Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0036Ausgegeben am 06.07.2018

Eing. Dat. 28.06.2018

 

 

 

 

 

Öffentliches WLAN ausbauen – Beantragung von EU-Fördergeldern;

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0245 und 2016-21/DS-I(A)0245/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-218 (Dez. I; Amt 10) vom 27.06.2018


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.08.2017 wie folgt beschlossen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Fördermittel aus dem EU-Programm WiFi4EU für öffentliches WLAN in städtischen Gebäuden zu beantragen.

 

-       Der Magistrat wird weiter beauftragt, unverzüglich Projektvorschläge zu erarbeiten, um eine rechtzeitige Einreichung Ende 2017/Beginn 2018 zu ermöglichen.

-       Das Konzept gemäß Punkt 2. aus dem Beschluss vom 16.06.2016 zu 2016-21/DS-I(A)0015/1/1 ist spätestens bei der Beantragung der Fördermittel den Stadtverordneten vorzulegen.

-       Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen sollten außenliegende Offenbacher Stadtteile dabei besonders berücksichtigt werden.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Es wurde ein technisches Grundkonzept für die WLAN-Versorgung von Rathaus (Sitzungssäle), Rathausvorplatz, VHS und Stadthaus erstellt. Weiterhin wurden Gespräche mit verschiedenen Anbietern geführt, um deren WLAN-Angebote auf Realisierbarkeit zu prüfen. Angebote in Form sog. Preisindikationen wurden angefordert.

 

Die Auswertung der Angebote hat folgendes ergeben:

 

Die Gesamtkosten für 5 Jahre (Miete) werden ca. 130.000 € zzgl. MwSt betragen.

Die Angebote sind hinsichtlich des technischen Konzepts (Anzahl Access Points, Netzwerktechnik) ähnlich bzw. vergleichbar.

 

Die jeweils angebotene technische Infrastruktur wird als geeignet angesehen, um den angestrebten Zweck zu erfüllen. Die Installationskosten werden mit 15.000 – 18.000 € bewertet. Höheren Bandbreiten stehen kompensierende Benutzer-Bandbreitenbeschränkung gegenüber. Ob es Aufgabe eines öffentlichen WLAN ist, dass Videos ruckelfrei übertragen werden, wird hier nicht untersucht.

 

Aus Sicht der IT-Abteilung ist hervorzuheben, dass ein Content- / Jugendschutzfilter sinnvoll erscheint und daher bei der Angebotsauswahl Berücksichtigung finden sollte (-> Kinder- und Jugendbibliothek). Für das Stadtmarketing ist die Verfügbarkeit von mehreren SSIDs durchaus zu erwägen. So könnte z.B. als Werbeaktionen für die „Offenbacher Woche“, z.B. eine SSID „OffenbacherWoche“ mit einem Verweis auf das Veranstaltungsprogramm und weitere Informationen auf offenbach.de ausgestrahlt werden. Der Effekt solcher Maßnahmen kann sich noch vergrößern, wenn sich die Betreiber der Internetpräsenz www.offenbach.de , die Stadt, die EVO und die SOH, im Vorfeld absprechen.

 

Der Großteil des Finanzierungsvolumens i.H.v. 130.000 € (netto) entfällt auf den Betrieb des Systems (Leitungsmiete, Wartung, Hotline). Wegen der sich rasant ändernden technischen Möglichkeiten empfiehlt es sich ebenfalls, die Hardware (Switche, Access Points) zu mieten. Von daher ist es sinnvoll, das öffentliche WLAN sozusagen als „Service“ zu betrachten und mit dem Vertragspartner einen Mietvertrag über 5 Jahre abzuschließen. Zudem sind im Finanzhaushalt keine Mittel für öffentliches WLAN eingeplant.

 

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle wird noch geprüft, ob eine öffentliche Ausschreibung (Dauer ca. 3 Monate) erforderlich (da Kosten > 100.000 €) oder ein genereller Verzicht auf eine Ausschreibung möglich ist.

 

Das Hauptamt hat seit Bekanntgabe des EU-Förderprogramms WiFi4EU sämtliche Veröffentlichungen der EU sowie des Hessischen Städtetags bearbeitet und ausgewertet sowie zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Verfahrensschritte umgesetzt, v. a. die Registrierung für das EU-Portal.

 

Eine Förderung aus Mitteln dieses gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 24.08.2017 (DS I(A) 245 und 245/1 zu beantragenden EU-Projekts ist nur für Investitionen i.H.v. max. 15.000 € (keine Betriebskosten) vorgesehen und an weitere, einschränkende Bedingungen geknüpft. So ist verpflichtend, dass als SSID „WIFI4EU“ ausgestrahlt und auf das Internetangebot der EU verwiesen wird. Weiterhin darf keine Konkurrenz zu gewerblichen Angeboten bestehen, was im Öffentlichen Raum einer Großstadt nicht gegeben ist.

 

Ein zusätzlicher Hinderungsgrund ist das angestrebte Vertragsverhältnis in Form eines Mietvertrags (ohne eigene Investitionen). Da die Stadt in Vorlage treten muss, stellte sich hier die Frage, wie kurzfristig eine vorläufige Finanzierung einer freiwilligen Leistung über den Finanzhaushalt (keine eingeplanten Mittel) bei Förderungszuschlag realisiert werden könnte. Ebenfalls unklar ist, ob die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur (z.B. Ausstrahlung der Anbieter- und Stadt-SSID am gleichen Access Point) eine Förderfähigkeit nicht generell ausschließt.

 

Am 14.06.2018 wurde bekannt, dass die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel den ersten Projektaufruf für kostenfreies WLAN in öffentlichen Plätzen „Wifi4EU“ annullieren ließ.

 

Als Grund hierfür nannte die Kommissarin technische Probleme. Eine Fehlprogrammierung im System hatte dafür gesorgt, dass die Anträge, die im Windhundverfahren vergeben werden sollten, nicht mit dem Zeitstempel des Eingangsrechners versehen wurden. Vielmehr wurde die Uhrzeit auf dem Computer des Antragstellers registriert. Aufgrund der unterschiedlichen Zeitzonen und eventuellen individuellen Abweichungen bei der Uhrzeit der jeweiligen Rechner kam es deshalb zu Verzerrungen. Nachdem dieser Fehler bemerkt wurde, wurde die Webseite gesperrt und war seitdem nicht mehr erreichbar.

 

Für den ersten Projektaufruf hatten sich mehr als 18.000 Kommunen registriert und innerhalb der ersten Stunden, in denen das Portal geöffnet war, wurden 11.000 Anträge eingereicht.

 

Der Hessische Städtetag geht davon aus, dass 1.000 Kommunen in Deutschland beim ersten Förderaufruf ausgewählt werden könnten. Laut der EU sollen vor allem Anträge aus ländlichen und strukturschwachen Gebieten ausgewählt werden.

 

Das Budget des ersten Aufrufes soll nun auf den nächsten Aufruf im Herbst 2018 übertragen werden. Die bereits abgegebenen Registrierungen für das Portal WiFi4EU bleiben bestehen, sodass bereits registrierte Kommunen im Herbst erneut einen Antrag stellen können. Darüber hinaus können sich auch Kommunen registrieren und einen Antrag einreichen, die beim ersten Aufruf noch nicht teilgenommen haben.

 

Aufgrund der vergleichsweise geringen Fördermittelhöhe im Vergleich zu den Gesamtkosten, der Unwägbarkeiten in puncto Programmumsetzung und Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags sowie der damit verbundenen, im Vorfeld zu erbringenden Vorleistungen finanzieller und personeller Art empfiehlt der Magistrat einen Verzicht auf eine Förderung des öffentlichen WLAN in Offenbach durch das EU-Programm WiFi4EU.

 

 

Die im o.g. Stadtverordnetenbeschluss geforderte Berücksichtigung der Stadtteile bei der Bereitstellung von öffentlichem WLAN ist mit erheblichen Investitionskosten für die Installation der Access-Points verbunden. Die Möglichkeit, hierfür die eMobil-Ladestationen der SOH in den Stadtteilen zu nutzen, wurde überprüft. Hier fehlen jedoch ebenfalls die technischen Voraussetzungen, so dass hier eine Nachrüstung erforderlich würde.

 

Für die Installation der Access-Points bzw. die Nachrüstung müssten gesonderte Angebote eingeholt werden, es ist zudem mit einer Ausschreibung zu rechnen. Aufgrund der aktuellen Priorisierung von Projekten im IT- wie im Baubereich wurden hierzu noch keine weiteren Schritte veranlasst.