Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017
TOP 14
Öffentliches WLAN ausbauen - Beantragung von EU-Fördergeldern
Antrag SPD vom 20.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0245
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 17.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0245/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0245, 2016-21/DS-I(A)0245/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Fördermittel aus dem EU-Programm WiFi4EU für öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden zu beantragen.
- Der Magistrat wird weiter beauftragt, unverzüglich Projektvorschläge zu erarbeiten, um eine rechtzeitige Einreichung Ende 2017/Beginn 2018 zu ermöglichen.
- Das Konzept gemäß Punkt 2. aus dem Beschluss vom 16.06.2016 zu
2016-21/DS-I(A)0015/1/1 ist spätestens bei der Beantragung der Fördermittel den Stadtverordneten vorzulegen.
- Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen sollten außenliegende Offenbacher Stadtteile dabei besonders berücksichtigt werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0245/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0245 wird wie nachstehend ergänzt:
- Der Magistrat wird weiter beauftragt, unverzüglich Projektvorschläge zu erarbeiten, um eine rechtzeitige Einreichung Ende 2017/Beginn 2018 zu ermöglichen.
- Das Konzept gemäß Punkt 2. aus dem Beschluss vom 16.06.2016 zu
2016-21/DS-I(A)0015/1/1 ist spätestens bei der Beantragung der Fördermittel den Stadtverordneten vorzulegen.
- Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen sollten außenliegende Offenbacher Stadtteile dabei besonders berücksichtigt werden.
2016-21/DS-I(A)0245
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Fördermittel aus dem EU-Programm WiFi4EU für öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden zu beantragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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