Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0251/1Ausgegeben am 17.08.2017

Eing. Dat. 17.08.2017

 

 

 

 

 

Ernte einbringen! Bürokratieabbau im öffentlichen Raum

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 16.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt die Gefahrenabwehrverordnung zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist eine Gefahrenabwehrverordnung, die an heutige Gegebenheiten angepasst ist, ein gutes Zusammenleben ermöglicht, die Umwelt schützt und keine unnötigen Vorschriften enthält.

 

 

Begründung:

 

Der Ursprungsantrag adressiert eine Veränderung der Gefahrenabwehrverordnung aufgrund der Medienberichterstattung während der Sommerpause. Diese Veränderung ist sinnvoll, unter anderem als positives Signal an Initiativen wie „Essbare Stadt“, auch wenn dieser Teil der Gefahrenabwehrverordnung in der Praxis keine Rolle spielt. Die Verordnung enthält aber auch weitere Punkte, die bei dieser Gelegenheit neu bewertet werden können, weil sie nicht die Realität der Stadt spiegeln. Beispielsweise zu überdenken wären, das Verbot Abfalleimer zu durchsuchen, das Fernhalten von Hunden von jeglichen Rasenflächen und Anpflanzungen oder das Verbot, ab 15 Jahren Bolzplätze zu nutzen. Umgekehrt gibt es auch Regeln, deren Einführung sinnvoll sein kann, beispielsweise das Anleinen von Hunden während der Brut- und Aufzuchtzeit. Den antragstellenden Fraktionen erscheint eine Gesamtüberarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung an dieser Stelle sinnvoller als die Veränderung einzelner Punkte.