Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0238Ausgegeben am 17.07.2017

Eing. Dat. 21.06.2017

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Heusenstammer Weg 1-5 sowie Bieberer Straße 229 und Kopernikusstraße 2, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-198 (Dez. I, Amt 80) vom 21.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin die beiden Grundstücke Gemarkung Bürgel Flur 9 Nr. 22/95 = 1.758 m² sowie Gemarkung Bürgel Flur 9 Nr. 17/1 = 1.078 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 645.186,00 EUR (367,00 EUR/m², für Nr. 22/95) sowie 434.434,00 EUR (403,00 EUR/m², für Nr. 17/1) = insgesamt 1.079.620,00 EUR und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim  Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die Grundstücke Heusenstammer Weg 1-5 sowie Bieberer Straße 229 und Kopernikusstraße 2 sind seit 1927 bzw. 1950 im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der beiden Grundstücke. Das Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 1-5 hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2049. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1,12 EUR/m² = 1.968,96 EUR/Jahr. Das Erbbaurecht an dem Grundstück Bieberer Straße 229 und Kopernikusstraße 2 hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2026. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1,01 EUR/m² = 1.088,76 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

Die Erbbauberechtigte plant eine Neugestaltung der Außenanlagen der Wohnanlage. So sind u.a. der Abbruch von vorhandenen Garagen, die Errichtung von 12 PKW-Stellplätzen, die Errichtung von 2 Fahrradhäusern, die Anpassung der vorhandenen Grünanlage inklusive Neubepflanzung sowie die Errichtung eines gemeinsamen Spielplatzes für die Gesamtwohnanlage vorgesehen. In den mit der Erbbauberechtigten geführten Grundstücksverhandlungen wurde seitens der Stadt alternativ zum Verkauf auch eine Verlängerung der bestehenden Erbbaurechtsverträge angeboten. In diesem Fall wäre natürlich eine Anpassung des Erbbauzinses an die aktuell maßgebenden grundstückswirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Im Rahmen einer Interessenabwägung hat sich die Erbbauberechtigte allerdings für einen Erwerb der Grundstücke entschieden.

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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