Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0428/1/1Ausgegeben am 14.06.2018

Eing. Dat. 14.06.2018

 

 

 

 

 

Satzung über Betriebskostenzuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main /

Erweiterte Öffnungszeiten im Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Offenbach“ (EKO)

Änderungsantrag SPD vom 14.06.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird in Punkt 6 wie folgt geändert:

 

a)    Der EKO verändert die Öffnungszeiten der Kitas auf 7:00-17:00 Uhr. Darüber hinaus bietet der EKO künftig in mindestens vier Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten an. Die Eltern können zwischen mindestens vier Kitas mit einer Öffnungszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr (Kita NN1 NN2, NN3, NN4) wählen.

b)    Im Einzelfall wird bei vorhandenem Bedarf (z.B. Schichtarbeit) auch eine Betreuung ermöglicht, die den Wechsel zwischen Früh- (ab 6:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 20 Uhr) beinhaltet.

c)    Die Gesamtbetreuungszeit ist beim EKO auf 10 Stunden begrenzt. Um den Kindern einen festen Gruppenzusammenhang anbieten zu können, besteht die Wahlmöglichkeit für Eltern in den Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten aus folgenden Gruppenangeboten:

Betreuung zwischen 6:00 und 16:00 Uhr (Kita NN1, NN2)

Betreuung zwischen 8:00 und 18:00 (Kita NN1, NN2, NN3, NN4)

Betreuung zwischen 10:00 und 20:00 (Kita NN1, NN2, NN3, NN4)

Der Bedarf entscheidet über Gruppengröße und Gruppenzahl.

 

Die Satzung wird in §6 Punkt 4 wie folgt geändert:

 

Bei der Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgelt erhoben. Das Essensgeld beträgt 80€ im Monat. Für Kinder, die eine Krabbelstube besuchen, beträgt das Essensgeld 61€ / Monat. Für eine Betreuungszeit bis maximal 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 12€ / Monat erhoben. Für Kinder, die bis maximal 12:00 Uhr eine Krabbelstube besuchen, wird ein Getränkegeld von 10€ / Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Die Reduzierung erfolgt jeweils im Ferienmonat (Juli oder August).

 

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.