Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0389Ausgegeben am 24.04.2018

Eing. Dat. 12.04.2018

 

 

 

 

 

Kanalsanierung, Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-125 (Dez. I, Amt 37) vom 11.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der von der SIB Ingenieurgesellschaft mbH, Ober-Mörlen erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 207.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 207.000 € für die Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung gestellt:

 

Haushaltsmittel 2018                                      57.000,00 €

Haushaltsmittel 2017 und früher                 150.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 150.000,00 €)

 

 

Begründung:

 

Im täglichen Betrieb der Feuer- und Rettungswache fällt fäkalienhaltiges und nichtfäkalienhaltiges Schmutzwasser in den Gebäudeteilen sowie Oberflächenwassers auf den Dach- und Hofflächen an, die über eine Grundstücksentwässerungsanlage gesammelt und abgeführt werden.

Die Grundstücksentwässerungsanlage der Feuer- und Rettungswache ist über zwei Anschlusskanäle an die städtische Abwasseranlage des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach a. M. (ESO) in der Rhönstraße angeschlossen und ist im Wesentlichen im Bauzustand der Errichtung des Gebäudes Anfang der 1960er Jahre.

 

Das vorhandene Entwässerungssystem der Feuer- und Rettungswache besteht aus Steinzeugleitungen mit einer Nennweite der Leitungen zwischen 100 und 300 mm und ist entlang der Gebäudegrundrisse in einer Tiefe von ca. 1,50 m bis 2,50 m unter der Geländeoberfläche verlegt. Die Grundstücksentwässerungsanlage entwässert im Mischsystem, d.h. Regen- und Schmutzwasser werden über dieselben Leitungswege zu den Anschlusskanälen geführt.

 

Im Rahmen des Projektes „Errichtung Wasch- und Reparaturhalle“ wurde die Grundstücksentwässerungsanlage der Feuer- und Rettungswache im Jahr 2014 in einem Teilbereich, dem kleinen Hof, bereits erneuert bzw. saniert.

Mit Abschluss dieses Projektes wurde der Feuerwehr Offenbach eine vorläufige Inbetriebnahmeerlaubnis für den erneuerten bzw. sanierten Teilbereich der Grundstücksentwässerungsanlage durch den ESO erteilt. Bedingung hierzu war jedoch, die vorhandenen Mängel an der Grundstücksentwässerungsanlage zu beheben und Nachweise über den ordnungsgemäßen Zustand vorzulegen.

 

Gemäß der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M. (Grundstücksentwässerung) müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Außerdem hat der Abwassereinleiter die Anschlusskanäle und die Grundstücksentwässerungsanlage auf seine Kosten stets in einem ordnungsgemäßen, betriebsfähigen Zustand zu erhalten.

 

Entsprechend dieser Forderungen wurde die SIB Ingenieurgesellschaft mbH, Ober-Mörlen mit der Planung der Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache beauftragt.

 

Grundlage für die Planung der Kanalsanierung waren TV-Kanaluntersuchungen des bestehenden Entwässerungssystems der Feuer- und Rettungswache aus den Jahren 2010, 2015, 2016 und 2017. Im Rahmen von verschiedenen Ortsterminen wurden darüber hinaus die Kanalschächte in Augenschein genommen und deren Zustand begutachtet. Auf Basis der vorhandenen Ergebnisse der TV-Kanaluntersuchungen wurde eine Zustandserfassung und -beurteilung des Kanalsystems in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-3: Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) durchgeführt.

Beurteilt wurden die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage hinsichtlich Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit. Bei den festgestellten Schäden handelt es sich vorwiegend um Riss- und Scherbenbildungen, Lageversätzen infolge von Setzungserscheinungen und äußeren Einwirkungen sowie Inkrustationen.

 

Bei der projektspezifischen Kanalsanierungsplanung steht das Ziel im Vordergrund, dass sich das Leistungsnetz nach der Sanierung mindestens in der Zustandsklasse 3 (leichte Mängel) gemäß den Vorgaben der DWA-M 149-3 befindet.

Wegen des hohen Grundwasserstandes von ca. 1,30 m unter der Geländeoberfläche sollen die Leitungen des Entwässerungssystems darüber hinaus so saniert werden, dass die Anforderung an die Dichtheit gemäß DIN EN 1610 gewährleistet wird.

 

Die Sanierung der defekten Rohrleitungsabschnitte ist sowohl in geschlossener Bauweise (grabenlose Verfahren) als auch in offener Bauweise geplant.

Die Art der Sanierung wird in erster Linie bestimmt durch die vorhandenen Schadensbilder sowie den hydraulischen Randbedingungen. Verschiedene Schadensbilder lassen jedoch eine grabenlose Sanierung (Einbringungen von Schlauchlinern) nicht zu (z.B. Scherbenbildung), so dass eine Sanierung in offener Bauweise erfolgen muss.

 

Im Rahmen des geplanten Kanalsanierungsprojektes sollen beide Sanierungsvarianten zur Ausführung kommen.

Bei den grabenlosen Sanierungsverfahren handelt es sich um punktuelle oder abschnittsweise Reparaturverfahren (z.B. Reparatur mittels Kurzliner bzw. Sanierung ganzer Haltungen zwischen zwei Schächten durch Renovationsverfahren mittels Schlauchliner). Punktuelle Einzelschäden (bis zu einer Länge von ca. 1,0 m) werden dabei durch Kurzliner-Innenmanschetten oder Roboterverfahren durch Verpressen oder Verspachteln repariert. Der Zugang zu den Schadstellen erfolgt über die vorhandenen Schächte und die betreffende Leitung bis an die Reparaturstelle.

Die Sanierung einer kompletten Haltung zwischen zwei Schächten erfolgt durch den Einbau eines Schlauchliners aus GFK-Trägermaterial, welches mit Epoxidharz getränkt ist, unter Beibehalt der vorhandenen Rohrsubstanz. Die neue Leitung wird als flexibler Schlauch in die alte Leitung eingezogen, mittels Druckluft an die vorhandenen Rohrinnenwandung aufgeweitet und unter Warmwasser- bzw. UV-Lichtanwendung ausgehärtet. Die seitlichen Zuläufe werden anschließenden mit einem Fräsroboter freigeschnitten und angeschlossen. Bei diesem Verfahren sind keine Arbeiten an der Oberfläche notwendig, sodass der betriebliche Ablauf in der Feuer- und Rettungswache geringstmöglich beeinträchtigt wird.

 

Bei der Sanierung in offener Bauweise ist der Schädigungsgrad so hoch oder der Aufwand für ein grabenloses Verfahren nicht mehr wirtschaftlich. Die Bestandsleitung im zu reparierenden bzw. auszutauschenden Bereich wird freigelegt, defekte Leitungsstücke werden ausgebaut bzw. herausgeschnitten und eine neue Leitung mit Manschetten im Übergang zur Bestandsleitung eingepasst. Dabei werden wandverstärkte Kanalgrundrohre (KG-Rohre – SM 12) verwendet. Nach dem Austausch der Leitung wird der Leitungsgraben wieder verschlossen und die Oberfläche wieder verschlossen.

 

Im Rahmen der Zustandserfassung und -beurteilung des Kanalsystems wurden auch die vorhandenen Kanalschächte inspiziert. Dabei wurden verschiedene Schadensarten und -umfänge festgestellt, die nun ebenfalls im Zuge der geplanten Kanalsanierung beseitigt werden sollen. Die vorhandenen Kanalschächte sind überwiegend aus Betonschachtelementen aufgebaut und weisen überwiegend die altersbedingte Problemstellung der fehlenden Dichtheit auf. Als Sanierungsmaßnahme ist die Beschichtung der Schachtwände mit einem wasserdichten, zweikomponentigen Epoxidharz geplant. Punktuell waren auch setzungsbedingte Zerstörungen an Schachtringen bzw. am Schachtkonus einzelner Kanalschächte feststellbar, so dass zusätzlich zur o.g. Beschichtungen einzelne Schachtaufbauten erneuert werden. 

 

Nach Abschluss der Kanalsanierungsarbeiten erfolgt eine TV-Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung der gesamten Grundtsücksentwässerungsanlage, d.h. aller Kanalleitungen und Kanalschächte.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

 

Natur- und Artenschutz:

Natur- und artenschutzfachliche Belange sind nicht betroffen.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Bodenaushub ist (soweit erforderlich) fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen. Im Rahmen der Bauarbeiten auftretende Lärmbelästigung ist gemäß § 22 BImSchG zu vermeiden, nicht vermeidbare Lärmbelästigung zu minimieren. Die Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergeben sich aus der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (32. BImSchV) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baustellenlärm (AVV Baulärm). Ein Lärmminderungskonzept gemäß den Vorgaben der AVV Baulärm wird empfohlen.

 

Gemäß der Zuständigkeitsliste für die Stadt Offenbach a.M. liegt die Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt / Dezernat IV/F 41.4. Die Obere Wasserbehörde ist in dem Prozess zu beteiligen.

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.