Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0409Ausgegeben am 16.05.2018

Eing. Dat. 14.05.2018

 

 

 

 

 

Zweckentfremdung von Wohnraum durch AirBnB und Co in Offenbach einschränken

Antrag SPD vom 14.05.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

auf der Grundlage des §12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes

(HWoAufG) eine ‚Ferienwohnungssatzung‘ mit dem Ziel zu entwerfen, die

Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach einzuschränken und der

Stadtverordnetenversammlung bis zum Jahresende 2018 zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Die gewerbsmäßige Vermietung von Wohnungen über entsprechende Internetportale wie Airbnb oder Wimdu nimmt auch in Offenbach zu. Diese Wohnungen werden

somit dauerhaft dem Mietmarkt entzogen. Gleichzeitig steigt aufgrund des

anhaltenden Bevölkerungswachstums (2012: 124 261 Einwohner; 2017: 134 914 Einwohner) der Druck auf den Offenbacher Wohnungsmarkt.

 

Das Land Hessen hat den Kommunen mit der Änderung des

Wohnungsaufsichtsgesetzes eine Möglichkeit gegeben, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu regulieren. Auslöser der Änderung war die Novellierung der

Baunutzungsverordnung, welche den Betrieb von Ferienwohnungen in

allgemeinen Wohngebieten erleichtert.