Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0350Ausgegeben am 23.01.2018

Eing. Dat. 18.01.2018

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Änderung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-012 (Dez. II, ESO) vom 17.01.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die als Anlage 1 beigefügte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

2.    Die als Anlage 2 beigefügte 5. Änderungssatzung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.

 

 

Begründung:

 

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

 

Mit dieser Überarbeitung ging eine generelle Überprüfung und Aktualisierung der Satzung, einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung sowohl der Friedhofsordnung als auch der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung einher. Ein zunehmend wichtiger Aspekt ist der Datenschutz, zu dem Regelungen in Bezug auf die Speicherung personenbezogener Daten neu aufgenommen worden sind.

 

Die Betriebskommission des ESO hat in ihrer Sondersitzung am 12.12.2017 die Änderung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung beraten und dem Magistrat zur Beschlussfassung empfohlen. 

 

Zu 1. (Friedhofsordnung):

In die Friedhofsordnung sind die Grabarten um „Komplettgräber“ (Memoriam-Gräber) auch für Erdbestattungen (§ 16 i) erweitert worden. Aufgenommen wurde die Möglichkeit von Patenschaftsgrabstätten (§ 16 j), bei denen sich ein Pate um besondere Grabstätten kümmert und im Gegenzug diese nutzen kann. Die Unterhaltskosten, die bisher dem Friedhofsträger oblagen, werden hierbei künftig vom Paten getragen.

 

Darüber hinaus sind kleinere Korrekturen vorgenommen worden, wie die Zulässigkeit größerer Särge oder redaktionelle Änderungen, z.B. die Korrektur von Rechtschreibfehlern.

 

Zu 2. (Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung):

In der Gebührensatzung liegt der Schwerpunkt bei den neu ermittelten Gebührensätzen.

Geringfügig wurde in diesem Zusammenhang der Aufbau der Gebührentatbestände verändert. Somit werden nun Einzelgebühren für die jeweiligen Leistungen und keine Paketgebühren mehr in der Satzung ausgewiesen. Bisher waren die Gebührensätze für beispielsweise eine Beerdigung mit einer Gesamtgebühr (Paket) aufgeführt. Im nun zum Beschluss vorliegenden Satzungstext werden die Einzelgebührentatbestände aufgelistet aus denen eine Beisetzung besteht. Dies schafft Transparenz und eine Übersicht für die Kunden, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Wenn Kunden bestimmte Einzelleistungen nicht wünschen, können diese nun nachvollziehen, wie sich die Abwahl bestimmter Leistungen auf die Gesamtgebühr auswirkt.

 

Im Übrigen ist eine gesonderte Kalkulation von Komplettgrabanlagen („Memoriam-Gräber“) aufgenommen worden.

 

Des Weiteren wird nach § 6 a Abs. 3 KAG in dem neuen § 9a die Einschaltung der ESO Stadtservice GmbH bekannt gemacht.

Anlagen:

1.    5. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

2.    Synopse zur 5. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

3.    6. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung

4.    Synopse zur 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.