Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0327Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich der Hafeninselspitze

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag als zweiter Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-413 (Dez. I, Amt 60) vom 22.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem zweiten Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag nach §§ 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main, der Gustav-Zech-Stiftung (GZS) Inselspitze 1 GmbH, der Gustav-Zech-Stiftung (GZS) Inselspitze 2 GmbH als Bauherr und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG als Erschließungsträger wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG ist mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 07.05.2009 als Rechtsnachfolgerin der SOH in den 1. Realisierungsvertrag vom 19.06.2008 und somit auch in die Rahmenvereinbarung vom 20.03./10.04.2008 eingetreten. Der 2. Realisierungsvertrag vom 15.11.2013 basiert auf diesen Verträgen und aktualisiert die Inhalte dieser Vertragswerke. Es wurde bereits ein erster Nachtrag zum 2. Realisierungsvertrag zwischen Stadt und Erschließungsträger mit detaillierteren Regelungen zum Kohlelager geschlossen.

 

Das Vertragsgebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 563A der Stadt Offenbach. Für die Bebauung der Hafenspitze wurde von der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Der Siegerentwurf stammt vom Architekturbüro schneider+schumacher. Dieses Büro wurde vom Bauherrn, der Gustav-Zech-Stiftung Inselspitze 1 und 2 GmbH, mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Erklärtes politisches Ziel ist eine kurzfristige vertragliche Einigung mit der Stadt Offenbach.

 

Der hier vorliegende zweite Nachtrag zum 2. Realisierungsvertrag regelt die teilweise Übernahme von Erschließungsleistungen durch den Bauherrn sowie die langfristige Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und Pflegeleistungen.

Die Planung sieht abweichend von der Festsetzung der Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan 563A eine Verschiebung des Wendehammers an der Inselspitze nach Osten vor. Die Zuschnitte der Grundstücksflächen bleiben gegenüber der Festsetzung im Bebauungsplan unverändert. Bei hier nicht geregelten Vertragsinhalten bleiben die Regelungen des 2. Realisierungsvertrages unberührt.

Das neue Quartier nutzt die Chancen und den Charme des Ortes, welcher von der besonderen Lage auf der Inselspitze geprägt ist. Außerordentlicher Wert wird auf die Aktivierung des Zwischenraums zwischen den nördlichen und südlichen Gebäuden gelegt, um eine hohe Belebung und Aufenthaltsqualität in der Erdgeschosszone und auf den Sockeln zu erreichen. Ziel ist ein urbanes Quartier, das zusammen mit der gesamten Hafeninsel für eine dichte, funktional und sozial gemischte Stadt mit hohen Qualitäten für Leben, Arbeiten und Wohnen steht. Die Besonderheit liegt dabei in der Wechselwirkung mit den landschaftlichen Qualitäten von Park, Wasser und Stadtraum. Das Quartier wird über die Fortsetzung der Mole erschlossen, wobei der Charakter des öffentlichen Raums von Fußgängern geprägt wird und für den motorisierten Verkehr nur als Zufahrt zum Parken sowie für Anlieferung und Vorfahrten zur Verfügung steht. Die unterirdische Tiefgarage wird durch ein oberirdisches bewirtschaftetes Parkhaus mit öffentlicher Nutzung ergänzt.

 

Der Turm als höchstes Gebäude im Nordwesten markiert die äußerste Spitze der Bebauung, während der auskragende Baukörper im Nordosten die über die Brücke herannahenden Passanten empfängt. Das am Hafen im Süden stehende Gebäude ergänzt die versetzt zueinander stehende Gebäudeanordnung. Im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des südlichen Baufelds befinden sich neben dem Zugang zum Büroturm auch die von der Büronutzung bewirtschafteten Gastronomie-, Event- und Konferenzflächen. In den darüber liegenden Geschossen befinden sich die Büroflächen, die im zweiten Obergeschoss über den Sockel des Gebäudes einen Bezug zur Landschaft aufnehmen. Im Erdgeschoss ist ein Großteil der Fahrradstellplätze angeordnet.

 

Das Baufeld im Norden ist deutlich größer und weist mehr Nutzungen auf: Am parkseitigen Kopfgebäude befindet sich ein Hotel- und Büroturm, in dessen Erdgeschoss neben der dem Park zugewandten Gastronomie die Foyers von Hotel und Büros angeordnet sind, ebenso wie Anlieferung und Nebennutzungen des Hotels. In den darüber liegenden Etagen befinden sich Büros, in den darüber liegenden Geschossen die Hotelzimmer, während das Dachgeschoss und das Dach eine auch öffentlich zugängliche Hotellounge aufnehmen soll. Das Kopfgebäude ist direkt an den langgestreckten Verbindungsbau und somit an eine mögliche Fitness- und Wellnessfläche angebunden. Der Verbindungsbau beherbergt im Erdgeschoss ein kleines Foyer sowie die Zufahrt zur Tiefgarage und zu den öffentlichen, oberirdischen Parkgeschossen. Das Gebäude im Nordosten beinhaltet im Erdgeschoss Gastronomie- und Ladenflächen, das Foyer für die Büros im dritten bis neunten Obergeschoss sowie für die anderen Nutzungen im ersten und zweiten Obergeschoss.

 

Durch den zweiten Nachtrag zum 2. Realisierungsvertrag ergeben sich gegenüber dem zweiten Realisierungsvertrag keine Änderungen an finanziellen Verpflichtungen für die Stadt.

 

Der Bauherr übernimmt die dauerhafte Pflege und Verkehrssicherung für größere Flächen an Grün- und Freiflächen, so dass hier wegen der geringeren Unterhaltsleistung evtl. positive finanzielle Aspekte für die Stadt entstehen.

Durch die geplante Unterbauung der Planstraße mit einer Tiefgarage entstehen evtl. bei einer Sanierung der Straße in Zukunft größere Aufwendungen und Folgekosten. Diese werden allerdings auf den Bauherrn übertragen. Die aus dem städtebaulichen Entwurf resultierende Unterbauung der Planstraße zieht allerdings einen weiteren erhöhten Regelungs- und Abstimmungsbedarf nach sich.   

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Nichtöffentliche Anlage:

Zweiter Nachtrag zum 2. Realisierungsvertrag samt Anlagen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  5 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.