Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0256/1Ausgegeben am 16.08.2017

Eing. Dat. 16.08.2017

 

 

 

 

 

Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen

Änderungsantrag AfD vom 15.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden in Punkt 3, letzter Satz, wie folgt geändert:

 

Die Anzahl der Werbeträger wird hierbei im gesamten Stadtgebiet auf maximal 120 pro Partei, politischer Vereinigung und Wählergruppe begrenzt.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Vielzahl der, insbesondere an überregionalen Wahlen, wie Europa-, Bundes- oder Landtagswahlen, teilnehmenden Parteien, erscheint es, auch im Interesse der Chancengleichheit, sowie eines übersichtlichen Straßenbildes sinnvoll die Anzahl der Werbeträger im Gebiet der Stadt Offenbach für alle Teilnehmer zu beschränken.

 

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