Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017

 

TOP 25

Erweiterungsbau,
Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-411 (Dez. VI, Amt 37) vom 22.11.2017,
2016-21/DS-I(A)0325

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Dem Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,

63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 2.465.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als

     Öffentliche Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien

     der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von

     Bauleistungen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.465.000 € für den Erweiterungsbau der

Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371501 „BF Erweiterung FRW“ im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt:

 

    Haushaltsmittel 2016 und früher                       550.000,00 €

    Haushaltsmittel 2017                                            868.600,00 €

    Haushaltsmittel 2018                                           975.000,00 €

 

     Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Schlauchwaschanlage in Höhe 71.400,00 € werden auf dem Produktkonto 02030100.0801000037, Investitionsnummer 0203010800371601  „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ im Finanzhaushalt 2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 262.200,-- € durch das Land Hessen in Aussicht gestellt. Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein Einnahmeuntersachkonto 02030100.3601000037 „BF – Zuwendung des Landes“ mit einem Kostenrahmen von 260.000,00 € eröffnet.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung