Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-II(A)0024Ausgegeben am 08.11.2017
Eing. Dat. 19.10.2017
Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0244
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-346 vom 18.10.2017
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
2016-21/DS-I(A)0244
Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.
2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.
3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.
4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.)
Die nachfolgende Übersicht zeigt, wann seit Beginn 2016 öffentliche Bindungen ausgelaufen sind und wann künftig planmäßig Bindungen auslaufen. Es handelt sich um eine Momentaufnahme zum aktuellen Stand. In der Aufstellung können außerplanmäßige Sonderzahlungen nicht berücksichtigt werden. Durch diese können Bindungslaufzeiten verkürzt werden. Die Nutzung dieser Möglichkeit ist stark von der jeweiligen Finanzkraft der einzelnen Baugesellschaft abhängig.
Ort |
Verän-derung |
Bestand |
Bestand Ende 2015 (31.12.2015)
|
|
4.007 |
minus Schloßgrabengasse 1 ( 88D Ende der Förderung 31.12.2016) |
-1 |
|
minus Jacques-Offenbach-Str. 7 bis 13 (Ende der Förderung 31.12.2016) |
-66 |
|
minus Ketteler Str. 40 und 42 (Ende der Förderung 31.12.2016) |
-20 |
|
minus Steinheimer Str. 44 (Ende der Förderung 31.12.2016) |
-12 |
|
Plus Christian-Pless-Str. 6, 14 und Gustav-Adolf-Str. 5 und 9 |
+18 |
|
31.12.2016 |
3.926 |
|
|
||
2017 |
|
|
minus Erich-Ollenhauer-Straße 35 (Ende 31.12.2017) |
-80 |
|
minus Ludwigstraße 149 (Ende 31.03.2017) |
-10 |
|
minus August-Hecht-Str 31 (Ende 30.09.2017) |
-1 |
|
31.12.2017 |
3.835 |
|
|
||
2018 |
|
|
Plus Lichtenplattenweg 77/ Rhönstraße 52 |
+30 |
|
|
||
Ort |
Verän-derung |
Bestand |
|
|
|
2019 |
|
|
minus Luisenstr. 5 (Ende der Förderung 31.12.2019) |
-9 |
|
|
||
2020 |
|
|
minus Mathildenplatz 2 (Ende öffl. Förderung zum 31.12.2020) |
-9 |
|
|
||
2021 |
|
|
minus Kurt-Tucholsky-Straße 2 und 4 (Ende 30.09.2021) |
-43 |
|
minus Georg-Büchner-Weg 4 und 6 (Ende 30.09.2021) |
-16 |
|
minus Georg-Büchner-Weg 8 (Ende 31.10.2021) |
-8 |
|
|
||
2022 |
|
|
minus Wilhelm-Schramm-Straße 18 (Ende 30.09.2022) |
-8 |
|
|
||
2030 |
|
|
minus Konrad-Adenauer-Straße 54, 56 und 58 (Ende 31.03.2030) |
-44 |
|
|
||
2036 |
|
|
minus Christain Pless Str 6, 14 und Gustav-Adolf Str 5 und 9 (Ende 31.10.2026) |
-18 |
|
|
||
2040 |
|
|
minus Hugo-Wolf-Str. 25 (Ende öff. Förderung zum 31.12.2040) |
-13 |
|
minus Händelstr. 6+7 (Ende öff. Förderung zum 31.12.2040) |
-48 |
|
Zu 2.)
In der Vergangenheit wurden die Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben und insbesondere für die Verlängerung bzw. den Neuerwerb von Belegungsrechten geworben.
Am 23.05.2017 hat die Amtsleitung des Wohnungsamtes mit allen großen Baugesellschaften in Offenbach per E-Mail Kontakt aufgenommen, um für eine Fortsetzung der Bindung zu werben.
Als Anlage wurde dabei den Geschäftsleitungen der Erlass zum „Erwerb von Belegungsrechten Programm 2017“ mit dem Hinweis beigefügt, dass
bei Interesse und den entsprechenden Unterlagen ein Antrag direkt bei der Wohnbauförderung der Stadt Offenbach, per E-Mail unter wohnbaufoerderung@offenbach.de, gestellt werden kann.
Wohnungsdezernent Peter Schneider hat Gespräche mit den Geschäftsführungen der Wohnbaugesellschaften geführt und wird diese weiter führen.
Amt 35 wird dieses Thema auch im Arbeitskreis der Wohnbaugesellschaften Offenbach beim nächsten Treffen (voraussichtlich im 4.Quartal 2017) ansprechen.
Zu 3.)
Die Anstrengungen wurden bereits intensiviert, siehe unter 2.).
Zu 4.)
Seitens der Wohnbauförderung wird derzeit ein entsprechendes Berichtswesen
vorbereitet. Der künftig jährliche Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2018
erstmals vorgelegt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.