Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0422Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-188 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0737 (in Verbindung mit Stv.-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0729) vom 16.07.2015 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 41.000.000,00 € wird zugestimmt. Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

Haushaltsmittel bis 2017:                       23.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                5.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                8.280.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                3.720.000,00 €

Gesamt:                                                     41.000.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2019 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2019 auf 3.720.000 € festzusetzen.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 41.000.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 04.05.2016):               8.833.000,00 €               

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 29.06.2016):         15.603.500,00 €               

Straßenbeiträge (unverändert vom 16.07.2015):              2.860.000,00 €               

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                            8.775.000,00 €                

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                 4.928.500,00 €

Gesamt:                                                                                  41.000.000,00 €

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

4.     Die gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl.  S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS), im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss (2011-16/DS-I(A)0729 vom 16.07.2015) beinhalteten Straßenbeiträge bleiben vorläufig unverändert.

 

5.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 627.727,65 €/p. a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2015 (DS-I(A) 0737) der Maßnahme „Umbau des Kaiserleikreisels einschl. Um- bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ mit einem Kostenaufwand von 37.280.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301, zugestimmt.

 

Seit der Ausführungsplanung des Projekts und dem Projekt- und Einstufungsbeschluss vom 16.07.2015 wurden die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und die ersten beiden Bauphasen umgesetzt. Im Bauablauf wurden über vom Magistrat beschlossene Vergabe-vorlagen diverse Nachträge beauftragt. Die Finanzierung dieser Nachträge erfolgte über den geplanten Baukostenrahmen und den Ansatz „Unvorhergesehenes“. Mit den zuletzt erteilten Aufträgen sind die eingeplanten Baukosten und der Ansatz „Unvorhergesehenes“ ausgeschöpft. Da nach den Erfahrungen aus den ersten Bauphasen weitere Nachträge zu erwarten sind, soll der finanzielle Gesamtrahmen des Bauvorhabens auf 41.000.000,00 € erhöht werden. Damit ist sichergestellt, dass weitere Nachträge nicht zum Stillstand der Baustelle führen, weil Aufträge erst nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung erteilt werden könnten.

 

Der Erhöhungsansatz wurde aus der Höhe der bisherigen Nachträge abgeleitet. Im ersten Baujahr sind Nachträge durch diverse zusätzliche Leistungen bzw. Leistungsänderungen der Baufirma in Höhe von rund 1.500.000,00 € angefallen. Als Ansatz für die Erhöhung des Baubudgets werden deshalb für die weiteren beiden Baujahre 3.000.000,00 € angenommen. Für die Baunebenkosten wurden zusätzlich rund 500.000,00 € z. B. für einen erhöhten Koordinierungsaufwand für Leistungen Dritter, Nachrechnungen, Feinjustierung der Lichtsignalprogramme der Bauphasen und Anpassung der Ausführungsplanung angesetzt. Um auf eine glatte Gesamtsumme zu kommen, wurden die Ansätze aufgerundet. 

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einer Verlängerung der Bauzeit bis ca. Mitte 2020 zu rechnen. Daraus könnten weitere finanzielle Forderungen entstehen.

 

 

Kostenanteil Bund

Der Bund trägt gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch-land, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main vom 12.06.2012, nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel 41,6 % der Kosten der Autobahnan-schlussstelle BAB A661. Die Anteile der Mehrkosten, die diese Vereinbarungen betreffen, werden demgemäß anteilig vom Bund getragen. Die Erhöhung des Kostenanteils „Bund“ auf 8.833.000,00 € im Vergleich zum Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0729 vom 16.07.2015 begründet sich durch den zwischenzeitlich erhaltenen Bescheid.

 

Förderung durch Land Hessen (GVFG)

Der bewilligte Förderantrag kann durch Nachmeldung von zusätzlich angefallenen Leistungen angepasst werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die zuwendungs-fähigen Mehrkosten nach entsprechenden Förderansätzen gefördert werden. In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern von Bund und Land wurde Zustimmung zur Anpassung der Fördersummen signalisiert.

Die Erhöhung der GVFG-Förderung durch das Land auf 15.603.500,00 € im Vergleich zum Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0729 vom 16.07.2015 begründet sich durch den zwischenzeitlich erhaltenen Förderbescheid (auf bisherige Projektkosten in Höhe von 37,28 Mio. €).

 

Durchlaufende Kosten

Zur optimalen Integration der notwendigen Leistungen für die Versorgungsträger in den Bauablauf des Vorhabens werden diese durch den Generalunternehmer ausgeführt und entsprechend der in 2016 geschlossenen Vereinbarungen mit den Versorgungsträgern von diesen der Stadt in voller Höhe erstattet.

 

Straßenbeiträge

Soweit zukünftige Mehrkosten die beitragsfähigen Abschnitte betreffen würden, erhöhen sich die zu erwartenden Beitragsrückflüsse.

 

Kommunaler Anteil

In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (DS-I(A)0175) wird die Übernahme von 8.775.000,00 € durch die Stadt Frankfurt geregelt. Die Beteiligung der Stadt Frankfurt ist damit als fix und nicht mehr verhandelbar anzusehen.

 

Der derzeit beschlossene Anteil der Stadt Offenbach i. H. v. 1.641.000,00 € erhöht sich um 3.287.500,00 € und beträgt somit zunächst 4.928.500,00 €. Diese Summe verringert sich jedoch durch die vorgenannten zu erwartenden Kostenübernahmen durch Bund und Land bzw. Rückflüsse aus den Straßenbeiträgen.

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) zur Refinanzierung ergibt sich nach Abzug der Beiträge aus dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 627.727,65 €/p. a.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Tabellen „Kostenkontrolle“ sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.