Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0220Ausgegeben am 22.06.2017

Eing. Dat. 08.06.2017

 

 

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2017 und Nachtragshaushaltsplan 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-173 (Dez. III, Amt 20) vom 07.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

a)     der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017 wird festgestellt und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird beschlossen,

 

b)    die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2017 und dem Nachtragshaushaltsplan 2017 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2017 (für die Jahre 2017 bis 2020) berücksichtigt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 98 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2017 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage in den Magistrat eingebracht, da es nach Abgabetermin im regulären Geschäftsgang noch dringende, unvorhersehbare Abstimmungsprozesse zwischen den Ämtern der Stadtverwaltung gab und die Vorlage wegen notwendiger Fristen unverzüglich für die Beratung des Magistrats zur Verfügung stehen muss.

Anlagen:

Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung 2017