Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0329Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Verbindliche Lärmobergrenzen einführen – Nachtflugverbot einhalten

Antrag SPD und DIE LINKE. vom 22.11.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, sich gegenüber der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass

 

1. am Frankfurter Flughafen eine verbindliche und rechtlich umsetzbare

Lärmobergrenze (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) eingeführt wird.

 

2. auch für die Nacht und die Nachtrandzeiten (22.00 – 06.00 Uhr) eine verbindliche und rechtlich umsetzbare Lärmobergrenze eingeführt wird.

 

3. das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen eingehalten wird und die Hessische Landesregierung die Flugpläne der Fluggesellschaften zukünftig verstärkt auf ihre Stichhaltigkeit hinsichtlich der Einhaltung des Nachtflugverbotes prüft.

 

 

Begründung:

 

Am 06. November 2017 hat die Hessische Landesregierung die Einführung einer

Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen angekündigt. Diese Lärmobergrenze ist allerdings nicht verbindlich, sondern basiert auf Freiwilligkeit. Sie kann somit jederzeit von den beteiligten Partnern aufgekündigt werden. Die antragsstellenden Fraktionen sehen daher das Meditationsergebnis aus dem Jahr 2000 nicht als erfüllt an.

 

Des Weiteren kam es in den letzten Monaten zu einer verstärkten Verletzung des Nachtflugverbotes. Im September sind beispielsweise 105 Maschinen nach 23.00 Uhr am Frankfurter Flughafen gelandet. Allein 39 dieser Flugzeuge gehörten zur Fluglinie Ryanair, was die Vermutung nahelegt, dass die Taktung der Umläufe der Fluglinie zu knapp bemessen sind. Eine Prüfung der Flugpläne der Fluglinien durch das Hessische Verkehrsministerium könnte die Verletzungen des Nachtflugverbotes zukünftig reduzieren.

 

 

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