Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0430Ausgegeben am 01.06.2018

Eing. Dat. 01.06.2018

 

 

 

 

 

Anbringung von Kruzifixen in Gebäuden der Stadtverwaltung

Antrag AfD vom 01.06.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Gebäuden der städtischen Verwaltung an exponierter Stelle, vorzugsweise im Eingangsbereich, Kreuze angebracht werden.

 

Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, seinen Einfluss bei allen städtischen (Mehrheits-) Beteiligungen, bspw. der SOH und deren Tochterbetrieben, geltend zu machen, mit dem Ziel, diese Regelung analog zu übernehmen.

 

 

Begründung:

 

Auf Anordnung des neuen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, CSU, gilt seit dem 01. Juni 2018 für alle Landesbehörden die Kreuzpflicht.

Um die christlich abendländische Tradition Bayern zu verdeutlichen, ist ab diesem Zeitpunkt in den Dienstgebäuden des Freistaates im Eingangsbereich ein Kreuz aufzuhängen.

 

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sollte das Beispiel Bayerns unverzüglich aufgenommen und in Einrichtungen der Stadt Offenbach ebenfalls umgesetzt werden.

 

 

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