Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0244/1Ausgegeben am 23.08.2017

Eing. Dat. 23.08.2017

 

 

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

Ergänzungsantrag SPD vom 23.08.2017

 

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

5.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO) sollen darauf hinwirken, dass die GBO den aktuellen Bestand an geförderten Wohnungen in Bezug auf die Wohnfläche hält.

 

6.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der GBO sollen darauf hinwirken, dass die GBO die eine Hälfte ihres Jahresgewinns in den Neubau von gefördertem Wohnungsbau investiert und die andere Hälfte ihres Jahresgewinns in den Neubau von freifinanzierten Wohnungen.

 

7.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der GBO sollen darauf hinwirken, dass die GBO gerade in der Offenbacher  Kernstadt und bei Zwangsversteigerungen auch Bestandsimmobilien kauft, um strukturpolitische Akzente zu setzen.

 

8.         Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Kreditfinanzierung des geförderten Wohnungsbaus auf eine Finanzierung durch Zuschüsse umgestellt wird. Ein entsprechendes Förderprogramm soll hierzu aufgelegt werden.

 

 

Begründung:

 

Mit den Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe Belegungsrechte zu erwerben, ist nach der Ansicht der antragstellenden Fraktion nicht ausreichend, um den Bestand an gefördertem Wohnraum in Offenbach zu halten. Denn laut Nachtragshaushalt 2017 werden in diesem Jahr lediglich 350.000 Euro aus der Fehlbelegungsabgabe eingenommen.

 

Alleine im Zeitraum 2017-2022 werden in Offenbach voraussichtlich 173 geförderte Wohnungen aus der Belegungsbindung fallen (vgl. Antwort auf Anfrage Die Linke vom 02.11.2016). Um diesen Verlust einerseits auszugleichen und andererseits die wachsende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zu bedienen, ist der Neubau von geförderten Wohnungen notwendig.

 

Die GBO hat als kommunales Wohnungsbauunternehmen vor dem Hintergrund der angespannten Mietsituation des Wohnungsmarktes eine besondere Verantwortung. Es ist daher empfehlenswert, dass die GBO nicht nur ihren Bestand an geförderten Wohnungen in Bezug auf die Wohnfläche hält, sondern zudem zukünftig die Hälfte ihres Jahresgewinns in den Neubau von gefördertem Wohnraum investiert. Die andere Hälfte des Jahresgewinns sollte die GBO in den freifinanzierten Wohnungsbau investieren, um ihr Angebot ausgewogen zu halten.

 

Der Neubau von Sozialwohnungen krankt derzeit insbesondere daran, dass das bewährte Fördermodell zinsvergünstigter Darlehen aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung für viele Investoren nicht mehr attraktiv ist. Das Land als bedeutendster Fördergeber sollte diesen Umstand berücksichtigen und stärker als bisher seine Förderpraxis auf verlorene Zuschüsse umstellen.