Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018

 

 

 

 

 

TOP 10

Neue Wohnformen für Seniorinnen und Senioren
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.12.2017, 2016-21/DS-I(A)0338
Ergänzungsantrag SPD und DIE LINKE. vom 07.02.2018. 2016-21/DS-I(A)0338/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0338

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

 

  1. wie möglichst barrierefreie Wohnungen z.B. in Erdgeschosslage für gemeinschaftliche Wohnformen für Seniorinnen und Senioren bereitgestellt werden können und ab wann dies umsetzbar wäre. Dabei sind sowohl die Möglichkeiten der GBO, als auch die anderer Wohnbaugesellschaften und privater Investoren einzubeziehen. Berücksichtigt werden sollen dabei sowohl Neubauten, als auch Wohnungen im Bestand z.B. durch Vergrößern von Wohnungen.

 

  1. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob für die Organisation der Wohnformen eine Trägerschaft notwendig ist und wer diese gegebenenfalls übernehmen könnte.

 

  1. Mögliche Kosten für die Stadt sind darzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0338/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Wie die Einrichtung einer zentralen Wohnberatung zu realisieren wäre. Die Aufgaben könnten u.a. sein:

 

·         Beraten von Interessenten zu Fragen des alters- und behindertengerechten Bauens und Wohnens, zu Hilfsmitteln und zu finanziellen Unterstützungen durch soziale Träger und Krankenkassen,

 

·         Beratungsgespräche zur Klärung der Wohnsituation, Krankheitsspezifische Wohnberatung (z.B. bei Demenz), Vororttermine um Lösungsvorschläge zur Wohnraumänderung zu entwickeln, Begleitung und organisatorische Unterstützung bei der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen,  Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Aufträgen

 

·         Anbieten eines Umzugsmanagements, Organisation und Pflege einer Wohntauschbörse, Zusammenarbeiten mit Bauträgern und Wohnungseigentümern im Hinblick auf lebensphasengerechten Wohnungsbau, Modernisierung des Wohnungsbestandes, Pflege einer Börse für freie barrierearme Wohneinheiten (öffentlich geförderte sowie Miet- und Eigentumswohnungen).

 

·         Hilfe bei der Erarbeitung von individuellen Konzepten alternativer Wohnprojekte.

 

 

2016-21/DS-I(A)0338

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung des Stv. Dominik Imeraj (JO) wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

 

  1. wie möglichst barrierefreie Wohnungen z.B. in Erdgeschosslage für gemeinschaftliche Wohnformen für Seniorinnen und Senioren bereitgestellt werden können und ab wann dies umsetzbar wäre. Dabei sind sowohl die Möglichkeiten der GBO, als auch die anderer Wohnbaugesellschaften und privater Investoren einzubeziehen. Berücksichtigt werden sollen dabei sowohl Neubauten, als auch Wohnungen im Bestand z.B. durch Vergrößern von Wohnungen.

 

  1. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob für die Organisation der Wohnformen eine Trägerschaft notwendig ist und wer diese gegebenenfalls übernehmen könnte.

 

  1. Mögliche Kosten für die Stadt sind darzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung