Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 8

Grünring vom Main zum Main – Regionalparkroute, Grundausbau des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering hier: 2. Bauabschnitt von der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung  Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22  bis zum Goethering
hier: Projektbeschluss und Abschnittsbildung gem. § 5 Abs. 1 und 2 der
Erschließungsbeitragssatzung der  Stadt Offenbach a.M. (EBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-209 (Dez. I, Amt 60) vom 05.07.2017,
2016-21/DS-I(A)0239

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Dem Grundausbau des Straßenabschnitts Nordring zwischen Kaiserleibrücke und Goethering (2. Bauabschnitt) auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Baron, Groß-Bieberau, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.420.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt. Produktkonto 13010100.0952003860 „Grünring vom Main zum Main  (13.01.01)“, PN 7083a , „Regionalparkroute zwischen Kaiserleibrücke und Goethering (östl. Abschnitt)“, Investitionsnummer: 1301010900601207

 

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                            900.000,00

Haushaltsmittel 2017:                                                                  80.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                               420.000,00

Haushaltsmittel 2019:                                                                 10.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                                 10.000,00 €

Gesamt:                                                                               1.420.000,00 €

 

Derzeit sind bis Ende 2020 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i.H.v. 1.060.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Nachtragshaushaltsplan 2017 und im Investitionsplan 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Verpflichtungsermächtigung 2017 ist im Nachtrag 2017 von 40.000,00 € auf 440.000,00 € zu erhöhen.

 

3.    Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 1.420.000,00 stellt sich wie folgt dar:

 

       Zuschuss aus Kommunalinvestitionsprogramm

       des Landes, incl. 20% Eigenanteil:                                         430.000,00 €

       Erschließungsbeiträge:                                                             500.600,00 €

      Produktkonto 13010100.3660000060

      „Erschließungsbeitrag Nordring von Kaiserleibrücke

       bis Goethering“

       Verbleibender kommunaler Anteil (Kreditmarktmittel):        489.400,00 €

       Gesamt:                                                                                   1.420.000,00 €

 

Der Haushaltsansatz für die Erschließungsbeiträge 2020 ist im Haushaltsplan 2018 ff. entsprechend anzupassen.

 

4.    Gemäß den §§ 127 bis 135 BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) vom 19.06.1997, zuletzt geändert am 06.12.2007, erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge.

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2  der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) wird ein Abschnitt gebildet von der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22 bis zum Goethering.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 52.449,40 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2018, um 5.369,42 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

6.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes 2017 bzw. des Nachtrags 2017 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme vorliegen. Der Bewilligungsbescheid für die Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes liegt vor

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung