Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

 

 

 

TOP 26

Entschuldungsprogramm HESSENKASSE
hier: Verpflichtungserklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-199 (Dez. I und III, Amt 20) vom 30.05.2018, 2016-21/DS-I(A)0427

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:

 

  1. Die Stadt Offenbach verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2022 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

  1. Die Stadt Offenbach verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes ab 2022 einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung