Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0405Ausgegeben am 26.04.2018

Eing. Dat. 26.04.2018

 

 

 

 

 

Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Johannes-Morhart-Straße

hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-152 (Dez. I, Amt 60) vom 25.04.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss „Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Johannes-Morhart-Straße“ vom 24.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0573 wird aufgehoben.

 

2.     Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Johannes-Morhart-Straße zu einer Spielfläche, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Bertuleit, Göttenbergstraße 16a, 63654 Büdingen, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 2.200.000,00 € wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

a) Produktkonto 13010100.0952007860 „Spielplatz Johannes-Morhart-Straße –

    Sanierung (13.01.01)“ Investitionsnummer 1301010900601211

 

Haushaltsmittel bis 2017:                                                       315.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                             200.000,00 €

Haushaltsmittel Nachtrag 2018:                                         1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                            585.000,00 €

                                                                                                 2.100.000,00 €

 

b) Verwahrgeldkonto 13010100.4860000960 „Förderung Fraport, kontaminierter

     Boden“:                                                                               

                                                                                                    100.000,00 €

 

Die notwendigen Änderungen sind im Nachtrag 2018 bzw. im Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen.

 

Der Ansatz ist im Nachtrag 2018 um 1.000.000,00 € zu erhöhen. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.385.000,00 € ist um 800.000,00 €

auf 585.000,00 € zu reduzieren. Der Haushaltsansatz 2019 ist von 805.000,00 €

auf 585.000,00 € zu reduzieren. Der Haushaltsansatz 2020 entfällt.

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig für den Neubau des Spielplatzes aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP Landesprogramm) des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung KIP I Landesprogramm (80% von 590.000,00 €)

 

Einnahmen bei Amt 20:                                                            472.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                   1.628.000,00 €
Gesamt:                                                                                    2.100.000,00 €

 

5.   Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

      Höhe von 260.927,95 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

      Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g.

      geprüften Folgekosten sind, verringern sich durch die Maßnahme von

      57.126,70 €/a. auf 49.939,95 €/a. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das

      Produktkonto 13010100.6165001420 „Grünpflege und öffent. Spielflächen“.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.07.2014 (Vorlage Nr.199/14 (Dez.I, Amt 60) vom 09.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0573) der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Johannes-Morhart-Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 325.000,00 € zugestimmt.

 

Die Auftragsvergabe für die o. g. Baumaßnahme erfolgte gemäß Vergabebeschluss vom 11.02.2015 an die Fa. Dillmann GmbH. Mit den Bauarbeiten wurde Ende Februar 2015 begonnen.

 

Untersuchungen des Bodens im Vorfeld (2010, 2012 und 2013) hatten ergeben, dass in den verschiedenen Schichten Kontaminierungen vorliegen, die vermutlich aufgrund der früheren industriellen Nutzung des Grundstücks entstanden sind.

Eine unmittelbare Gefährdung der Kinder ist nicht gegeben, da die obersten Bodenschichten unbelastet sind. Um gewissenhaft und dauerhaft auszuschließen, dass die Nutzer mit dem kontaminierten Boden in Kontakt kommen könnten, erarbeitete die Stadt Offenbach gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (Abteilung Umwelt) im Vorfeld 2014 ein Konzept, wonach der Boden in den Bereichen ohne Baumbestand 35 Zentimeter tief auszutauschen ist. An Stellen an denen ein Bodenaustausch bis in diese Tiefe wegen starker Durchwurzelung von Bäumen nicht möglich ist, sollte eine Grabesperre eingebaut werden. Im Vorfeld fanden auch Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt statt, das signalisierte, dass die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet liegt und somit im Rahmen der Baumaßnahme eine Kampfmitteluntersuchung stattzufinden hat.

Obwohl der Boden in der Planungsphase gründlich untersucht wurde, wurden bei der in 2015 beginnenden Kampfmittelsondierung auf dem Gelände mehrere zugeschüttete Keller gefunden, die mit Trümmerschutt aus dem 2. Weltkrieg verfüllt worden sind.

Wegen der Zusammensetzung des Trümmerschutts gibt es erhebliche ferromagnetische Störungen, weswegen das Gelände nicht oberflächennah mit Metallsonden untersucht werden konnte. Somit konnte der Kampfmittelräumdienst die Flächen nicht freigeben. Die Störungen kommen durch bis zu 2,20 m tiefe Aufschüttungen ehemaliger Kellergewölbe zustande. Die Bodenbelastungen der Aufschüttungen liegen je nach Standort zwischen Z2, Deponieklasse II und > Z2, Deponieklasse > III (= gefährlicher Abfall). Die einzige Möglichkeit zur Herstellung einer Kampfmittelfreiheit besteht darin, die vorhandene Auffüllung schichtweise unter ständiger Überwachung durch einen Feuerwerker für eine anschließende Sohlendetektion zu entfernen, um nach der Untersuchung und Entfernung noch vorhandener Anomalien eine Freigabe für die gesamte Fläche zu erhalten. Da dies zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führt, der im damaligen Projektbudget nicht enthalten war, führte dies im Jahr 2015 zu einem Baustopp und als Konsequenz zur Auflösung der Beauftragung der Baufirma.

 

Um zu eruieren, wie hoch die Kosten für das Entfernen der Verfüllungen sind, wurden 13 Suchschürfe durchgeführt.

Aus den Ergebnissen wurde abgeleitet, dass auf der Gesamtfläche mit Kellerverfüllungen zu rechnen ist. Im Mittel ist eine Tiefe von 1,6 m anzunehmen.

Trotz der durchgeführten Voruntersuchungen verbleiben Unwägbarkeiten, die erst im Zuge der konkreten Durchführung geklärt werden können. Für die aktuelle Kostenberechnung wurde deshalb der größte anzunehmende Aufwand angenommen.

 

Im Hinblick auf die Bäume wird zunächst davon ausgegangen, dass für die Sondierung und Kampfmittelfreigabe alle vorhandenen 47 Bäume gefällt werden müssen. Eine absolute Gewissheit über die Rodung der Bäume kann erst im Rahmen der Kampfmittelsondierung erlangt werden. Während des Sondierungsprozesses können durch paralleles vorsichtiges Abtragen der Bodenschichten und Interpretation der Sondierungsergebnisse durch die Fachplaner kleinräumig individuelle Analysen bezüglich der Kampfmittelbelastung und der Bodenbelastung erstellt werden. Dadurch sind Einsparungen durch kleinteilig geringere Belastungen des Bodens möglich oder es ergibt sich ein geringerer Aufwand beim Freimessen auf Kampfmittel.

Für die gefällten Bäume werden Ersatzpflanzungen auf dem Spielplatz vorgesehen. Im Moment wird eine Ersatzpflanzung für alle 47 Bäumen berücksichtigt.

Die ursprüngliche Planung des Kinderspielplatzes von der Landschaftsarchitektin Bertuleit soll beibehalten werden und wird nur durch die Ersatzpflanzungen und die erforderliche Neuanlage der Wiesenflächen ergänzt.

 

Das beschriebene Vorgehen für die Sanierung des Bodens erfordert einen erhöhten Aufwand durch zusätzliche begleitende Fachplaner (Bodengutachter, Feuerwerker, Statiker) und eine Anpassung der vorhandenen Planung und neue Ausschreibung der Gesamtmaßnahme durch einen Landschaftsarchitekten. Dies führt zu neuen Gesamtkosten in Höhe von 2.200.000,00 €.

 

Förderung

Die Förderung durch KIP I beinhaltet nur den Neubau des Spielplatzes. Für die Sanierung des Bodens und die Herstellung der Kampfmittelfreiheit wurde ein Antrag auf Förderung durch Hegiss III gestellt.

Die Förderung durch die Fraport ist bei der Stadt eingegangen und steht auf dem Verwahrgeldkonto 13010100.4860000960 „Förderung Fraport, kontaminierter Boden“ bereit.

 

Bauabschnittsbildung

1.    Bauabschnitt: Abbruch- und Rodungsarbeiten inkl. Herstellung der Kampfmittelfreiheit, Wiederauffüllung und Abfuhr belasteter Böden.

Um eine Herstellung der Kampfmittelfreiheit zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Bäume nach Vorgaben des Feuerwerkers gerodet werden. Danach wird der Boden vorsichtig, unter der ständigen Kontrolle des Feuerwerkers, bis 2,20 m Tiefe schichtweise ausgebaut und auf Anomalien, die auf Kampfmittel hinweisen, sondiert.

Die Auffüllungen und Altlasten werden zeitgleich abgefahren und entsorgt.

Nach dem vollständigen Auskoffern der Fläche und nach der Freigabe durch den Feuerwerker, d. h. nach der Herstellung der Kampfmittelfreiheit, wird der Boden auf das heutige Niveau mit unbelastetem Boden wieder aufgefüllt.

Die Rodung der Bäume wird ab Oktober 2018 stattfinden, die Sanierung des Bodens danach im Herbst/Winter 2018/2019.

 

2.    Bauabschnitt: Einbau von Spielgeräten, Neubepflanzung und Möblierung

Nach Wiederherstellung der Oberfläche (im 1. Bauabschnitt) wird die ursprüngliche Spielplatzplanung umgesetzt, d. h. die Errichtung neuer Spielgeräte und Möblierung des Spielplatzes mit Sitzgelegenheiten, die Ersatzpflanzung der gefällten Bäume und die Wiederherstellung der Wiesenflächen einschließlich der Erneuerung der Einfriedigung realisiert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll im Frühsommer 2019 abgeschlossen sein.

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur-und Artenschutz

Da voraussichtlich alle 47 vorhandenen Bäume sowie der gesamte Strauchbestand beseitigt werden müssen, gehen Lebensstätten besonders und ggf. streng geschützter Tierarten (europäische Vogelarten sowie ggf. Fledermäuse u.a. Säugetiere) verloren. Die Lebensraumfunktionen werden sich erst im Laufe von einigen Jahren wieder einstellen, wenn die nachgepflanzten Bäume eine ausreichende Größe und entsprechende Strukturen aufweisen.

Im städtischen Baumkataster (ESO) sind keine Informationen darüber enthalten, ob die Bäume Baumhöhlen aufweisen. Wiederholt genutzte Lebensraumstrukturen ortstreuer Arten sind auch außerhalb der Nutzungszeit durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt, so dass die artenschutzrechtlichen Verbote nicht allein dadurch umgangen werden, dass Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden.

 

Vor der Beseitigung der Gehölzbestände muss daher eine faunistische Untersuchung durchgeführt werden, um zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote von dem Vorhaben betroffen sind und falls ja, welche Konsequenzen daraus folgen. Je nach Untersuchungsergebnis kann es z.B. erforderlich sein, im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme Ersatzlebensstätten anzubringen.

 

Klimaschutz und Energie

Wir gehen davon aus, dass die Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes nicht zu zusätzlichen Bodenversiegelungen führt und Niederschlagswasser problemlos versickern kann.

Aufgrund der Beseitigung aller vorhandenen Bäume wird es in den nächsten Jahren keine Spielbereiche mit nennenswertem Baumschatten geben. Es sollte daher geprüft werden, ob zumindest übergangsweise in den Sommermonaten in einzelnen Bereichen künstliche Verschattungselemente z.B. in Form von Sonnensegel aufgebaut werden können.

 

Immissionsschutz

Aufgrund der bisherigen Untersuchungen auf dem Grundstück ist mit Bodenbelastungen zu rechnen. Ein Austrag von Schadstoffen in die Luft beim Bodenaushub kann nicht ausgeschlossen werden.  Die Maßnahme ist so zu gestalten, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG erfüllt sind. Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen / z.B. Immissionen sind somit zu verhindern bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbare zu minimieren. In der TA Luft, Ziffer 5.2.3  sind die Maßnahmen genannt, die  in Abhängigkeit z. B. der Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen geeignet sind, um die Staubimmissionen zu minimieren (Maßnahmen der Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien).  Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Auf dem Gelände des Spielplatzes in der Johannes-Morhart-Straße in Offenbach am Main wurden im Rahmen mehrerer Untersuchungsphasen teilweise deutliche Beeinträchtigungen, insbesondere des Bodens und des obersten Grundwasserstockwerkes, mit verschiedenen Schadstoffen festgestellt. In den, im Bereich des Spielplatzgeländes, entnommenen Wasserproben wurden mit 325 µg/l (GWM 2) und 297 µg/l (GWM 3) erneut deutlich erhöhte LHKW(Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe) -Einzelparameter festgestellt. Sie reichern sich in der Bodenluft an, können aber bis auf die Grundwassersohle vordringen. Im Grundwasser werden sie nicht oder nur im geringen Umfang abgebaut. Neben ihrer Toxizität wirken einige LHKW ozonschädigend (FCKW, Halone) oder krebsfördernd.  Da die Grundwassermessstellen 2 und 3  nicht bis auf die Oberkante der tertiären Tone ausgebaut wurden und die LHKW´s schwerer sind als Wasser, kann nicht ausgeschlossen werden, dass unterhalb des Spielplatzes sanierungsrelevante Belastungen vorliegen. In der GWM 3/16 (wenige Meter vom Spielplatz entfernt) wurden 2017 LHKW-Konzentrationen von bis zu 3.783 µg/l festgestellt. Es ist auszuschließen, dass ggf. eine Grundwassersanierung nach der Neugestaltung des Spielplatzes erfolgen muss und hierfür der Spielplatz noch einmal geschlossen werden müsste.

Daher muss unbedingt jetzt, vor der Sanierung,  mindestens eine neue Grundwassermessstelle gesetzt und beprobt werden. Die Herstellungskosten gehen in die Projektkosten ein und die Auswertung (nach Vorlage der Gutachten) erfolgt über das Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz in Verbindung mit dem zuständigen RP Darmstadt.

Außerdem muss untersucht werden, ob von den LHKW-Verunreinigungen des Untergrundes Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen können.  Wenn keine Gefahren festgestellt werden, kann das Projekt  weiter umgesetzt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Untersuchungen zeitnah durchführen zu lassen, um eine zeitliche Verzögerung der Projektumsetzung zu vermeiden. Bei der Umsetzung des Bodenaushubs muss ein entsprechender Nachweis der Unbelastetheit des Untergrundes geführt werden bzw. ist das Vorgehen mit dem RP abzustimmen.

Wie die Abstimmung mit der Oberen Bodenschutzbehörde ergab, wird für das oberste Grundwasserstockwerk im Umfeld des hier gegenständlichen Projektgebiets ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen, d.h., dass der Wasserspielplatz mit Trinkwasser betrieben werden muss, wie in Offenbach üblich. Die hier genannten Voraussetzungen sind  einzuhalten.

Wenn die Untersuchungsergebnisse keine Gefahren ausweisen und dieses vorgeschlagene Vorgehen jetzt eingehalten wird, kann dem Projektbeschluss zugestimmt werden.

 

Unmittelbar nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird eine Grundwassermessstelle eingerichtet.

Die Einrichtung der Grundwassermessstelle einschließlich der Überprüfung auf Kampfmittel im Bereich der Messstelle sowie die Auswertung der Untersuchungsergebnisse, ergeben, vorbehaltlich der Untersuchungsergebnisse, keine Verzögerung im Projektablauf.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 260.927,95 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte