Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0417Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges vom Typ Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-173 (Dez. I, Amt 37) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges vom Typ Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 750.000,- € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000,- € stehen vorbehaltlich der Resteübertragung und der Haushaltsgenehmigung 2018 auf dem Produktkonto 02030100.0810000037 „Fuhrpark“ unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ zur Verfügung:

 

            Haushaltsmittel 2018:                                600.000,- €

            Haushaltsmittel 2017 und früher:            150.000,- €

 

 

Begründung:

 

Die Drehleiter ist das klassische Rettungsgerät der Feuerwehren. Sie dient in erster Linie zur Menschenrettung aus großen Höhen, beispielsweise bei Bränden. Sie ermöglicht als Hubrettungsfahrzeug dabei in kürzester Zeit die Rettung vieler Menschen aus brennenden Gebäuden, bei denen der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg im Brand- bzw. Schadensfalle nicht nutzbar ist.

 

Aber auch bei einer Vielzahl sogenannter technischer Hilfeleistungen wie Hoch- und/oder Tiefbauunfällen, Einsätzen nach Unwettern, Einsätze zur Sicherungen von Gebäudeteilen oder Gerüsten oder Einsätzen an/mit Bäumen kommt die Drehleiter regelmäßig zum Einsatz. Zudem wird sie seit Jahren auch regelmäßig zur Rettung von nicht gehfähigen, kranken und schweren Menschen aus Notlagen eingesetzt, wenn ein Patiententransport durch den Treppenraum aus medizinischer und/oder technischer Sicht nicht möglich ist.

 

Bei der Feuerwehr Offenbach werden grundsätzlich immer zwei Drehleitern für Hubrettungsaufgaben vorgehalten. Mit ihnen wird grundsätzlich bei hohen Gebäuden (bis zur Hochhausgrenze) der bauaufsichtlich geforderte zweite Rettungsweg bei allen Feuerwehreinsätzen sichergestellt.

Die Drehleiter ist somit für die Gefahrenabwehr bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Offenbach aus einsatztaktischer und sicherheitstechnischer Sicht unabdingbar.

 

Es hat sich dabei, im Besonderen auch aus Gründen der Kostenersparnis, mehr als bewährt, ein Hubrettungsfahrzeug für zehn Jahre im Löschzug für den ersten Abmarsch vorzuhalten. Nach zehn Jahren geht dieses Fahrzeug (nach erfolgter Ersatzbeschaffung) in den zweite Abmarsch, und stellt dabei den notwendigen Einsatz einer zweiten Drehleiter für umfangreiche Meldebilder (z.B. bei Dachstuhlbränden, Großbränden), für Duplizitätseinsätze, für Einsätzen an großen Objekten und für Nachforderungen des Einsatzleiters sicher. Auch kompensiert das Zweitfahrzeug eventuelle technische Ausfälle des ersten Hubrettungsfahrzeuges, oder Ausfälle durch notwendige Servicearbeiten, Reparaturen nach Unfällen oder Ausfälle im Zuge der Maschinistenausbildung ohne dabei den einsatztaktischen Wert des Löschzuges schwächen. Der gewählte und absolut bewährte 10-Jahres-Zyklus ergibt sich hierbei aus herstellerbedingten Wartungsvorgaben, welche bei Drehleitern nach jeweils zehn Jahren sehr kostenintensive Servicearbeiten vorschreiben.

 

Die derzeitig bei der Feuerwehr Offenbach vorgehaltenen beiden Drehleitern sind aus den Baujahren 1999 und 2009. Das ältere der beiden Fahrzeuge (OF- 207) ist somit bereits 19 Jahre alt und steht demzufolge nun zur Ersatzbeschaffung an.

 

Das zu ersetzende Fahrzeug entspricht mit seiner technischen Leistungsfähigkeit (Ausladung des Leiterparks, Abmessungen und Lastkapazität des Rettungskorbes, Geschwindigkeit der Leiterbewegungen und seinem Leiterparkstabilisierungssystem) nicht mehr den heutigen Anforderungen des Einsatzdienstes. Anstehende regelmäßige Fahrzeugprüfungen des Fahrgestelles und des Aufbaues werden zukünftig ohne umfangreiche und kostenintensive Reparaturen nicht mehr zu bewältigen sein.

 

Die aus diesen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung einer Drehleiter sieht ein Fahrzeuge vor, welche sich an der aktuellen DIN EN 14043 (Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr - Automatik-Drehleitern, Stand 04:2014) und den weiteren hierfür verbindlichen Normvorgaben orientiert. Es soll hierzu ein zum Aufbau als Hubrettungsfahrzeug geeignetes Frontlenker-Fahrgestell mit Straßenantrieb und einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16 Tonnen beschafft werden.

 

Die Ersatzbeschaffung des Hubrettungsfahrzeuges soll gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) europaweit in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben werden.