Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0027Ausgegeben am 23.03.2018

Eing. Dat. 15.03.2018

 

 

 

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle

hier: Jahresbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2017

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016,

2011-16/DS-I(A)0859/2

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-088 (Dez. II) vom 14.03.2018

 

 

Der beigefügte Jahresbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2017 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0859/2 der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 2016 wurde der „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ zugestimmt und Herr Stadtrat Winfried Jungbluth zum ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten gewählt.

 

Der Beschluss wurde durch die Organisationsverfügung Nr. 185 des damaligen Oberbürgermeisters Horst Schneider vom 29.12.2016 zum 01.01.2017 umgesetzt und die Antidiskriminierungsstelle eingerichtet.

 

Nach § 6 der beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich den Bericht des Antidiskriminierungsbeauftragten zur Kenntnisnahme vor (Anlage 1).

Anlagen:

1.) Tätigkeitsbericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2017

2.) Organisationsverfügung Nr. 185 zur Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle

3.) Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main vom 01.01.2017

4.) Ausführungsbestimmungen über das Verfahren und die Feststellung von Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main