen, vorzugsweise ist es auch dabei eine Nutzung oder Versickerung zuzuleiten.

 

  • Es ist jeweils durch den Magistrat zu prüfen, ob es seitens der Stadt in den an die jeweiligen Vorhaben angrenzenden Gebieten unbefriedigte Bedarfe an öffentlicher/ sozialer Infrastruktur/ Raum gibt, welche es abzudecken gilt.

 

  • Bei allen Maßnahmen soll berücksichtigt werden, eine Lebensqualität zu schaffen, die den Herausforderungen der notwendigen Klimaanpassung (Klimaresilienz) gerecht wird. Gemeint sind damit im Besonderen die Gefahren der Überhitzung im öffentlichen Raum. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen: Gründächer, (begehbare) Wasserspiele als Kühlung, Fassadenbegrünung (unter Einbeziehung der FLL-Richtlinien „Fassadenbegrünungen“), schattenspendende Bepflanzung, geringe Anteile an versiegelten Flächen. Generell sind die Be- und Durchgrünung an Gebäuden zu fördern und Gebäude sind so zu planen, dass Fassaden- und Balkonbegrünungen ermöglicht werden.

 

  • Lärmschutz der Bewohnerinnen und Bewohner, neben Fluglärm auch vor Straßenlärm, ist dringend erforderlich. Daher müssen Bau und Fenster so ausgestattet sein, dass in allen Wohnräumen gesunde Wohnverhältnisse erreicht werden. Ziel ist es, einen ausreichenden Lärmschutz tagsüber und nachts zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind schallmindernde Maßnahmen für den fließenden Verkehr vorzusehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0217/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

  • Bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 25 Wohneinheiten sollen zukünftig 30% der Wohnfläche des gesamten Vorhabens im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0217/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

●          Bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohneinheiten sollen zukünftig 30% der Wohnfläche des gesamten Vorhabens im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.

 

●          Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) dem Neubau von Wohnungen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus zukünftig höchste Priorität einräumt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0217

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat möge für Offenbach im Rahmen von Bebauungsvorhaben und somit für Änderungen und Aufstellungen von B-Plänen und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen folgende Kriterien vorrangig und entsprechend festlegen. Die Kriterien sind mit sofortiger Wirkung zu berücksichtigen. Hierbei aufgeführte Beispiele gelten als Anregungen für das Stadtplanungsamt, da die gelisteten Ziele gegebenenfalls mit anderen Maßnahmen erreicht werden können und um der Fortentwickelung von Innovation und Standards nicht vorzugreifen.

 

  • Es ist ein sozial ausgewogenes, kinderfreundliches Wohnumfeld zu schaffen, welches durch qualitativ hochwertige, optisch ansprechende (dem Umfeld entsprechende) und energieeffiziente Wohntypen gekennzeichnet ist und für die Bedarfe unterschiedlichster Nutzer passt. Dabei benötigt es über die Stadt hinweg eine Mischung unterschiedlicher Wohntypen bei den einzelnen Baugebieten. In den Neubaugebieten in den Außenbezirken ist eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern vorzusehen. Bei großskaligen Wohngebieten ist darauf zu achten, dass auch dort Entwicklungen stattfinden können, welche eine Baulandbereitstellung für Eigennutzer berücksichtigen.

 

  • Zu einem kinderfreundlichen Wohnumfeld gehört auch die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen, beispielsweise Kitaplätzen, öffentlichen Spielplätzen, nutzbarem Raum für Jugendliche (z.B. Bolzplätze oder Fitness-Einrichtungen).

 

  • Es sollen solche Flächen im Vorhaben geschaffen werden, die eine tägliche Versorgung (Arztpraxen etc.) und das Einkaufen vor Ort  ermöglichen können. Alternativ kann eine Anbindung an eine entsprechend nah gelegene Infrastruktur sichergestellt werden.

 

  • Für die Bewohnerinnen und Bewohner müssen reell nutzbare Anteile von Grünflächen geschaffen und finanziert werden. Dies können zum Beispiel Gartenflächen oder nutzbare Gründächer sein. In diesem Rahmen ist ebenfalls darzustellen, auf welchen Flächen im Rahmen des Vorhabens öffentliche Grünflächen geschaffen werden können, sodass eine Zielgröße von 6m² pro Einwohner erreicht und die Refinanzierung von den Vorhabenträgern gesichert werden kann.

 

  • Für die Bewohnerinnen und Bewohner muss eine hohe Aufenthaltsqualität im Freiraumumfeld geschaffen werden - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum - unter anderem mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten in schattigen und sonnigen Zonen. Zu einer hohen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Freiraum, wie zum Beispiel auf Plätzen, Parks und Spielplätzen, gehört eine möglichst geringe Lärmbelastung, damit Erholung und gesundes Leben möglich sind. Daher sind Maßnahmen einzuplanen, die auf diesen Flächen eine geringe Lärmbelastung erreichen.

 

  • In Vorhaben sollen die wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach sowie die Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau vollumfänglich berücksichtigt werden. Der geförderte Wohnungsbau ist in die Vorhaben gleichermaßen zu integrieren und so zu schaffen, dass die soziale Durchmischung in den jeweiligen Gebieten oder Vorhaben gewährleistet ist. Die Anteile sind jeweils auf das Gesamtareal anzuwenden. Bei Einzelmaßnahmen ohne erforderliche Bebauungsplanänderungen ist zwecks ausgeglichener sozialer Durchmischung das bestehende Umfeld zu betrachten. Ziel ist es, den Anteil an Wohnraum von genossenschaftlichen Anbietern in Mehrfamilienhäusern in Offenbach zu erhöhen.

 

  • Im Sinne der Inklusion und für seniorengerechtes Wohnen sind barrierefreie Wohnungen zu schaffen. In Neubebauungen von Mehrfamilienhäusern sollen barrierearme Wohnungen der Standard sein. Weiterhin sollen mindestens 35% barrierefrei und weitere 5% rollstuhlgerecht sein.

 

  • Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind einzuhalten. Ziel ist es, möglichst alle notwendigen Stellplätze für die motorisierten Fahrzeuge in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern zu schaffen, daher weniger versiegelten Raum und somit mehr Flächen für Begrünung, zum Beispiel Baumbepflanzungen. Im Rahmen der Schaffung von Abstellplätzen für PKW und Fahrräder ist eine Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zu schaffen.  Der verstärkten Nutzung von ÖPNV, Car-Sharing sowie Fahrrädern als Verkehrsmittel soll Rechnung getragen werden. Um Quartiere von unnötigem Suchverkehr und damit von Lärm und Schadstoffen zu entlasten, müssen Investoren ein integriertes Mobilitätskonzept für die zukünftigen Bewohner vorlegen.

 

  • Die zu errichtenden Gebäude sollen sich architektonisch in den historischen Charakter der Umgebungsbebauung bzw. des Baugebietes einfügen. Dies soll deutlich werden in der Entsprechung der gebietstypischen Gebäudehöhen und Dachneigungen. Gegebenenfalls sind Gestaltungsmerkmale wie Sockelgeschosse vorzusehen. Bei ausgesuchten Projekten sollten gegebenenfalls Wettbewerbe genutzt werden, um die architektonische Vielfalt zu befördern.

 

  • Ökologischen Baustoffen ist der Vorzug zu geben. Es ist ein energetischer Standard festzuschreiben, welcher ressourcenschonend wirkt, und beispielsweise eine KfW-Förderung für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden erlaubt. Ziel sollte es sein, bereits jetzt energetische Standards zu erreichen, welche über die jeweils geltenden Einsparverordnungen hinaus gehen, um neben der Verringerung des Energieverbrauches sowie der CO2-Belastung ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten sowie Warmwasseraufbereitungskosten für die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch Passivhausbauweise erreicht werden. Ressourcenschonend kann ebenfalls die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen oder die Einbeziehung regenerativer Energiequellen wirken.

 

  • Es ist sicher zu stellen, dass die Schaffung von Gehwegen und Durchwegungen so erfolgt, dass diese barrierefrei sind und ein sicherer Fahrradverkehr möglich ist. Für eine Stadt der kurzen Wege ist es notwendig, durch größere Blockbebauungen öffentliche Durchwegungen zu schaffen, welche für Fußgänger und Fahrradfahrer nutzbar sind.

 

  • Grün- und Freiflächen sind sowohl im Geltungsbereich des B-Plans, als auch  in der näheren Umgebung herzustellen sowie stadtklimatisch wirksame Maßnahmen im näheren Umfeld durchzuführen.

 

  • Wenn es bei nachverdichtenden Baumaßnahmen notwendig ist, vorhandene Grünflächen zu versiegeln, sind diese auszugleichen. Alternativ können auf den Dächern der Gebäude Dachbegrünungen hergestellt werden. Die Flächen sind so zu gestalten, dass die Eigentümer und/oder Mieter die Fläche als Freizeitfläche nutzen können, z. B. durch das Errichten eines Spielplatzes oder  die Bereitstellung von Ausstattungsgegenständen wie Bänken und Gemeinschaftsgärten-Mietergärten.

 

  • Das anfallende Regenwasser ist vorzugsweise in Zisternen zu sammeln und/ oder zu versickern, z.B. durch Rigolen. Alternativ ist das Niederschlagswasser je nach Gegebenheit abzuführen, vorzugsweise ist es auch dabei eine Nutzung oder Versickerung zuzuleiten.

 

  • Es ist jeweils durch den Magistrat zu prüfen, ob es seitens der Stadt in den an die jeweiligen Vorhaben angrenzenden Gebieten unbefriedigte Bedarfe an öffentlicher/ sozialer Infrastruktur/ Raum gibt, welche es abzudecken gilt.

 

  • Bei allen Maßnahmen soll berücksichtigt werden, eine Lebensqualität zu schaffen, die den Herausforderungen der notwendigen Klimaanpassung (Klimaresilienz) gerecht wird. Gemeint sind damit im Besonderen die Gefahren der Überhitzung im öffentlichen Raum. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen: Gründächer, (begehbare) Wasserspiele als Kühlung, Fassadenbegrünung (unter Einbeziehung der FLL-Richtlinien „Fassadenbegrünungen“), schattenspendende Bepflanzung, geringe Anteile an versiegelten Flächen. Generell sind die Be- und Durchgrünung an Gebäuden zu fördern und Gebäude sind so zu planen, dass Fassaden- und Balkonbegrünungen ermöglicht werden.

 

  • Lärmschutz der Bewohnerinnen und Bewohner, neben Fluglärm auch vor Straßenlärm, ist dringend erforderlich. Daher müssen Bau und Fenster so ausgestattet sein, dass in allen Wohnräumen gesunde Wohnverhältnisse erreicht werden. Ziel ist es, einen ausreichenden Lärmschutz tagsüber und nachts zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind schallmindernde Maßnahmen für den fließenden Verkehr vorzusehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung