Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018
TOP 21
Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-138 (Dez. I, Amt 10) vom 25.04.2018,
2016-21/DS-I(A)0397
Ergänzungsantrag CDU vom 09.05.2018, 2016-21/DS-I(A)00397/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0397 - Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt per Akklamation bei einer Enthaltung
gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass das Quorum für die Aufnahme in die Liste durch die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG) erreicht ist.
2016-21/DS-I(A)0397/1 (Ergänzungen zu Punkt 1)
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt per Akklamation bei einigen Enthaltungen
gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die im Ergänzungsantrag 2016-21/DS-I(A)0397/1 aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass das Quorum für die Aufnahme in die Liste durch die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG) erreicht ist.
Beide Vorschlagslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls.
2011-16/DS-I(A)0397 - Punkt 2
Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation bei 4 Gegenstimmen nachfolgende Vertrauenspersonen sowie 2 Ersatzmitglieder als Beisitzerinnen oder Beisitzer des Schöffenwahlausschusses:
1. Frau Stadtverordnete Christel Reichenbach
2. Herrn Stadtverordneten Georg Schneider
3. Frau Stadtverordnete Rosa Kötter
als Vertrauenspersonen und
1. Herrn Stadtverordneten Zijad Dolicanin
2. Herrn Stadtverordneten Peter Schnell
als Ersatzmitglieder.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass das Quorum für die Wahl der Vertrauenspersonen von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG) erreicht ist.
Der einzige vorliegende Wahlvorschlag ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0397
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden
Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und
Schöffen aufgenommen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung
erforderlich (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG).
2. 3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder
Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.
Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).
2011-16/DS-I(A)0397/1
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wird um die in der nichtöffentlichen Anlage aufgeführten Personen ergänzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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