Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

 

TOP 17

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Ehem. Mato-Areal“
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-166 (Dez. I, Amt 60) vom 07.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0223

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Anlage) zwischen der Stadt Offenbach am Main und Traumhaus Das Original Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Borsigstraße 20a, 65205 Wiesbaden wird zugestimmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung