Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0040Ausgegeben am 07.08.2018

Eing. Dat. 02.08.2018

 

 

 

Sozialticket für Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018,

2016-21/DS-I(A)0411

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-265 (Dez. II, Verkehrsbetriebe) vom 01.08.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die Einführung eines vergünstigten personalisierten Sozialtickets zur Nutzung des

öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Offenbachs zu prüfen und den

Stadtverordneten über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dazu mit den

Gremien des RMV und dem Land Hessen in Gespräche einzutreten. Als

Personenkreis werden die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II,

Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und anerkannte

Asylbewerber ins Auge gefasst.

 

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

1. Gibt es Regelungen in anderen Kommunen oder anderen Verkehrsverbünden,

die auf Offenbach übertragbar sind?

 

2. Wie kann die Ausgabe technisch und organisatorisch erfolgen?

 

3. Welche Kosten entstehen der Stadt?

 

4. Wie kann ein RMV-weites Sozialticket initiiert werden?

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.:

Im RMV gibt es bereits mehrere vergünstigte Tickets, z. B. das 9-Uhr Ticket oder 65-plus Ticket, die man als Basis für einen Offenbach-Pass nehmen könnte.

 

In anderen Kommunen, z. B. Frankfurt (Frankfurt-Pass) oder Marburg (Stadtpass Marburg -siehe Anlage) gibt es bereits Pässe, die es Geringverdienenden ermöglichen, verschiedene Leistungen der Stadt vergünstigt zu nutzen. Auch den ÖPNV.

 

 

Zu 2.:

In der Regel werden entweder durch die Stadt beim Verkehrsunternehmen Tickets gekauft, die bei Nachfrage an den anspruchsberechtigten Personenkreis weitergegeben werden oder es werden Wertmarken ausgegeben, mit denen dann bei den Verkehrsunternehmen (in Offenbach könnte das z. B. über die Mobilitätszentrale abgewickelt werden) Monatstickets zu vergünstigten Preisen erworben werden. Die Wertmarken würden dann vom Verkehrsunternehmen mit der Stadt abgerechnet. Als leistungsgewährende Stellen der Stadt, die eine Berechtigung zum Bezug des Sozialtickets prüfen könnten, kommen das Sozialamt, das Jobcenter MainArbeit und ggf. auch das Wohnungsamt in Betracht. Im Sinne der Kund*innenorientierung sollte aber eine einzige Ausgabestelle bestimmt werden.

 

Zu 3.:

Die Höhe der Kosten für die Stadt ergeben sich aus der Vergünstigung, die gewährt werden soll, multipliziert mit der Anzahl ausgegebener Tickets. Hierzu müsste eine politische Entscheidung gefällt werden, denn die Differenz zum regulären Tarif der Monatskarte (z. Zt. 70,00 €) wird dem Verkehrsbetrieb ausgeglichen. Mit Blick auf die 9-Uhr-Karte und die 65-plus-Karte für Senioren wäre es sinnvoll, hier ein dazu passendes Angebot anzusetzen. Besagte Karten kosten zur Zeit regulär 56,00 € bzw. 52,20 € und sind jeweils im kompletten Stadtgebiet Offenbach gültig.

 

Aktuell beziehen zum Stichtag 30.06.2018 laufende existenzsichernde Leistungen durch das Sozialamt:

 

2.983 Personen - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

   225 Personen - Sozialhilfe im Sinne von Hilfe zum Lebensunterhalt

   110 Personen - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

SGB II – Leistungen beziehen  ca. 18.000 Personen im Alter von 0 bis 64 Jahre, darunter ca. 12.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (15-64 Jahre) in 8.000 Bedarfsgemeinschaften. Da Kleinkinder in aller Regel vom Beförderungsentgelt befreit sind, könnte hier der Mittelwert mit 15.000 Personen angenommen werden.

 

Im Wohngeldbezug standen im Jahr 2017 insgesamt 1.527 Haushalte mit mindestens 4.807 Personen. Die Statistik weist Haushalte mit 5 oder mehr Personen in einer Summe aus, sodass sich durch einige Haushalte mit mehr als 5 Personen noch eine geringe Erhöhung der Personenzahl ergibt.

 

Würde man zunächst alle Wohngeldempfänger*innen und Empfänger*innen von laufenden existenzsichernden Leistungen durch das Sozialamt und alle Emfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II zum berechtigen Personenkreis zählen, so bestünde dieser aus etwa 23.000 Personen.

 

Würden alle 23.000 Personen in den Genuss des Sozialtickets kommen, entstünden der Stadt bei einer angenommenen Preisreduzierung von z.B. 15 € pro Person und Monat Kosten in Höhe von ca. 4,14 Mio. € (23.000 Tickets x 15 € x 12 Monate). Erfahrunsgemäß nehmen jedoch nicht alle Anspruchsberechtigten ein solches Angebot wahr, sodass der tatsächlich entstehende Kostenaufwand nur geschätzt werden kann.

 

 

Zu 4.:

Ein RMV-weites Sozialticket wurde bisher in den zuständigen Gremien immer wieder verworfen, da es zum einen bereits viele vergünstigte Tickets gebe und zum anderen die Entscheidung für die Einführung eines solchen Angebotes bei den Kommunen liege, die dann auch die Differenz zwischen regulärem und rabattiertem Preis übernehmen müssten. Der Magistrat wird das Thema aber erneut im Aufsichtsrat des RMV ansprechen.

Anlage:

Richtlinien zum Marburger Stadtpass