Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0426Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 30.05.2018

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646 „Luisenstraße/ Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-197 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 30.05.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das ehemalige Grundstück der Seifenfabrik Kappus - Flurstück 66/1 in der Gemarkung Offenbach, Flur 1 – (nach Fortführung im Liegenschaftskataster jetzt Flurstücke 66/2 bis 66/5 ) und den Teilflächen der angrenzenden Straßenflächen der Geleits- (Flurstücksnummer 559/2), Luisen- (Flurstücksnummer 593/1) und Ludwigstraße (Flurstücknummer 611/2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 05.04.2018

(Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 aufgestellt werden soll, handelt es sich um das ehemalige Gelände der Seifenfabrik Kappus. Nachdem die Firma im Jahr 2017 in das Gewerbegebiet Bieber-Waldhof gezogen ist, soll im Rahmen einer Gewerbeflächenkonversion auf dieser Brache ein verdichtetes Wohnquartier entstehen.

 

Anlass der Planung ist der Wunsch des Vorhabenträgers, die Firma Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH, den Neubau eines Wohnquartiers mit ca. 310 Wohneinheiten zu ermöglichen. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis aus, da es sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Planung soll im Vorhabenbezug mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag erfolgen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohnquartier schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 4) entnommen werden.

 

Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH hat als Vorhabenträger mit Schreiben vom 24.03.2016 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme sämtlicher mit der Bebauungsplanaufstellung verbundenen Kosten bestätigt.

Die Voraussetzungen für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach § 13a BauGB liegen vor und der B-Plan 646 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als B-Plan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Sitzung der Stadtverordneten am 16.06.2016 gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 29.06.2016. Vom 11.07.2016 bis 22.07.2016 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Einsicht in die Vorhabenplanung und zur Äußerung. Die eingegangenen Äußerungen sind in Anlage 6 aufgeführt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 646 mit Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Während der Auslegungsfrist soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Der durch den Vorhabenträger paraphierte Entwurf des Durchführungsvertrags (Anlage 7) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Entwurf des Durchführungsvertrags enthält bei der Bezeichnung des Vertragsgebiets bereits die aktuellen Flurstücksnummern für die Grundstücke und soll in einzelnen Punkten weiter präzisiert und vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 646 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die in Anlage 5 aufgeführten Gutachten und der in Anlage 7 aufgeführte Durchführungsvertrag inkl. ihrer Anlagen aus.

Anlagen:

1) Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung mit Anlage 1 (Vertragsgebiet)

2) Bebauungsplanentwurf - textliche Festsetzungen

3) Vorhaben- und Erschließungsplan

4) Begründung

5) Liste der Gutachten

6) Äußerungen der Öffentlichkeit (nicht öffentliche Anlage)

7) Durchführungsvertrag (nicht öffentliche Anlage)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentlichen Anlagen 1-5 sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.