Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018

 

 

TOP 27

Satzung über Betriebskostenzuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main /
Erweiterte Öffnungszeiten im Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Offenbach“ (EKO)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-201 (Dez. II, Amt 51) vom 30.05.2018,
2016-21/DS-I(A)0428
Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2018-217 (Dez. II, Amt 51) vom 13.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0428/1

Änderungsantrag SPD vom 14.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0428/1/1

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 14.06.2018, 2016-21/DS-I(A)0428/1/2

 

 

2016-21/DS-I(A)0428 und 2016-21/DS-I(A)0428/1

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle  im Sinne des HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz) besuchen, werden vom Beitrag für bis zu sechs Stunden Betreuung pro Tag freigestellt.

 

2.     Die als Anlage (zur DS 2016-21/DS-I(A)0482/1)* beigefügte Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Jugendhilfe und Elternbeiträge der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.08.2018 in Kraft und ersetzt die mit Beschluss 2011-16/DS-I(A)0833 vom 28.01.2016 (ergänzt durch Beschluss 2016-21/DS-I(A)0268/1 und 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017) erlassene Richtlinie über Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen sowie die Beitragsordnung vom 15.05.2014

[2011-16/DS-I(A)0545].

 

3.     In der als Anlage (zur DS 2016-21/DS-I(A)0428)* beigefügten Satzung wird folgender Text als § 4 eingefügt, die bisherigen § 4 und § 5 werden zu § 5 und § 6:

„Träger, welche entweder verursacht durch die geltenden Bestimmungen zur Personalbemessung nach HKJGB oder außerordentliche Belastungen aufgrund gestiegener, nicht abzuwehrender Gebäudekosten in den Geschäftsjahren 2017 folgende Verluste in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachweisen, erhalten aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (BKZ) – einen Sonderzuschuss in Höhe des im jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisenden Verlustes, insoweit dieser sich aufgrund der oben bezeichneten Umstände errechnet.

Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.“

 

4.     Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für 2017, ausgehend von den gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017 festgelegten BKZ für das Jahr 2016 um 2% angehoben. Für 2018 wird analog verfahren, sofern dies für die Träger günstiger ist, als die Festbeträge der Landespersonalkostentabelle (LPKT).

 

5.     Das Jugendamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Offenbacher Kindertageseinrichtungen ein alternatives BKZ-Berechnungsmodell zu entwickeln, das sich nicht an der LPKT orientiert und zu prüfen, ob dieses sich für die zukünftige Berechnung der BKZ gegenüber der aktuell angewandten Berechnungsgrundlage als geeigneter erweist.

 

6.     Der Beschluss 2016-21/DS-I(A)0202 (Ausbau der Kitaöffnungszeiten) vom 11.05.2017 wird wie folgt konkretisiert:

 

a)     Der EKO verändert die Öffnungszeiten der Kitas auf 07:00 -17:00 Uhr. Darüber hinaus bietet der EKO künftig in mindestens vier Einrichtungen (Süden, Westen, Norden, Osten) verlängerte Öffnungszeiten an. Die Eltern können zwischen mindestens zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 06:00 – 20.00 Uhr (Kita NN1 und NN2) und mindestens zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 08:00 - 22.00 Uhr (Kita NN3 und NN4) wählen.

 

b)     Im Einzelfall wird bei vorhandenem Bedarf (z. B. Schichtarbeit) auch eine Betreuung ermöglicht, die den Wechsel zwischen Früh- (ab 06:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 22:00 Uhr) beinhaltet.

 

c)     Die Gesamtbetreuungszeit ist beim EKO auf 10 Stunden begrenzt. Um den Kindern einen festen Gruppenzusammenhang anbieten zu können, besteht die Wahlmöglichkeit für Eltern in den Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten aus folgenden Gruppenangeboten:

Betreuung zwischen 06:00 und 16:00  (Kita NN1,NN2)

Betreuung zwischen 08:00 und 18:00  ( Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 10:00 und 20:00 (Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 12:00 und 22:00  (Kita NN3, NN4)

Der Bedarf entscheidet über Gruppengröße und Gruppenanzahl.

 

7.     Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000651 Erstattung Landesförderung Beiträge. Die Vereinnahmung der Landesmittel erfolgt über das Produktsachkonto 06010500.5421000051 Landesmittel Freistellung Beiträge. Die Anpassung der Ansätze erfolgt durch Amt 51 im Nachtragshaushalt 2018 bzw. der Haushaltsplanung 2019 ff.

 

Die Anlagen (Satzungsentwurf zu 2016-21/DS-I(A)0428 und Satzungsentwurf zu 2016-21/DS-I(A)0428/1) sind Bestandteil des Originalprotokolls

Nachrichtlich: Die zur Klarheit erfolgten redaktionellen Änderungen sind mit * und durch kursive Schrift gekennzeichnet.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Vor Eintritt in die Abstimmung weist Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber darauf hin, dass die vom Magistrat als Ergänzungsantrag beschlossene Magistratsvorlage nicht nur ergänzende sondern auch ändernde Elemente enthält.


2016-21/DS-I(A)0428/1/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:

 

Der Antrag 2016-21/DS-I(A)0428*   wird in Ziffer 3 (neu: Ziffer 6) wie folgt ergänzt:

 

d)    Der Magistrat möge den Ausgang des Pilotprojektes in der Kindertagesstätte „Am Hafen“ für 0 – 6-jährige und in der neu errichteten Kindertagesstätte auf dem ehemaligen MAN-Roland-Gelände für 0 bis 10-jährige prüfen und darüber berichten. Besonders ist bei der Prüfung auf die personelle Situation sowie die bauliche Umsetzung und das Kindeswohl in den benannten Kindertagesstätten einzugehen.

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0428/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:

 

Der Antrag (2016-21/DS-I(A)0428)* wird in Ziffer 3 (neu: Ziffer 6)* wie folgt geändert:

 

a)    Der EKO verändert die Öffnungszeiten der Kitas auf 7:00-17:00 Uhr. Darüber hinaus bietet der EKO künftig in mindestens vier Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten an. Die Eltern können zwischen mindestens vier Kitas mit einer Öffnungszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr (Kita NN1 NN2, NN3, NN4) wählen.

b)

b)    Im Einzelfall wird bei vorhandenem Bedarf (z.B. Schichtarbeit) auch eine Betreuung ermöglicht, die den Wechsel zwischen Früh- (ab 6:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 20 Uhr) beinhaltet.

c)     Die Gesamtbetreuungszeit ist beim EKO auf 10 Stunden begrenzt. Um den Kindern einen festen Gruppenzusammenhang anbieten zu können, besteht die Wahlmöglichkeit für Eltern in den Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten aus folgenden Gruppenangeboten:

Betreuung zwischen 6:00 und 16:00 Uhr (Kita NN1, NN2)

Betreuung zwischen 8:00 und 18:00 (Kita NN1, NN2, NN3, NN4)

Betreuung zwischen 10:00 und 20:00 (Kita NN1, NN2, NN3, NN4)

Der Bedarf entscheidet über Gruppengröße und Gruppenzahl.

 

Die Satzung wird in § 6 Punkt 4 (neu) wie folgt geändert:

 

Bei der Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgelt erhoben. Das Essensgeld beträgt 80€ im Monat. Für Kinder, die eine Krabbelstube besuchen, beträgt das Essensgeld 61€ / Monat. Für eine Betreuungszeit bis maximal 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 12€ / Monat erhoben. Für Kinder, die bis maximal 12:00 Uhr eine Krabbelstube besuchen, wird ein Getränkegeld von 10€ / Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Die Reduzierung erfolgt jeweils im Ferienmonat (Juli oder August).

 

2016-21/DS-I(A)0428/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0428 wird nach Ziff. 2 wie folgt ergänzt, die bisherigen Ziffern 3 und 4 werden zu Ziffern 6 und 7:

 

3.     In der als Anlage (zur DS 2016-21/DS-I(A)0428)* beigefügten Satzung wird folgender Text als § 4 eingefügt, die bisherigen § 4 und § 5 werden zu § 5 und § 6:

„Träger, welche entweder verursacht durch die geltenden Bestimmungen zur Personalbemessung nach HKJGB oder außerordentliche Belastungen aufgrund gestiegener, nicht abzuwehrender Gebäudekosten in den Geschäftsjahren 2017 folgende Verluste in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachweisen, erhalten aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (BKZ) – einen Sonderzuschuss in Höhe des im jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisenden Verlustes, insoweit dieser sich aufgrund der oben bezeichneten Umstände errechnet.

Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.“

 

4.     Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für 2017, ausgehend von den gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017 festgelegten BKZ für das Jahr 2016 um 2% angehoben. Für 2018 wird analog verfahren, sofern dies für die Träger günstiger ist, als die Festbeträge der Landespersonalkostentabelle (LPKT).

 

5.     Das Jugendamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Offenbacher Kindertageseinrichtungen ein alternatives BKZ-Berechnungsmodell zu entwickeln, das sich nicht an der LPKT orientiert und zu prüfen, ob dieses sich für die zukünftige Berechnung der BKZ gegenüber der aktuell angewandten Berechnungsgrundlage als geeigneter erweist.

 

 

2016-21/DS-I(A)0428

 

Herr Stv. Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Ziffer 3 a), b), c)  (neu Ziffer 6 a), b), c) ) sowie des restlichen Antragstextes. Herr Stv. Münd (AfD) schließt sich diesem Antrag an.

 

 

2016-21/DS-I(A)0428 3 a) - neu Ziffer 6 a)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

3.     Der Beschluss 2016-21/DS-I(A)0202 (Ausbau der Kitaöffnungszeiten) vom 11.05.2017 wird wie folgt konkretisiert:

 

a)    Der EKO verändert die Öffnungszeiten der Kitas auf 07:00 -17:00 Uhr. Darüber hinaus bietet der EKO künftig in mindestens vier Einrichtungen (Süden, Westen, Norden, Osten) verlängerte Öffnungszeiten an. Die Eltern können zwischen mindestens zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 06:00 – 20.00 Uhr (Kita NN1 und NN2) und mindestens zwei Kitas mit einer Öffnungszeit von 08:00 - 22.00 Uhr (Kita NN3 und NN4) wählen.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0428 3 b) - neu Ziffer 6 b)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

b)    Im Einzelfall wird bei vorhandenem Bedarf (z. B. Schichtarbeit) auch eine Betreuung ermöglicht, die den Wechsel zwischen Früh- (ab 06:00 Uhr) und Spätbetreuung (bis 22:00 Uhr) beinhaltet.

 

2016-21/DS-I(A)0428 3 c) - neu Ziffer 6 c)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

c)     Die Gesamtbetreuungszeit ist beim EKO auf 10 Stunden begrenzt. Um den Kindern einen festen Gruppenzusammenhang anbieten zu können, besteht die Wahlmöglichkeit für Eltern in den Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten aus folgenden Gruppenangeboten:

Betreuung zwischen 06:00 und 16:00  (Kita NN1,NN2)

Betreuung zwischen 08:00 und 18:00  ( Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 10:00 und 20:00 (Kita NN1, NN2, NN3,NN4)

Betreuung zwischen 12:00 und 22:00  (Kita NN3, NN4)

Der Bedarf entscheidet über Gruppengröße und Gruppenanzahl.

 

2016-21/DS-I(A)0428 Ziffer 1., 2. und 4.- neu Ziffer 7.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle  im Sinne des HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz) besuchen, werden vom Beitrag für bis zu sechs Stunden Betreuung pro Tag freigestellt.

 

2.     Die als Anlage beigefügte Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Jugendhilfe und Elternbeiträge der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.08.2018 in Kraft und ersetzt die mit Beschluss 2011-16/DS-I(A)0833 vom 28.01.2016 (ergänzt durch Beschluss 2016-21/DS-I(A)0268/1 und 2016-21/DS-I(A)0268 vom 21.09.2017) erlassene Richtlinie über Betriebskostenzuschüsse für Kinder zur Förderung in Tageseinrichtungen sowie die Beitragsordnung vom 15.05.2014

[2011-16/DS-I(A)0545].

 

4.     Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000651 Erstattung Landesförderung Beiträge. Die Vereinnahmung der Landesmittel erfolgt über das Produktsachkonto 06010500.5421000051 Landesmittel Freistellung Beiträge. Die Anpassung der Ansätze erfolgt durch Amt 51 im Nachtragshaushalt 2018 bzw. der Haushaltsplanung 2019 ff.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung