Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

TOP 7

Grundstücksverkauf Heusenstammer Weg 1-5 sowie Bieberer Straße 229 und Kopernikusstraße 2, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-198 (Dez. I, Amt 80) vom 21.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0238

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.  Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin die beiden Grundstücke Gemarkung Bürgel Flur 9 Nr. 22/95 = 1.758 m² sowie Gemarkung Bürgel Flur 9 Nr. 17/1 = 1.078 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.  Der Kaufpreis beträgt 645.186,00 EUR (367,00 EUR/m², für Nr. 22/95) sowie 434.434,00 EUR (403,00 EUR/m², für Nr. 17/1) = insgesamt 1.079.620,00 EUR und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim  Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung