Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0414Ausgegeben am 30.05.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Arbeitsgruppe im Prozess zur Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung – Besetzung und Umbenennung

Antrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP, FW, SPD und DIE LINKE. vom 30.05.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird wie folgt verändert: Die Plätze, die bis 1. Juli nicht per Zufallsverfahren an Bürgerinnen und Bürger vergeben werden konnten, werden an Bürgerinnen und Bürger vergeben, die sich auf Plätze beworben haben und hierbei nicht zum Zug gekommen sind. Durch die Nachbesetzung soll möglichst eine geschlechterparitätische Besetzung der AG erreicht werden.

 

2. Der Titel der Arbeitsgruppe wird geändert in „Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“. In diesem Sinne soll auch der Titel der Leitlinien umbenannt werden in „Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“.

 

 

Begründung:

 

Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im April aufgenommen. In den ersten Sitzungen hat sich gezeigt, dass bei der Zufallsauswahl der Bürgerinnen und Bürger leider zu wenig Resonanz erfolgt, sodass diese Plätze zum Großteil nicht vergeben werden konnten. Da es Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich für die Teilnahme beworben haben, aber nicht zum Zuge kamen, ist die Arbeitsgruppe darüber übereingekommen diesen Personen die Möglichkeit zu geben doch noch mitzuarbeiten.

Im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache soll der Titel der Arbeitsgruppe in diesem Zuge ebenfalls geändert werden. Mit dem Beitritt zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ hat die Stadt Offenbach anerkannt, dass die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen eine Grundbedingung einer demokratischen Gesellschaft ist. Daher ist es sinnvoll, die Arbeitsgruppe und ihren Auftrag umzubenennen in „Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“.