Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.01.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017
TOP 17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan als Satzung
4. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 217-301 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 06.09.2017,
2016-21/DS-I(A)0280
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 einstimmig wie folgt:
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 2) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“ in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 4) für das Gebiet der Flurstücke 314/2, 359/2, 359/3, alle Flur 5, Gemarkung Offenbach, und der Flurstücke 122/9, 359/4, 609/2 (teilweise), 675/1 (teilweise), alle Flur 6, Gemarkung Offenbach, mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.08.2017 als Bestandteil (Anlage 2) wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs.1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 5) in der Fassung vom 25.08.2017 beigefügt.
Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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