Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0471Ausgegeben am 13.09.2018

Eing. Dat. 13.09.2018

 

 

 

 

 

Anmietung von Werbeflächen in Form von Bannerhalterung an der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-319 (Dez. I, Amt 10) vom 12.09.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Die Stadt Offenbach mietet bei der Firma Kaiser Quartier II Offenbach GmbH & Co.KG, vertreten durch die Firma REAL Quartier GmbH, Frankfurter Landstraße 27/29 in 61352 Bad Homburg v.d.H, diese wiederum vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Andreas Sprengel, in der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main zusätzlich Werbeflächen in Form von Bannerhalterungen zur öffentlichkeitswirksamen Kennzeichnung des Verwaltungsstandortes Kaiserstraße 39 an. Die Vertragskonditionen sowie das Ende der Laufzeit entsprechen den Regelungen des Hauptmietvertrages Halle Kaiserstraße 39.

 

2.   Die Mietkosten belaufen sich pro Bannerhalterung auf 200,00 € pro Monat. Es werden insgesamt drei Bannerhalterungen angemietet. Die Kosten belaufen sich ab Anmietungszeitpunkt 01.10.2018 auf 600,00 € pro Monat.
Die Gesamtkosten für Miete betragen 7.200,00 € pro Jahr ab 2019 ff. Für die drei Monate Mietdauer im Jahr 2018 fallen 1.800,00 € an Mietkosten an.

3.   Die erforderlichen Mittel für 2018 stehen auf dem Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ (Bewirtschaftung durch Amt 60) zur Verfügung. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 ff. zusätzlich benötigten Mittel i. H. v. 7.200 € jährlich werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 entsprechend eingeplant und auf dem Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ bereitgestellt.

 

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

 

Begründung

 

Die Stadtverwaltung Offenbach hat mit zwei Mietverträgen für die Kaiserstraße 39 Büroflächen für das Bürgerbüro, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das Stadtschulamt sowie die Abteilung Soziale Stadtentwicklung und Integration des Amtes für Arbeitsförderung, Statistik und Integration angemietet. Diese werden im September bzw. Oktober 2018 bezogen.

 

Die Organisationsabteilung des Hauptamtes und das Amt für Öffentlichkeitsarbeit haben in den vergangenen Monaten mit dem Vermieter der Liegenschaft Kaiserstraße 39, Firma Kaiser Quartier II Offenbach GmbH & Co. KG, vertreten durch die Firma REAL Quartier GmbH, diese wiederum vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Andreas Sprengel, an einem tragfähigen Wegeleitsystem für die gesamte Liegenschaft und speziell für die o.g. städtischen Ämter gearbeitet.

Hierbei hat sich gezeigt, dass neben der bereits sehr guten Innenhof- sowie Gebäudebeschilderung des Gebäudeensembles Kaiserstraße 39 – welche komplett durch den Vermieter eingebracht wird – noch Verbesserungspotentiale bei der Außenbeschilderung des neuen Verwaltungsstandorts an der Kaiserstraße bestehen. Aufgrund der bisher „unauffälligen“ Haupteingangssituation zu dem Gebäudeensemble der Kaiserstraße 39 (Hofdurchfahrt) bestehen von Seiten der Organisationsabteilung des Hauptamtes und des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit Bedenken, dass der Eingangsbereich zum Verwaltungsstandort nicht auf den ersten Blick gefunden werden könnte. Bei circa 700 Kunden (alleine durch das Bürgerbüro) pro Tag muss die Außenbeschilderung an der Kaiserstraße jedoch auffällig und eindeutig sein.

 

Eine Außenbeschilderung ist bislang nur an den Fensterflächen der von der Stadtverwaltung gemieteten Erdgeschossflächen des Gebäudeelements an der Kaiserstraße möglich. Aufgrund des Denkmalschutzes für das zuvor benannte Gebäudeelement sowie der geplanten Werbeanlagensatzung der Stadt Offenbach ist hier nur eine zurückhaltende Bewerbung, bspw. durch eine dezente Folierung der Fenster, möglich. Insofern muss befürchtet werden, dass eine ausreichende öffentlichkeitswirksame Bewerbung des Verwaltungsstandorts unter diesen Bedingungen an der Kaiserstraße nicht garantiert werden kann.

 

Der Vermieter hat beim weiteren Informationsaustausch zum Thema Außenbeschilderung die Anmietung von Werbeflächen in Form von drei Bannerhalterung an der Liegenschaft Kaiserstraße 39 (nicht denkmalgeschütztes Gebäudeelement) angeboten. Die Mietvertragsverhandlungen haben gezeigt, dass der Vermieter ursprünglich vorgesehen hatte die zuvor genannten Werbeflächen allen Mietern der Liegenschaft zur Anmietung anzubieten. Insofern erklärt sich, warum die Bannerhalterungen nicht direkt Bestandteil des im September 2017 geschlossenen Hauptmietvertrags sind.

Aufgrund der o.g. Zusammenarbeit im Zuge des Wegeleitsystems hat der Vermieter der Stadtverwaltung nun jedoch ein vorrangiges Anmietungsangebot unterbreitet. Die Mietkosten belaufen sich pro Bannerhalterung auf 200,00 € pro Monat. Die öffentlichkeitswirksame Kennzeichnung des Verwaltungsstandortes entfaltet seine gesamte Wirkung, wenn die drei vorhandenen Bannerhalterungen vollständig angemietet werden. Unter Einbezug der drei Banner kann das Wegeleitsystem für die Stadtverwaltung somit nachhaltig vervollständigt werden. Die Kosten für drei Bannerhalterung belaufen sich ab dem Anmietungszeitpunkt 01.10.2018 auf 600,00 € pro Monat.

 

Die Prüfungen des Bauamtes, Bereich Stadtentwicklung und Städtebau, des Bauaufsichtsamtes sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde zum Gestaltungsvorschlag für die eigentlichen Banner und deren Inhalte (s.a. Anhang Gestaltungsvorschlag Banner) sind positiv ausgefallen.

Nichtöffentliche Anlage:

Nachtrag Mietvertrag Halle Kaiserstraße 39 in Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

 

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