Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 14

Öffentliches WLAN ausbauen - Beantragung von EU-Fördergeldern
Antrag SPD vom 20.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0245
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 17.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0245/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0245, 2016-21/DS-I(A)0245/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Fördermittel aus dem EU-Programm WiFi4EU für öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden zu beantragen.

 

-          Der Magistrat wird weiter beauftragt, unverzüglich Projektvorschläge zu erarbeiten, um eine rechtzeitige Einreichung Ende 2017/Beginn 2018 zu ermöglichen.

 

-          Das Konzept gemäß Punkt 2. aus dem Beschluss vom 16.06.2016 zu
2016-21/DS-I(A)0015/1/1 ist spätestens bei der Beantragung der Fördermittel den Stadtverordneten vorzulegen.

 

-          Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen sollten außenliegende Offenbacher Stadtteile dabei besonders berücksichtigt werden.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0245/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0245 wird wie nachstehend ergänzt:

 

-          Der Magistrat wird weiter beauftragt, unverzüglich Projektvorschläge zu erarbeiten, um eine rechtzeitige Einreichung Ende 2017/Beginn 2018 zu ermöglichen.

 

-          Das Konzept gemäß Punkt 2. aus dem Beschluss vom 16.06.2016 zu
2016-21/DS-I(A)0015/1/1 ist spätestens bei der Beantragung der Fördermittel den Stadtverordneten vorzulegen.

 

-          Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen sollten außenliegende Offenbacher Stadtteile dabei besonders berücksichtigt werden.

 

2016-21/DS-I(A)0245

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Fördermittel aus dem EU-Programm WiFi4EU für öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden zu beantragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung