Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)00357Ausgegeben am 25.01.2018
Eing. Dat. 25.01.2018
ESF gefördertes Bundesprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
hier: Beschluss zur Beantragung einer Verlängerung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 01/2019 bis 06/2022 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-032 (Dez. IV, Amt 51) vom 24.01.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die im Magistrats-Beschluss 378/2014 vom 10.12.2014 genannte Projektlaufzeit für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom 1.1.2015 bis 31.12.2018 wird um eine zweite Förderphase vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2022 verlängert. Das Jugendamt wird beauftragt, einen Verlängerungsantrag für die zweite Förderphase einzureichen und die Option auf die Akquise der Drittmittel zu nutzen.
2. Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die zweite Förderphase hinweg sicherzustellen. Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden die finanztechnischen Fördermodalitäten der ersten Förderphase beibehalten. Daraus ergibt sich ein Projektvolumen von 1.400.000 €. Die zu erbringende Kofinanzierung beträgt 40% des Projektvolumens, also 560.000 €. Durch Personalgestellung für die Koordinierungsstelle „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (80% der förderfähigen Personalkosten der Sachgebietsleitung 3: Jugendbildungswerk) werden über die Projektlaufzeit von 3,5 Jahren insgesamt ca. 200.000 € als Kofinanzierung eingebracht. Die darüber hinaus zu erbringende Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 360.000 € wird zusätzlich auf dem Produktkonto 0602010.7128000451 (Jugend stärken im Quartier) veranschlagt.
Daraus ergibt sich folgende Mittelverteilung, die über die Haushaltsplanung 2019ff eingeplant wird:
06020100.5410200051 (Zuweisung Jugend stärken im Quartier):
2019 236.000 €
2020 248.000 €
2021 246.000 €
2022 110.000 €
06020100.7128000451 (Jugend stärken im Quartier):
2019 336.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)
2020 348.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)
2021 346.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v.100.000 €)
2022 170.000 € (inkl. Kofinanzierung i.H.v. 60.000 €)
Die Kosten der Personalgestellung für die Koordinierungsstelle (insg. ca. 200.000 €) sind bereits im Rahmen der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2019ff etatisiert.
Begründung :
Das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ mit einer ursprünglichen Laufzeit vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2018 wird um eine zweite Förderphase bis zum 30.06.2022 verlängert.
Der bewilligte Antrag des Jugendamtes für die erste Förderphase hat bis Ende 2018 ein Projektvolumen von 1.600.000 €. 800.000 € erhält das Jugendamt aus ESF-Mitteln (entspricht 50% des Projektvolumens), eine weitere Förderung in Höhe von 160.000 € erhält das Jugendamt in Form eines Bundeszuschusses für die Arbeit mit neuzugewanderten jungen Menschen (entspricht 10% des Projektvolumens), 540.000 € erbringt das Jugendamt als Kofinanzierung (entspricht 40% des Projektvolumens).
Die Regiestelle für die Programmumsetzung, des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA), hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass ausschließlich bereits in der ersten Förderphase geförderte Standorte für die zweite Förderphase antragsberechtigt sind. Außerdem sollen die finanztechnischen Fördermodalitäten beibehalten werden und die inhaltlichen Schwerpunkte fortgeführt werden können.
In der laufenden Förderphase hat das das Jugendamt seine bestehende Kooperationsarbeit mit den Schulen (Bachschule, Edith-Stein-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Mathildenschule, Geschwister-Scholl-Schule und Schillerschule) durch die Förderung von nunmehr drei Zielgruppen erweitert:
1. Intensive Schulverweigerer werden durch aufsuchende Arbeit und intensives Casemanagement darin unterstützt, wieder regelmäßig zur Schule zu gehen. Damit wird die bestehende Arbeit des Jugendamtes an den betreffenden Schulen („Jugendhilfe an Schule“) sinnvoll ergänzt, da die genannte Zielgruppe in der Regel nicht am Ort Schule anzutreffen ist. Gleichsam können wirkungsvolle Übergaben zwischen diesen beiden Bereichen gestaltet werden, und es können sich Synergieeffekte im Sinne der Förderung der betreffenden Jugendlichen entfalten.
2. Neuzugewanderte Jugendliche, die Intensivklassen besuchen, werden durch intensive Einzelfallarbeit und ergänzende Gruppenangebote darin unterstützt, in ihrer neuen Heimat anzukommen und gut integriert zu werden. Der Spracherwerb im schulischen Unterricht wird durch alltagspraktische Projekt- und Kommunikationssettings sinnvoll ergänzt. Die Jugendlichen werden in ihren Bildungsoptionen begleitet und darin unterstützt, ihre Bildungs- und Berufsbiografie erfolgreich gestalten zu können. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich Wissen über Gesellschaft, Geschichte und Politik ihrer neuen Heimat anzueignen und konkret zu erfahren. Sie erhalten Angebote zur Aktivierung, so dass sie sich an ihrem Wohnort aktiv am Zusammenleben beteiligen können. Diese Arbeit wird durch das Projekt des Jugendbildungswerkes „Ankommen in Deutschland - Zuhause in Offenbach“ vervollständigt.
3. Jugendliche Hauptschüler*innen am Übergang Schule/Beruf werden durch eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von den verschiedenen Partnern (Schulen, Arbeitsagentur, MainArbeit, Kammern) bei der Erlangung ihres Schulabschluss unterstützt und beim Übergang in Ausbildung und Beruf zielgerichtet und bedarfsgerecht begleitet. Das Jugendamt hat dabei mit den Fördermitteln eine Unterstützungsstruktur etabliert, die sich jungen Menschen widmet, deren Bildungsbiographie große Risiken des Scheiterns in sich birgt und die schlechte Ausgangsbedingungen für einen erfolgreichen Übergang in die Arbeitswelt haben. In intensiver Einzelfallarbeit werden mit ihnen Optionen auf Bildungserfolge erarbeitet und dabei auch die Begleitung bei Umwegen jenseits biographischer Normalitätsvorstellungen einkalkuliert.
Neben den Einzelfallhilfen werden Gruppenangebote durchgeführt, die für die Jugendlichen eine erste berufliche Orientierung bieten und in verschiedene Berufsbilder Einblick geben. Mit sozialen und kulturellen Mikroprojekten in den Quartieren können Jugendliche aktiviert werden und es wird eine Bindung im Wohnquartier geschaffen.
Mit diesen Projekten sind nachhaltig wirkende Unterstützungsstrukturen geschaffen worden. Für eine Fortführung im bisherigen Umfang ist neben einer erfolgreichen Antragsstellung auch eine Sicherstellung der Kofinanzierung notwendig.
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