Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0249Ausgegeben am 07.08.2017

Eing. Dat. 27.07.2017

 

 

 

 

 

Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main (Feuerwehrsatzung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-236 (Dez VI, Amt 37) vom 26.07.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main (Feuerwehrsatzung)“ wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main hält gemäß § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) eine Berufsfeuerwehr sowie Freiwillige Feuerwehren in den Stadtteilen Bieber, Rumpenheim und Waldheim vor. Diese gemeinsam bilden die öffentliche Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main. Die Aufstellung und Gliederung, Führung und Wahl der verschiedenen ehrenamtlichen Funktionsträger sind in der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main (Feuerwehrsatzung) zu regeln.

 

Die Satzung vom 24. April 1975 ist aufgrund inzwischen eingetretener gesetzlicher Änderungen anzupassen. Die beabsichtigte Gründung von Kindergruppen erfordert ebenfalls die Anpassung der Feuerwehrsatzung, da Kindergruppen in der bisherigen Satzung in der Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren nicht vorgesehen waren.

 

Die Satzung ist inhaltlich mit dem Rechtsamt sowie mit dem Stadtbrandinspektor und den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach am Main abgestimmt.

Anlage:

Entwurf der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main (Feuerwehrsatzung)“

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