Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0043Ausgegeben am 31.08.2018

Eing. Dat. 16.08.2018

 

 

 

 

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0683/1, 2011-16/DS-I(A)0683

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-287 (Dez. III, Amt 20) vom 15.08.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat soll prüfen und berichten:

 

-       wie sich die Einwohnerzahl getrennt nach Erst- und Zweitwohnsitz in diesem Zeitraum entwickelt hat;

 

-       wie viele Ummeldungen vom Zweit- zum Erstwohnsitz erfolgten;

 

-       wie sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer entwickelten;

 

-       wie hoch die direkt zurechenbaren verwaltungsinternen Kosten für Erhebung und Zahlung der Steuer waren.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt Kämmerei, Kasse und Steuer – Abteilung Kommunale Steuern - wurde eine Evaluierung seit Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2016 vorgenommen. Das Ergebnis kann dem in der Anlage beigefügten Bericht entnommen werden.

Anlage:

Bericht „Evaluierung der Zweitwohnungssteuer in Offenbach seit Einführung zum 01.01.2016“

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.