Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0374Ausgegeben am 01.03.2018

Eing. Dat. 01.03.2018

 

 

Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach a. M,

Sanierung und Erweiterung

hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenbetrachtung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-072 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.02.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderliche Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktsachkonto 03080100.0951001960 „Edith-Stein-Schule – Sanierung und Erweiterung“, Investitionsnummer 0308010900601401 entsprechend Terminplan.

 

3.    Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit Loewer + Partner, Architekten und Ingenieure, Liebigstraße 75, 64293* Darmstadt, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für die vom Fachamt empfohlene Variante 1 (mit Bauablaufszenario 3) in Höhe von 23.000.000,00 € wird zugestimmt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Variante 1 (mit Bauablaufszenario 3) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.    Zur Beschleunigung der Gesamtmaßnahme, insbesondere der sich aus der Asbestrichtlinie ergebenden zeitlichen Zwänge der Schadstoffsanierung, werden die Leistungsphasen (LPH) 3 Entwurf,  LPH 4 Genehmigungsplanung, LPH 5 Ausführungsplanung und LPH 6 Vorbereitung der Vergabe bereits vor Projektbeschluss zur Ausarbeitung zu 100% beauftragt. Dies ist notwendig, um zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses den Bauantrag bereits erstellt zu haben und Mitte des Jahres  2019 die ersten Bauleistungen der Hauptgewerke zu beauftragen.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 (DS I (A) 131) sowie der letzten Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 19.03.2015 (DS I (A) 0681) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt.

Durch einen Asbestbefund im Mai 2016, der lt. Hessischer Asbestrichtlinie der Dringlichkeiststufe I zuzuordnen ist, muss die Gesamtsanierung der Edith-Stein-Schule zeitlich vorgezogen werden.

Der Planungsbeginn der Gesamtsanierung nach Prioritätenliste, im Jahr 2021 käme zu spät, da nach der Asbestrichtlinie die Sanierung spätestens bereits im Jahr 2019 beginnen müsste. Die Prioritätenliste der noch zu sanierenden Schulen wurde daraufhin angepasst und die Maßnahmen an der Edith-Stein-Schule aufgrund der Dringlichkeit vorgezogen.

 

In der Folge wurden die Planer für das Bauvorhaben „Edith-Stein-Schule, Sanierung und Erweiterung“ vom Magistrat beauftragt, drei Varianten am Standort für die Sanierung und Erweiterung zu untersuchen, kostenmäßig zu ermitteln und zur abschließenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Der notwendige Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) wird vor dem noch folgenden Projektbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Anlass und Ausgangssituation

Im Rahmen eines von der GBM geplanten Austauschs der Brandschutzklappen wurden bei einem Ortstermin mutmaßliche Asbeststäube gesichtet. Ein daraufhin von der GBM beauftragtes Gutachterbüro hat im Mai 2016 ein Schadstoffgutachten über Spritzasbestreste an Brandschutzklappen mit und ohne Beschichtung, an Rohdecken und -wänden mit Anstrich sowie an Lüftungskanälen, vorgelegt.

Die Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung wurde auf Grundlage des Formblattes nach Anhang 1 der Hessischen Asbest-Richtlinie (vom 24.11.1997) getroffen. Die Gutachter kamen in der von der AG Gefahrstoffe nachvollzogenen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass bei der Edith-Stein-Schule die Dringlichkeitsstufe I vorliegt und somit eine Sanierung unverzüglich erfolgen muss. Mit der endgültigen Sanierung muss folglich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren begonnen werden.

 

Für den Fall, dass die endgültige Sanierung nicht sofort erfolgen kann, sieht die Asbestrichtlinie vorläufige betriebliche Maßnahmen vor. Diese sind unverzüglich zur Minderung der Asbestfaserkonzentration in den Räumlichkeiten zu ergreifen, wenn diese weiter genutzt werden sollen. Des Weiteren ist durch geeignete Maßnahmen das potentielle Risiko der erhöhten Faserfreisetzung soweit zu minimieren, dass eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten ohne konkrete Gesundheitsgefährdung möglich ist. Die GBM wurde darauf hingewiesen, dass die vorgegebenen vorläufigen betrieblichen Maßnahmen bis zur endgültigen Sanierung strikt eingehalten werden müssen.

 

Diese sind:

- Vermeidung von Einwirkungen auf das Asbestprodukt, die Fasern freisetzen; im Fall der Edith-Stein-Schule Vermeidung der Öffnung von Deckenplatten und insbesondere Arbeiten an Asbest beaufschlagten Bauteilen,

- regelmäßige Nassreinigung von Räumen, Einrichtungen und Ausstattungen,

- der Weiterbetrieb der raumlufttechnischen Anlage.

 

Der Erfolg der vorläufigen Maßnahmen ist durch etwa halbjährliche Messungen unter jeweils gleichen Bedingungen bis zur endgültigen Sanierung nachzuweisen. Die notwendigen Messungen werden von der GBM beauftragt und betreut. Die Ergebnisse werden der AG Gefahrstoffe regelmäßig mitgeteilt und waren bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auffälig.

Der Betrieb und die Nutzung des Schulgebäudes sind bei Einhaltung der vorläufigen Maßnahmen aus Sicht des Stadtgesundheitsamtes ohne Gesundheitsrisiko möglich. Eine Asbestsanierung der Edith-Stein-Schule ist notwendig.

 

Das Gebäudeensemble der Edith-Stein-Schule verfügt über ca.12.900 m² BGF und besteht aus dem dreigeschossigen Hauptgebäude von 1978, der 3‑Feldsporthalle und dem eingeschossigen Hausmeisterhaus (beide von 1980).

Das dreigeschossige Hauptgebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach. Es besteht aus Stahlbeton und ist außen mit einer Vorsatzschale aus Klinker versehen.

Die Turnhalle ist ebenfalls als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt. Im unteren Fassadenbereich wurde auch hier eine Klinkervorsatzschale realisiert. Die restliche Fassade besteht aus Sichtbetonelementen. Die Turnhalle hat ein flach geneigtes Satteldach. Das gemauerte Hausmeisterhaus ist eingeschossig und hat analog zum Ensemble ebenfalls ein Flachdach und eine Klinkerfassade. Die Turnhalle und das Hausmeisterhaus sind aus Kostengründen nicht Bestandteil des Projektumfangs, zumal dort nach den gesetzlichen Vorgaben keine sanierungspflichtigen Schadstoffe gefunden wurden.

Die Edith-Stein-Schule wird derzeit 4-zügig betrieben. Aufgrund gestiegener Schülerzahlen und zur Sicherstellung der Ganztagesfähigkeit muss die Schule erweitert werden.

Zur „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2017 (216-21/DS_I(A)0227) die rechtzeitige Bedarfssicherstellung beschlossen. Hiernach ist nach Punkt 5 die „Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die Integrierten Gesamtschulen am Standort Edith-Stein-Schule (…) im Rahmen der erforderlichen Asbestsanierung (…)“ nötig.

Zur Planungsaufgabe der Sanierungsmaßnahme gehören im Wesentlichen die Altlastensanierung, die Erneuerung der Haustechnischen Anlagen sowie Wand-, Decken- und Bodenbeläge des Hauptgebäudes. Die Sanierung von Dach und Fassade des Hauptgebäudes ist aus Kostengründen nicht Bestandteil der Sanierungsaufgabe.

Die zukünftigen erforderlichen Erweiterungsflächen umfassen Klassen-, Haus-aufgaben- und Gruppenräume sowie einen Begegnungs- und Freizeitbereich und werden derzeit mit ca. 2.800 m² neu zu bauender Bruttogeschossfläche in der vorliegenden Vorplanung ausgewiesen (die Neubaufläche ist in allen 3 betrachteten Varianten in etwa gleich).

Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus sollen an diesem Schulstandort ca. 1.030 Schüler und Schülerinnen unterrichtet werden. Derzeit werden an der Schule  780 Schüler und Schülerinnen unterrichtet.

 

Historie

Die Edith-Stein-Schule wurde am 1. August 1978 eingeweiht. Der Entwurf der Schule war auf einen vollklimatisierten Baukörper ausgelegt, da die Schule mitten in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens liegt und man so den Fluglärm, durch im Betrieb geschlossene Fenster, aus den Schulräumen fernhalten wollte.

Aufgrund einer Asbestsanierung musste die Schule 1987 für längere Zeit geschlossen werden und der Schulbetrieb wurde räumlich ausgelagert.

Das Gebäude liegt auf der Offenbacher Rosenhöhe, unweit vom im Wald gelegenen Schwimmbad. Von der Straße ist das Hauptgebäude nicht unmittelbar wahrnehmbar. Das Ensemble liegt in einer ruhigen Wohnbebauung.

 

Planungs- und Baurecht

Für das mit einem Erweiterungsgebäude zu bebauende Schulgrundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Der Erweiterungsneubau wird daher nach § 34 BauGB beurteilt und ist auf Grund der umliegenden Bebauung idealerweise maximal dreigeschossig denkbar, im Ausnahmefall viergeschossig.

 

Laut Hessischer Bauordnung ist die Schule (bereits der Bestandsbau) in Gebäudeklasse 3 und als Sonderbau einzuordnen. Für Neubauten müssen die Grenzabstände laut Bauordnung mit dem Faktor 0,4 der vorgesehenen Höhe, mindestens jedoch 3 m, eingehalten werden.

 

Grundstück

Das Grundstück ist 28.934 m² groß, die Grundfläche der Bestandsgebäude beträgt 7.729 m², der BGF-Bestand beträgt bereits rd. 10.786 m².

Die zur Verfügung stehenden Freiflächen lassen eine Variantenbetrachtung von drei verschiedenen Standorten auf dem Grundstück zu.

 

Schulhoffläche

Bei der Errichtung des Neubaus wird ein Teil der Schulhoffläche überbaut werden. Die jetzige Schulhoffläche umfasst ca. 7.750 m² für derzeit 780 Schüler und Schülerinnen (9,94m²/pro Schüler). Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden zukünftig 1.030 Schüler und Schülerinnen die Edith-Stein-Schule besuchen. Nach Beendigung aller Baumaßnahmen und Rückbau der Interimsunterbringung verbleibt bei der empfohlenen Vorzugsvariante 1 eine Fläche von ca. 6.000 m² (zukünftig 5,83 m²/pro Schüler). Bei Variante 2 blieb eine Schulhoffläche von ca. 6.434 m² (dies entspricht 6,25 m²/pro Schüler) únd bei Variante 3 ca. 6.765 m² (dies entspricht 6,57 m²/pro Schüler).

Aus fachlicher Sicht überwiegen die Vorteile der Variante 1 mit einer hohen Qualität der natürlich belichteten Flure, der guten städtebaulichen Einbindung in den Bestand und der guten Anbindung zum Hauptgebäude, gegenüber dem relativ geringen Verlust an Schulhoffläche. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Schüler*innen deutlich mehr Zeit im Gebäude als auf dem Pausenhof verbringen.

 

Stellplätze

Derzeit befinden sich 76 PKW-Stellplätze und ca. 225 Stellplätze für Fahrräder am Standort.

Bei der Neuberechnung ist die „Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder“ (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 12.09.2013 zu berücksichtigen.

Zur Ermittlung des zukünftig für die Stellplätze notwendigen Flächenbedarfes wurde eine grob überschlägige Stellplatzberechnung nach o.g. Satzung vorgenommen.

Hiernach reichen die am Standort vorhandenen PKW-Stellplätze aus. Für die Fahrräder sind ca. 375 Stellplätze vorzuhalten. Der Mehrbedarf für den Neubau von ca. 75 Fahrradstellplätzen wird innerhalb der noch zu erstellenden Planung der Außenanlagen an geeigneter Stelle realisiert.

 

Raumprogramm: Umfang / Bestand / Umsetzung

Seitens des Stadtschulamtes ist im Raumprogramm vom 03.05.2017 ein Bedarf für Erweiterungsflächen von 1.415 m²  Hauptnutzfläche angegeben.

 

Das bestehende Raumangebot soll um die erforderlichen Klassenräume der Sekundarstufe I (gestiegene Schülerzahlen) sowie um die Klassenräume für den 3-zügigen Gymnasialbereich erweitert werden.

Zur Erreichung der Ganztagsfähigkeit wurden 2005 bereits im EG durch Umbauten ein Freizeitbereich und ein Hausaufgabenraum untergebracht. Im 1.OG wurde eine Erweiterung als Aufstockung auf das EG zur Unterbringung von weiteren Hausaufgabenräumen und den zu ersetzenden Klassenräumen aus dem EG eingerichtet.

Im Zuge von Sanierung und der vorgenannten Erweiterung sollen auch die zusätzlich notwendigen Raumarten umgesetzt werden, die zur Sicherstellung eines ganztägig arbeitenden Schulbetriebes und für eine moderne und zukunftsfähige Lernumgebung benötigt werden (Raumarten gemäß „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen“ nach § 15 Hessisches Schulgesetz 01.11.2011).

Mit den nach zukünftigem Raumprogramm vorgesehenen Differenzierungs-, Hausaufgaben- und Gruppenräumen sowie Räumen zur Unterrichtsvorbereitung (als Lehrerstützpunkte über Lehrerzimmer hinaus) wird ein schülerzentriertes Bildungs- und Betreuungskonzept ermöglicht. Diese räumliche Ausstattung ist Grundlage für eine individuelle Förderung und Entfaltung von sowohl Stillarbeits-, wie Spiel- und Übungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wird die Kooperation zwischen Lehrkräften und Schülerschaft verbessert.

Die o.g. Raumarten werden vorzugsweise nach Jahrgängen gegliedert gruppiert, um so den größtmöglichen Nutzen aus den zusätzlichen Flächen zu ziehen (Konzept als „Lernhäuser“).

Der zukünftig − zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche − Raumbedarf (einschließlich erforderlicher Nebenräume) beläuft sich nach zukünftigem Raumprogramm (ermittelt vom Stadtschulamt 2017) auf ca. 7.600 m² Nutzfläche. Hiervon können lediglich  ca. 6.050 m² Nutzfläche in dem sanierungswürdigen Hauptgebäude abgebildet werden. Alle darüberhinausgehenden Flächen müssen neu errichtet werden.

 

Aufstockung als Möglichkeit der Erweiterung ohne Verkleinerung der Freiflächen

Nach den Erkenntnissen des Tragwerksplaners müssen Aufstockungen auf den Bestand ausgeschlossen werden. Aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen Setzungsproblematiken in Zusammenhang mit der bereits in der Vergangenheit erbauten Teilaufstockung und den daraus resultierenden Rissbildungen, ist zum momentanen Planungsstand davon auszugehen, dass der Boden als nicht ausreichend auskonsolidiert erachtet werden kann, um die hohen zusätzlichen Spannungen abtragen zu können. Darüber hinaus mussten die Fundamente bereits in Teilbereichen ertüchtigt werden.

Aus den vorbeschriebenen Gründen konnten Aufstockungen planerisch nicht als Varianten betrachtet werden.

Kostenermittlung

Die Kostenschätzungen aus den ersten beiden Leistungsphasen nach HOAI erfolgten getrennt für Neubau und Bestand. Die Kostenschätzung wurde auf Basis aktueller Kostenkenndaten nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ erstellt.

Die Kostenbasis bezieht sich unter anderem auf Kosten der von den Architekten und Fachplanern eigenen, gerade fertiggestellten und abgerechneten vergleichbaren Projekten, sowie deren Kontrolle über BKI (BKI Baukosten Gebäude Neubau, Stand 2017) unter Berücksichtigung des Regionalfaktors und des Baupreisindexes.

 

In der Variantenbetrachtung wird für den Erweiterungsbau jeweils das gleiche Raumprogramm zu Grunde gelegt. Daraus resultieren bei der Kostenschätzung mittels Bruttogeschossfläche bzw. umbauten Raum nahezu gleiche Baukosten und Folgekosten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Entscheidung für eine Variante in diesem Fall nicht anhand der Wirtschaftlichkeit gefällt werden kann, sondern letztendlich aufgrund rein funktionaler Argumente.

 

Planungsstand

Alle Varianten sind mit den beteiligten Sonderfachleuten der Technischen Gebäude-ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie dem Brandschutzsachverständigen abge-stimmt. Die Ergebnisse der Abstimmung sind in der vorliegenden Planung umgesetzt.

Über die Variantenbetrachtung hinaus wurden zum derzeitigen Planungsstand drei verschiedene Bauablauf-Szenarien betrachtet.

 

Sanierung Bestandsgebäude

Baubeschreibung

Für das Innere des Hauptgebäudes ist aus Budgetgründen lediglich eine bauliche, haustechnische und schadstoffbedingte Sanierung geplant. Die Außenhülle des Hauptgebäudes bleibt unberührt.

In den Zwischendecken des Hauptgebäudes wurde eine Asbestbelastung nachgewiesen. Im Zuge der Schadstoffsanierung werden alle abgehängten Decken sowie die im Zwischendeckenbereich befindlichen haustechnischen Installationen entfernt, fachgerecht entsorgt und durch neue ersetzt.

Da die Fassade, der Sonnenschutz und die Fenster noch baulich intakt und funktionsfähig sind und auch keine gravierenden Beschädigungen aufweisen, wird aus Kostengründen auf eine Erneuerung verzichtet. Lediglich im Bereich der Brandwände werden die Fassaden hinsichtlich eines Brandüberschlags geprüft und angepasst.

Das Dach wurde im Jahr 2007 bereits saniert. Sollten aufgrund der technischen Gewerke neue Dachdurchbrüche nötig sein, werden diese nur in Teilbereichen an das bestehende Dach angearbeitet.

Die bestehenden Bauteile der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach) des Hauptgebäudes befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand, weisen aber keine großflächigen technischen Mängel auf, die eine Sanierung oder einen Austausch zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig machen. Der energetische Zustand der Bauteile entspricht ebenfalls ihrem Alter und nicht mehr dem heutigen Neubaustandard.

Eine Ertüchtigung der Bestandsfassade auf die derzeit geltenden gesetzlichen energetischen Standards amortisiert sich innerhalb eines Betrachtungszeitraum von 25 Jahren nicht. Die Modernisierung der Gebäudehülle auf einen dann höheren energetischen Standard wird erst dann wirtschaftlich, wenn eines oder mehrere Bauteile der Gebäudehülle das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben. Dies wird voraussichtlich zuerst die bestehenden Fenster in ca. 10 bis 15 Jahren betreffen.

Es ist vorgesehen, die Innentüren hinsichtlich ihrer Qualität und möglichen vorhandenen Brandschutzanforderungen zu prüfen und wenn nötig auszutauschen. In einigen Räumen werden zur Einhaltung der Rettungsweglängen neue Türen geplant.

Zur Schaffung von Rauchabschnitten sind neue Rauchschutztüren in den Flurbereichen vorgesehen.

Die Schule weist eine Vielzahl von unterschiedlichen Bodenbelägen auf. Die Qualitäten der bestehenden Bodenbeläge werden geprüft und diese gegebenenfalls ausgetauscht. Der Estrich wird dabei erhalten und, wenn nötig, in Teilbereichen angearbeitet/ ergänzt.

Die Naturwissenschaftlichen Räume werden auf den Stand der Technik gebracht und bis auf wenige, gut erhaltene Bestandsmöbel, neu ausgestattet. Eine neue Ausstattung der bestehenden Klassenräume ist im Budget nicht berücksichtigt.

Alle Flure und Klassenräume bekommen einen neuen Anstrich.

Es ist geplant, im Erdgeschoss ein Behinderten-WC und ein Stuhllager nachzurüsten.

Der Schutzanstrich der Stahlteile im Kellergeschoss wird erneuert.

Weitere Maßnahmen zum Altbau werden in der Brandschutztechnischen Bewertung beschrieben.

Über zuvor beschriebene alters- und nutzungsbedingte Sanierungsaufgaben hinaus ist am Bestand flächendeckend eine umfängliche Sanierung von Spritzasbestrückständen unter den hierfür notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen (d.h. sogenannter belasteter Schwarz-Bereich und sogenannter unbelasteter Weiß-Bereich müssen während des Schadstoffausbaus über eine strikte und baulich staubdichte Trennung verfügen).

 

Technische Ausrüstung

Gebäudeleittechnik

Die gebäudetechnischen Anlagen werden derzeit mit analoger Steuer- und Regel-technik betrieben, die augenscheinlich überwiegend aus dem Errichtungszeitraum stammen.

Im Zuge der Erneuerung des Bestandes als auch für den Neubau der haustechni-schen Komponenten werden Steuer- und Regelkomponenten eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen. Hierbei wird auf digitale Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR-Technik) gesetzt, welche ermöglicht, per Fernzugriff Anlagenparameter einzusehen und zu verändern bzw. im Sinne eines Monitorings zu verfolgen und ggfs. anzupassen. Eine Konkretisierung erfolgt in den nächsten Planungsphasen.

 

Heizung

Im Gebäude wurden zum Zeitpunkt der Errichtung Gaskessel zur Wärmeerzeugung verwendet. Zwischenzeitlich wurde die Wärmeversorgung auf Nutzung von Fernwärme umgestellt. Die Übergabepunkte/Zentralen befinden sich in der Dachzentrale. Der Neubau wird ebenfalls an das Fernwärmenetz angesschlossen.

Die Räume im Bestand und Neubau werden mit statischen Plattenheizkörpern beheizt. Weitere Wärmeverbraucher sind die Lüftungsanlagen; zur Erwärmung der Zuluft wird Pumpenwarmwasser benötigt.

Das komplette Wärmeverteilernetz wird erneuert. Ebenfalls werden die Heizflächen (statische Heizflächen in Form von Plattenheizkörpern) im Bestandsgebäude erneuert.

Es ist davon auszugehen, dass die derzeit zur Verfügung stehende Wärmeleistung über den Fernwärmeanschluss ausreichend ist, um das Bestandsgebäude sowie den Neubau angemessen mit Wärme zu versorgen. Zudem verfügt die Fernwärme der EVO über einen günstigen Primärenergiefaktor (0,47), womit sich die Vorgaben des EEWärmeG für den Neubau ohne weitere Maßnahmen erfüllen lassen.

Im Zuge der weiteren Planungsschritte wird der Wärmebedarf der Gebäude berechnet, indem eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“ erstellt wird. Daraus abgeleitet werden sowohl Raumheizflächen als auch das Rohrnetz bemessen und Vorgaben für den hydraulischen Abgleich erarbeitet.

 

Sanitär

Das Schulgebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz eingespeist. Die Übergabe hierzu befindet sich im Untergeschoss. Das Trinkwasserverteilernetz (Kaltwasser) besteht überwiegend aus verzinktem Stahlrohr, welches aus dem Zeitraum der Errichtung stammt.

Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten werden sowohl das komplette Trinkwasserrohrnetz als auch sämtliche Objekte und Armaturen zurück gebaut und durch Neue ersetzt. Von der Trinkwasserhauseinführung beginnend wird das komplette Rohrnetz neu aufgebaut.

Als Rohrleitungsmaterial für die Trinkwasserverteilung wird Edelstahlrohr vorgesehen. Die Wärme- und Kältedämmung der Rohrleitungen erfolgt nach Vorschrift der DIN und der Energieeinsparverordnung EnEV.

Objekte und Armaturen werden in einem einfachen und robusten Standard ausgeführt.

Sanitärobjekte werden an Vorwandinstallationssystemen installiert.

 

Elektroinstallation

Die Elektroinstallation im Bestandsgebäude wird modernisiert und erneuert. Der größte Aufwand entfällt hierbei auf die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Kabel- und Leitungsnetzes. Die Elektroverteilungen in den Flächen sowie die Hauptverteilung im Keller werden erneuert. Im Zuge der Arbeiten müssen die Kabeltrassen an die Notwendigkeiten angepasst bzw. neu installiert werden. Die im Verlauf der Kabeltrassen liegenden Durchbrüche und Brandabschottungen müssen gemäß den Anforderungen erstellt werden. Die Versorgung des Gebäudes erfolgt aus einem angrenzenden Technikgebäude mit Trafostation und bleibt wie im Bestand erhalten.

Zur Ausleuchtung der Rettungswege und für die Rettungszeichenpiktogramme wird nach den Richtlinien am Gebäude ein Sicherheitslichtgerät neu installiert.

Die Auswahl des Leuchtmittels (energiesparende T5-Leuchten mit EVG (elektronisches Vorschaltgerät), Energiesparlampen oder Leuchten in LED-Technik, werden bezüglich Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit in den nächsten Planungsphasen gegenübergestellt.

Die Brandmeldeanlage wird erneuert.

Die Sonnenschutzsteuerung aus dem Bestand ist abgängig und wird durch eine busgesteuerte Anlage ausgetauscht.

 

Schwachstromanlagen

Im Gebäude werden die Bestandsanlagen komplett erneuert und an den Stand der Technik angepasst. Die ELA-Anlage (Lautsprecheranlage) wird inkl. der Zentrale erneuert. Diese wird für Durchsagen und Pausensignalisierung genutzt. Die Brandmeldeanlage bestehend aus Rauchmeldern, Handmeldern und der Zentrale wird erneuert. Die Einbruchmeldeanlage mit einer Raumüberwachung wird nach den Vorgaben des Stadtschulamtes erneuert.

Es wird ein neues Datennetz jeweils für die Verwaltung und die Schulnutzung mit den dazu gehörenden Verteilern neu eingebracht.

Für den Neubau gelten die Angaben analog.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Ursprünglich wurde das gesamte Bestandsgebäude mechanisch be- und entlüftet. Insbesondere wegen der innenliegenden Räume, die keine Fensterlüftung haben.

Zum Einsatz kam – dem Baujahr entsprechend – eine sogenannte Hochdruck- Zweikanalanlage, die je einen warmen und einen kalten Zuluftstrang im Gebäude verteilt, um die Zuluft dann raum- oder bereichsweise dezentral mischen zu können. Die Abluft wird konventionell im Niederdruckkanalnetz gesammelt und den Zentralgeräten zur Wärmerückgewinnung (Rotationswärmetauscher) zurückgeführt. Für die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlagen stand sogar eine Kaltwassererzeugung zur Kühlung der Zuluft zur Verfügung. Die Kälteversorgung ist jedoch seit längerem außer Betrieb.

In der vorliegenden Planung zum Erweiterten Grundsatzbeschluss sind zunächst Lüftungsanlagen für beide Gebäude vorgesehen.

Für die Sicherstellung eines jederzeit ausreichenden und fensterlüftungsunab-hängigen (und lärmreduzierten) Luftwechsels ist eine Lüftungsanlage zielführend. Eine Lüftungsanlage bedingt jedoch hohe Investitions- und Folgekosten für Betrieb, Wartung und Reinigung. Im Gegensatz zum Heizenergieverlust bei Fensterlüftung spart eine Lüftungsanlage Heizkosten. Diese Energieeinsparung amortisiert jedoch in der Regel nicht die Kosten der Lüftungsanlage.

Den vorgenannten Argumenten steht gegenüber, dass die Nutzer trotzdem die Fenster öffnen und damit die Energiebilanz negativ beeinflussen werden.

Im weiteren Planungsverlauf erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Entscheidungsfindung über Fensterlüftung oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Es wird ermittelt, welche Kosten für eine Lüftungsanlage – sowohl für den Bestand als auch für den neuen Klassentrakt – anfallen.

Diesen Kosten sind dann die Kosten für die Variante mit Fensterlüftung ohne mechanische Lüftung gegenüberzustellen und zu bewerten.

 

Außenanlagen

Die durch die Interimsnutzung und Baustelleneinrichtung beeinträchtigten Außenanlagen werden entsprechend dem Bestand wiederhergestellt.

Die Fläche um den Neubau wird befestigt und der Innenhof vom Neubau wird begrünt. Eine planersiche Vertiefung findet in den nächsten Planungsphasen statt

 

Variantenuntersuchung Erweiterungsbau

Zusammenfassung

 

Im Rahmen der Verpflichtung gemäß §12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln, wurden insgesamt drei Varianten untersucht und bewertet.

 

Es wurden drei mögliche Standortvarianten für einen Erweiterungsbau untersucht und mit der Stadtplanung abgestimmt.

Aufgrund der Lage (einzuhaltende Grenzabstände, etc.) der jeweils zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche für die drei Varianten wurde mit unterschiedlich vielen Geschossen geplant.

 

Dargestellt sind folgende Varianten:

 

Variante 1    „2-geschossiger Atriumbau als Solitär nordöstlich neben dem Hauptgebäude“

Variante 2    „3-geschossiger Atriumbau als Solitär südöstlich des Hauptgebäudes“

Variante 3   4-geschossiger Solitär nordöstlich der Turnhalle“

 

Der Neubau umfasst in allen Varianten ca. 20% des Gesamt-Raumprogramms (bezogen auf die Bruttogeschoßfläche) der Edith-Stein-Schule, der Rest der Fläche verteilt sich auf die Bestandsgebäude. Die Schulhofflächen nach Neubau betragen ca. 5,8 m²/Schüler*in.

 

Für die drei Varianten wurden zusätzlich drei Szenarien für den Bauablauf untersucht (jeweils mit vorangehender Errichtung einer Interimsunterbringung):

 

Szenario 1:

1. Bauabschnitt (BA) - Realisierung Neubau

2. Bauabschnitt – Sanierung Bestand

 

Szenario 2:

1. Bauabschnitt - Realisierung Neubau

2. Bauabschnitt - Sanierung erste Bestandshälfte

3 .Bauabschnitt - Sanierung zweite Bestandshälfte

 

Szenario 3:

Gleichzeitige Realisierung Neubau und Sanierung Bestand in einem Bauabschnitt

 

Bewertung

Variante 1    „2-geschossiger Atriumbau als Solitär nordöstlich neben dem Hauptgebäude“ ist die vorteilhafteste Variante.

Variante 1 sieht einen 2-geschossigen Baukörper mit verglastem Innenhof nördlich zwischen dem bestehenden Hauptgebäude und dem Sportplatz vor. Der Gebäudeabschluss des Neubaus richtet sich am bestehenden Hauptgebäude aus und bietet über den Pausenhof eine gute Erreichbarkeit zu den benachbarten Schulgebäuden. 

Die benötigten Räume werden über zwei Geschosse verteilt und die Gesamthöhe des Erweiterungsbaus, schließt sich gut in das bestehende Bild des Schulhofs ein. Lage und Höhe des Neubaus bilden ein harmonisches Gesamtensemble mit der bestehenden Struktur. 

 

§  städtebaulich beste Einbindung in das bestehende Ensemble

§  2-geschossiger Baukörper fügt sich am besten in den Bestand ein

§  verglaster Innenhof führt zu hoher Aufenthaltsqualität und Belichtung der Flure

§  gute Erreichbarkeit vom benachbarten Hauptgebäude

 

FAZIT: Vollständige Umsetzung des Raumprogramms möglich, bei guter städtebaulicher Einbindung und guter Lage zum Hauptgebäude.

 

Variante 2    „3-geschossiger Atriumbau als Solitär südöstlich des Hauptgebäudes“

                       ist weniger vorteilhaft.

Für Variante 2 wird ein anderer Standort auf dem Schulgelände vorgesehen. Geplant ist ein 3-geschossiges Atriums-Gebäude mit verglastem Innenhof auf dem Lehrer-Parkplatz südlich vom Hauptgebäude.

Das Gebäude ist von der Straße aus sichtbar und ist aufgrund des erhöhten Geländes am Standort höher als das bestehende Hauptgebäude.

Der bestehende Parkplatz auf dem Gravenbruchweg wird mit dem geplanten Gebäude überbaut, die Parkplätze werden jedoch gemäß Stellplatzsatzung benötigt und müssen folglich an einer anderen Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Grünfläche zwischen Sportplatz und Sporthalle muss versiegelt werden und wird als neuer Parkplatz genutzt. 

Durch den im Vergleich zu Variante 1 kleineren Innenhof und das höhere Gebäude wirkt der Innenhof nicht sehr grosszügig, dient aber der natürlichen Belichtung der Flure.

 

§  Lage des Gebäudes erfordert Neuherstellung des Lehrerparkplatzes

§  Neubau ist durch seine Lage auf dem erhöhten Parkplatzgelände höher als das Bestandsgebäude

§  kleineres Atrium ist zudem durch das zusätzliche Geschoss geringer belichtet als ein 2- geschossiges Atrium

§  notwendige Neuschaffung eines Lehrerparkplatzes auf der vorhandenen Grünfläche erhöht den Grad der Versiegelung

 

FAZIT: Ebenfalls vollständige Umsetzung des Raumprogramms möglich, bei nicht so guter städtebaulicher Eingliederung und zusätzlich versiegelter Fläche.

 

Variante 3    4-geschossiger Solitär nordöstlich der Turnhalle“ ist die am wenigsten vorteilhafte Variante.

Variante 3 ist im Vergleich zu den anderen Varianten nicht als Gebäude mit verglastem Innenhof geplant. Der kompakte Baukörper steht auf der Grünfläche zwischen Sporthalle und Sportplatz und ist 4-geschossig. Die Flure sind innenliegend und bekommen kein natürliches Tageslicht. Mit 4 Geschossen überragt der Neubau alle bestehenden Gebäude auf dem Schulhof.

 

§  durch kleinere kompakte Grundfläche kein Atrium mehr möglich

§  „lange Wege“ durch 4-Geschossigkeit

§  städtebaulich problematisch, Neubau überragt alle Bestandsgebäude

§  innenliegende Flure ohne natürliche Belichtung

§  Lage hinter der Sporthalle mit größerer Entfernung zum Hauptgebäude

 

FAZIT: Vollständige Umsetzung des Raumprogramms in einem zwar kompaktem Baukörper, jedoch bei schlechter städtebaulicher Eingliederung und nicht natürlich belichteten Fluren mit unvorteilhafter Anbindung ans Hauptgebäude.

 

Variantenabwägung und Empfehlung Variante 1 „2-geschossiger Atriumbau als Solitär nordöstlich neben dem Hauptgebäude“

Nach Analyse und Vergleich der Varianten stellt sich bei vergleichbaren Kosten die Variante 1 „2-geschossiger Atriumbau als Solitär nordöstlich neben dem Hauptgebäude“ aus planerischen und funktionalen Gesichtspunkten als die sinnvollste dar und ist daher die Empfehlungsvariante aus Sicht der Fachämter Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement sowie des Stadtschulamts. Die Umsetzung der Varianten 2 und 3 wird nicht empfohlen, da diese gegenüber der Variante 1 städtebauliche und funktionale Nachteile aufweisen.

Variante 1 behebt im Rahmen der Sanierung alle baulichen und technischen Mängel, setzt durch den Erweiterungsbau das geforderte Raumprogramm um, bietet die größten innenräumlichen Qualitäten, fügt sich städtebaulich am besten in den Bestand ein und liegt funktional bestmöglich auf dem Schulgelände.

 

Szenarien

Zusätzlich zu den unterschiedlichen Standorten wurden verschiedene Bauabläufe untersucht; eine Sanierung des Hauptgebäudes in einem Sanierungsabschnitt (Szenario 3), zwei Sanierungsabschnitten (Szenario 2) und ein Bauablauf mit vorgezogenem Neubau (Szenario 1).

 

Szenario 1:

Sollte der Neubau zuerst errichtet werden (Szenario 1), könnten die neu geschaffenen Räume während der Sanierung genutzt werden und es würden weniger Interimsflächen benötigt. Dies widerspricht jedoch der Bedarfsvorgabe seitens des Stadtschulamtes, da die zusätzlichen Räume bereits ab 2021 benötigt werden. Zudem könnte die Sanierung des Hauptgebäudes erst im Dezember 2021 beginnen. Die Astbestrichtlinie fordert jedoch einen Sanierungsbeginn bereits im Jahr 2019.

 

Szenario 2:

Aufgrund der Asbestbelastung in den Zwischendecken gestaltet sich eine Sanierung in zwei Bauabschnitten aufgrund der nachfolgend beschriebenen Bedingungen als nahezu undurchführbar. Für die Versorgung des während des 1. Bauabschnitts im Betrieb bleibenden 2. Bauabschnitt müssten im kontaminierten Zwischendecken-bereich haustechnische „Umschlussarbeiten“ durchgeführt werden. Um diese Arbeiten durchführen zu können, müssten zuerst alle im Zwischendeckenbereich befindlichen Leitungen im 2. Gebäudeabschnitt von einem zertifizierten Unternehmen innerhalb eines „Schwarzbereiches“ (strikt mit staubdichten Schleusen vom sauberen „Weißbereich“ getrennter Bereich mit schadstoffhaltigen Stoffen oder Gegenständen) gereinigt werden, um dann im 2. Bauabschnitt entfernt zu werden. Diese Vorgehensweise, zu entsorgende Bauteile im Vorfeld zu reinigen und dann doch auszubauen, ist unwirtschaftlich. Die Schaffung von Provisorien und das Stellen von Baustellentrennwänden führen ebenfalls zu erheblichem Mehraufwand und Kosten, da die Schadstoffsanierung parallel zum Schulbetrieb verliefe, wenn auch im abgegrenzten Bereich. Daraus folgt auch ein erhöhter Bauleitungsaufwand und es führt zu zusätzlichen Reibungspunkten mit der Nutzung des in Betrieb befindlichen Bestandsabschnittes.

 

Szenario 3 (empfohlenes Szenario):

Wegen der kurzen Bauzeit bis August 2021 ist die Sanierung des Hauptgebäudes in einem Bauabschnitt mit gleichzeitiger Erstellung des Neubaus die einzige Umsetzungsmöglichkeit, die der Asbestrichtlinie Hessen entspricht und einen Sanierungsbeginn bis zum Jahr 2019 gewährleisten kann.

Die Ausführung der Asbestsanierung beginnt direkt nach Aufstellung der Interimsunterbringung (ab Herbst 2019).

Der gesamte Schulbetrieb ist bei einer Sanierung in einem Abschnitt, während der Bauzeit von 21 Monaten, komplett in eine Interimsanlage auszulagern.

Das Grundstück bietet für die Stellung der temporären Module auf dem Sportplatz eine ausreichend große Fläche. Durch die Abwicklung des Projekts in einem Bauabschnitt ist die benötigte Interimsfläche zwar doppelt so groß wie bei einer Abwicklung in 2 Bauabschnitten, muss jedoch letztendlich nur für die halbe Standzeit vorgehalten werden. 

 

Interimsunterbringung

Der Umfang der Raummodule ist grundsätzlich in einem Mindestmaß, jedoch im erforderlichen Umfang zur Sicherstellung eines reibungslosen Schulbetriebes, zu dimensionieren.

Es ist geplant, den gesamten Schulbetrieb für die Bauzeit von 21 Monaten in 56 Unterrichtsmodulen auf dem Schulgelände unterzubringen. Die Modulbauten stehen als zwei freistehende Gebäudeanlagen auf dem Sportfeld.

Die für den Schulunterricht benötigten Räume sind als ein zweigeschossiges und ein dreigeschossiges Modulgebäude, mit den Abmessungen von je 13,80 auf 57 Metern  und insgesamt rund 3.146 qm Nutzfläche, geplant.

In einem der beiden Gebäude werden über zwei Geschosse 22 Klassenräume mit je 54 qm Raumfläche und die Sanitäranlagen untergebracht.

Im Erdgeschoss des zweiten Interimsgebäudes befinden sich zwei Fachklassen für Naturwissenschaften mit zwei angegliederten Lagerräumen, ein Mehrzweckraum, ein Lagerraum, zwei Fachklassen für EDV basierten Unterricht, eine gemeinsame Fachklasse für Musik- und Kunstunterricht mit angegliedertem Lager sowie sanitäre Anlagen und die Cafeteria.

Im 1. Obergeschoss sind weitere 10 Klassenräume mit je 54 qm Raumfläche und zwei kleinere Klassenräume für besonders geförderten Unterricht, ein Lager und Sanitäranlagen untergebracht.

Die Schulverwaltung befindet sich mit einer Grundfläche von 13,80 x 36 Metern im 2. Obergeschoss des Modulgebäudes. Im Verwaltungstrakt sind ein Sekretariat, ein Besprechungsraum, ein Archiv, ein Computerraum, ein Sanitätsraum, ein Lehrerzimmer, sechs Büroräume, ein Sprechzimmer, Sanitäranlagen und ein Hausmeisterraum vorgesehen.

Die Obergeschosse beider Gebäude werden zur Fluchtwegsicherung über je zwei Treppenhäuser erschlossen.

Die Nutzung der Werkräume, Mediathek und der Lehrküche entfallen während der Bauzeit, der Sportunterricht findet ganzjährig in der Sporthalle statt.

 

Außerordentliche Schulkonferenz

In der Außerordentlichen Schulkonferenz der Edith-Stein-Schule am 22.02.2018 werden das Sanierungskonzept des Bestandsgebäudes sowie die unterschiedlichen Varianten des Erweiterungsneubaus mit den verschiedenen Umsetzungsszenarien  durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement zusammen mit dem Stadtschulamt vorgestellt.

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Hochbaumanagement, Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) und Stadtplanung. Das Stadtschulamt und die Schulleitung der Edith-Stein-Schule wurde in den laufenden Planungsprozess einbezogen und die Planungen abgestimmt.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Stellungnahme von Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) liegt vor. Von Seiten Amt 33 bestehen gegen die Maßnahme unter Beachtung der nachfolgend genannten Hinweise keine Bedenken.

 

Natur- und Artenschutz

Für die Beseitigung von Bäumen und Laubgehölzen (Hecken und flächenhafte Gebüsche ab 30 m²), die unter die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach fallen, ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese ist gesondert beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Offenbach am Main zu beantragen Zu dem Antrag ist ein Freiflächenplan vorzulegen, in dem alle gemäß o.g. Satzung geschützten Grünbestände in korrekter Lage und mit Beschreibung von Art und Umfang des Grünbestandes (Stammumfang der geschützten Bäume, Flächengroße der flächenhaften Gebüsche und

Hecken) sowie die gemäß o g. Satzung erforderlichen Ersatzpflanzungen dargestellt sind. Bezüglich der Ersatzpflanzungen begrüßen wir die geplante Verwendung heimischer Gehölzarten.

 

Die zu erhaltenden Grünbestände sind vor Beschädigungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen zu schützen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sollen sich auch auf Grünbestände erstrecken, die im Umfeld der Baumaßnahme, durch Baustellenzufahrt oder -einrichtung betroffen sein können, inklusive der Grünbestande auf den angrenzenden Grundstücken. Dies wurde bereits mitbedacht und im Erläuterungsbericht unter Kapitel 6.3.3 beschrieben. Maßgeblich zu beachten ist die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Baumen, Pflanzenbestanden und Vegetationsflachen bei Baumaßnahmen) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Rodungsarbeiten dürfen gemäß § 39 (5) Nr 2 Bundesnaturschutzgesetz nicht im Zeitraum der Vogelbrutzeit vom 01.März bis zum 30.September durchgeführt werden, wie bereits im Erläuterungsbericht in Kapitel 6.4 angesprochen wird. Falls Vogelnester außerhalb dieses Zeitraums noch besetzt sind, ist der betreffende Baum/ Gehölzabschnitt von der Rodung auszusparen bis die Nistzeit dauerhaft beendet ist.

 

Bei der Sanierung des Bestandsgebäudes sowie der Entfernung von Grünbestanden ist nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustellen, dass keine besonders geschützten Tierarten verletzt oder getötet werden oder deren Entwicklungsformen, z.B. Vogeleier, beschädigt oder zerstört werden können. Werden zum Beispiel am Gebäude oder in Baumhöhlen brütende Vogel oder Fledermäuse angetroffen, so

ist die untere Naturschutzbehörde unverzüglich zu unterrichten und die Arbeiten sind bis zur Freigabe durch die untere Naturschutzbehorde zu unterbrechen

Das freiwillige Anbringen von Nisthilfen für Gebaudebruter und Fledermäuse, das in Kapitel 6.4 als Möglichkeit genannt wird, würden wir aus Perspektive des Artenschutzes sowie auch hinsichtlich des pädagogischen Werts dieser Maßnahmen sehr begrüßen und beraten Sie hierzu gerne.

 

Altlasten / Bodenschutz

 

Die Versiegelung des Schulgeländes ist auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Im Zuge der Gestaltung von Freiflächen (insbesondere Kinderspielflachen) ist daraufzu achten, dass Boden und Bodenmatenal die entsprechenden Prüfwerte der Bundesbodenschutz-Verordnung laut Anhang 2, Ziffer 1.4 einhält. Lieferanten müssen dazu entsprechende Deklarationsanalysen mit Herkunftsbezeichnung vorlegen.

 

Des Weiteren möchten wir vollständigkeitshalber auf die Zuständigkeit der Oberen Bodenschutzbehorde verweisen

 

Gewässerschutz

Im Rahmen der weiteren Planung, soll die Versickerungsfähigkeit des Bodens geprüft werden und die weiteren Schritte mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach am Main abgestimmt werden. Die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks muss rechnerisch für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² nachgewiesen werden. Aufgrund der nahezu vollständigen Überbauung der Liegenschaft ist für die Bemessung ein 100-jähriges Regenereignis anzunehmen Ein Toleranzbetrag von +20 Prozent muss in der Planung eine Berücksichtigung finden.

 

Des Weiteren mochten wir vollständigkeitshalber auf die Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörde verweisen.

 

Immissionsschutz

Aufgrund der Lage in der Tagschutzzone 2 bzw. der Nachtschutzzone und der gemäß Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung besonderen Schallschutzanforderungen empfiehlt sich die Prüfung, ob vom RP Da Schallschutzmaßnahmen (auch unter Beanspruchung der Förderrichtlinie des Regionalfonds) bezuschusst werden. Sofern Mittel aus dem Regionalfond beantragt werden, muss auch ein Antrag nach der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung gestellt werden. Laut letzter Aktualisierung vom 11. März 2016 (neuer Wortlaut der Richtlinie: „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven - Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung“, Stz Hessen 28.03.2016, Ziffer 283, S. 368/369) können bei Schulen u. Kindertagesstätten auch Maßnahmen zum Wärmeschutz mit Schallschutzwirkung bzw. zur Verbesserung des Raumklimas gefördert werden. Auch für Erweiterungsbauten bereits bestehender Einrichtungen

sind die o g Maßnahmen förderfähig. Insgesamt stehen laut Anlage 4 zur Richtlinie für die Stadt Offenbach im Topf bis zu 8,9 Mio Euro zur Verfügung. In welcher Hohe Mittel bereits beansprucht wurden, ist uns nicht bekannt. Entsprechende Anträge sind an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez III 33.3, Wilhelminen-Straße 1-3,

64283 Darmstadt zu richten.

Ausführlichere Infos siehe: https//rp-darmstadt hessen de/planunq/verkehr/luftverkehr/

Klimaschutz und Energie

Energiestandard

Für die Sanierung der Bestandsgebäude sollte ein Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erreicht werden, für Neubauten ein KfW 55 Standard. Diese Standards werden auch in städtebaulichen Verträgen der Stadt Offenbach mit den Bauherren vereinbart Die Nutzung von erneuerbaren Energien

insbesondere PV-Anlagen ist auf den Dachflächen vorzusehen.

Im weiteren Planungsverlauf werden die verschiedenen Energiestandards auf Wirtschaftlichkeit untersucht.

 

Minderung von Auswirkungen des Klimawandels

Die Auswirkungen des Klimawandels für die Stadt Offenbach sind vielfältig, mit direkten und indirekten Wirkungen und Wechselwirkungen: Hitze, Trockenheit, Hochwasser, Starkregen und Sturm sind Extremwetterereignisse, die die Stadt zukünftig vermehrt treffen werden.

Die Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel der Stadt Offenbach stellt Betroffenheiten durch Extremwetterereignisse (Zunahme von Hitzetagen und Starkniederschlage sowie Hochwasser und Sturmereignisse) im Stadtgebiet dar und kennzeichnet ‚empfindliche' Stadtgebiete. Anhand eines Maßnahmenkataloges werden Handlungen aufgezeigt, die die negativen Folgen des Klimawandels für die

Bevölkerung minimieren

Vor allem auf die Zunahme von Hitzetagen und veränderten Niederschlagsverhältnissen in den kommenden Jahren werden Auswirkungen auf die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhaltnisse der Menschen in der Stadt haben. Die Edith-Stein-Schule befindet sich laut Klimafunktionskarte der Stadt Offenbach am Main (2011) in die Kategorie 4 „Überwärmungspotential“.

Um die zu erwartenden Umweltschäden zu minimieren sind Maßnahmen an Bestandsgebäuden, bei Neubau und Sanierungsvorhaben zu realisieren:

 

      Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude.

      Dach- und Fassadenbegrünung zur Kuhlwirkung und als Versickerungsfläche

      Verschattung des Gebäudes durch Großbäume.

      Minimierung bzw Rückbau von Versiegelung zur Gewinnung von Versickerungsfläche.

      Zur Reduzierung der lokalen Überhitzung auf dem Schulgelände ist es zu prüfen, ob der zu entfernende Gehölzbestand auf der Fläche ausgeglichen werden kann. Bei Neupflanzung sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden.

      Um die Kühlungsleistung des Gebäudes zu verbessern, ist zusätzlich zur geplanten Dachbegrünung die Herstellung einer Fassadenbegrünung zu prüfen.

      Flächenversiegelung auf dem Schulgelände ist so weit wie möglich zurück zu bauen. Stellplätze, Wege,Zufahrten und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen Durch diese Oberfiachenbefestigung können im Mittel bis zu 50 % der anfallenden Niederschläge auf solcherart befestigten Flachen zurück gehalten werden.

 

Mobilität

Zur Förderung des Radverkehrs ist zu empfehlen, die Fahrradstellplätze auf der Außenanlage mit Bügeln und einem Witterungsschutz auszustatten.

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt. Die genannten Gesamtkosten enthalten 7,4% Aufschlag für Unvorhergesehenes.

 

Terminplanung

Der Planungsprozess und die Beschlussfassungen sind für dieses Projekt beschleunigt abzuwickeln, da die Asbestsanierung aufgrund der in Punkt 8.2 erläuterten Rahmenbedingungen aus der Asbestrichtlinie Hessen im Jahr 2019 zwingend begonnen werden muss.

Die Beschleunigung kann wie folgt erzielt werden:

Parallel zum Beschlussvorlauf für den Anfang 2019 angestrebten Projektbeschluss werden die Leistungsphasen (LPH) 5 und 6 zu 100% fortgeführt und die Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen von der OPG mit den Bekanntmachungen eingeleitet. (Dies unter dem Vorbehalt der Finanzierungssicherheit durch den avisierten Projektbeschluss).

Darüber hinaus ist der Bauantrag (LPH 4) vor Projektbeschluss zu bearbeiten und demnach vorab zu beauftragen.

Für die – dem Erweiterten Grundsatzbeschluss nachfolgend – zu beauftragende Stufe II wird in Folge dessen die Beauftragung der HOAI Leistungsphasen (LPH) 3 (zu 100%) und LPH 5+6 (zu 100%) vor Projektbeschluss notwendig. Für die Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss werden im Regelfall lediglich die LPH 5+6 nur zu 50% beauftragt. Um den Bauvorlauf zeitlich zu entzerren und für die zu beauftragenden Baufirmen einen ausreichenden Vorbereitungszeitraum vor Ausführungsbeginn sicherzustellen, ist die beschriebene Vorgehensweise notwendig, um einen Baubeginn für Herbst 2019 sicherzustellen.

 

Der vorgesehene Bauablauf gliedert sich in drei Phasen:

 

Phase 1:        Aufbau und Umzug in die Interimsgebäude:

voraussichtlich ab September 2019

Phase 2:        Errichtung Erweiterungsneubau und Sanierung Bestandsgebäude: voraussichtlich 20 Monate Bauzeit, voraussichtliche Fertigstellung Anfang 2022

Phase 3:        Abbau Interimsgebäude und Wiederherstellung Außenanlagen

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenschätzung, die

Planungsunterlagen sowie die Folgekostenrechnungen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan