Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0372Ausgegeben am 01.03.2018

Eing. Dat. 01.03.2018

 

 

 

 

 

Teilnahme am Entschuldungsprogramm HESSENKASSE

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-067 (Dez. III, Amt 20) vom 28.02.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.            Dem Beitritt zum Entschuldungsprogramm HESSENKASSE wird zugestimmt.

 

2.            Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt

 

a.    die Teilnahme vorzubereiten und bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten,

 

b.    einen entsprechenden Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen,

 

c.    die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.

 

3.            Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche(n) Ablösungsvereinbarung(en) mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

4.            Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens ausstehender gesetzlicher Regelungen.

 

5.            Die Stadtverordnetenversammlung wird über das laufende Verfahren informiert.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Kommunalen Entschuldungsfonds (Schutzschirm) hat das Land Hessen ein weiteres Entschuldungsprogramm aufgelegt.

 

Die Hessenkasse ist ein Entschuldungsprogramm, das es Kommunen ermöglicht ihre Kassenkreditschulden abzulösen. Die Beitragsdauer wird auf längstens 30 Jahre begrenzt werden. Mit dem Beitritt zur Hessenkasse verpflichtet sich die Stadt Offenbach einen jährlichen Beitrag von 25 Euro pro Einwohner in Summe 3.093.350 Euro in die Hessenkasse einzuzahlen. Als Rechnungsgrundlage wird die Einwohnerzahl zum 31.12.2015 (123.734 EW) zugrunde gelegt. Der Beitrag zur Hessenkasse erfolgt im Rahmen der Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushalts, dagegen wird der Ergebnishaushalt um die Zinsen für Liquiditätskredite (in 2017 ca. 6,9 Mio. €) entlastet.

Aufgrund der besonders schwierigen Ausgangssituation der Stadt Offenbach ist ein vorzeitiger Haushaltsausgleich nicht absehbar. Gem. Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms ist ein erstmaliger Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 vorgesehen. In diesem Jahr ist ebenfalls ein Überschuss im Finanzhaushalt vorgesehen, so dass ab diesem Zeitpunkt auch erstmals der Eigenbetrag zur HESSENKASSE leistbar wäre. Inwieweit die bis zum vertraglich vereinbarten Haushaltsausgleich neu auflaufenden Defizite kompensiert werden können, wird die Verhandlung mit dem Land Hessen ergeben. Wie und in welcher Form die bis zum vertraglich vereinbarten Haushaltsausgleich neu auflaufenden Defizite kompensiert werden können, wird ein Punkt in den anstehenden Verhandlungen mit dem Land Hessen sein.

 

Die Stadt Offenbach hat am 11.12.2017 (Gesprächsprotokoll – siehe Anlage) ein Gespräch mit dem Finanzministerium Hessen geführt. Der Antrag wird auf dieser Basis gestellt.

 

Bis zum 30.06.2018 werden die Unterlagen aktualisiert. Der Entschuldungsvertrag wird auf dieser Basis abgeschlossen.

Anlage:

Ergebnisprotokoll HESSENKASSE – Stadt Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.