Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0478/1Ausgegeben am 26.09.2018

Eing. Dat. 26.09.2018

 

 

 

 

 

Projekt Sanierung und Erweiterung Mathildenschule KIPL – Mathildenstraße 30, 63065 Offenbach a. M.

hier: Projekt und Vergabebeschluss

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 26.09.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0478 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt bei der Umsetzung des Projekts:

 

1. Die erforderlichen Behinderten- und Besucherparkplätze sind nach Fertigstellung auf der Fläche hinter der Turnhalle anzulegen (derzeit vom Polizeirevier 1 genutzte Parkfläche). Die weiteren nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück der Kirche Jesu Christi an der Artur-Zitscher-Straße (siehe Baulastenblatt 829) nachgewiesen werden.

 

Auf der restlichen Fläche hinter der Turnhalle sind die fehlenden Fahrradstellplätze zu errichten.

 

2. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen des Budgets eine oberirdische Regenwassersammlung, z.B. in Wassertonnen, von dem überläufigen Regenwasser des Gründaches des Neubaus ermöglicht werden kann, ohne dass hierdurch Schulhoffläche verloren geht. Dieses Regenwasser soll bei Bedarf für die Bewässerung der Vegetationsflächen genutzt werden können. Zudem soll geprüft werden, ob für die zukünftige Sicherstellung der Bewässerung des Daches eine Zisterne auf dem Dach untergebracht wird bzw. das Gründach als Wasseranstauverfahren geplant und ausgeführt wird.

 

3. Desweiteren soll geprüft werden ob und zu welchen Kosten die Turnhalle mit einem geeignetem Rankseilsystem und entsprechenden Pflanzen begrünt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

Für den Bau der Grund- und weiterführenden Schule sind nach geltender Stellplatzsatzung 34 Parkplätze nachzuweisen, diese können auf dem Grundstück der Kirche Jesu Christii an der Artur-Zitscher-Straße bereit gestellt werden. Die Schule ist sehr gut an den ÖPNV angebunden, sowie zu Fuß und mit dem Fahrrad erreichbar. Mit dem für Landesbedienstete kostenfreien Landesticket liegt zudem ein Mobilitätskonzept vor, das Lehrerinnen und Lehrer nutzen können.

Da bei der Diskussion über die Varianten immer der Gewinn von Schulhofflächen im Vordergrund stand, wollen die antragstellenden Fraktionen eine möglichst große Schulhoffläche pro Kind erreichen. Der Schulhofraum pro Kind liegt mit 5,35 qm sehr knapp über dem absoluten Minimum von 5qm/Kind. Daher sollen möglichst viele der notwendigen Fahrradabstellplätze auf der Fläche hinter der Turnhalle hergerichtet werden, da diese Fläche als Schulhoffläche nicht nutzbar zu sein scheint.

Zu 2.

Der vergangene Sommer hat wieder gezeigt, dass künftig mit extremen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist und wir diese nicht ignorieren können. Eine Dachbegrünung ist im Zweifel nur wirklich beständig, wenn sie nötigenfalls bewässert werden kann, hierfür ist das Sammeln von Regenwasser sinnvoll. Die Dachbegrünung geht sonst trotz extensiver Bepflanzung kaputt und verliert damit ihren Kühlungseffekt für das Gebäude, weil keine Verdunstung mehr stattfindet. Diese Kühlung ist aber bei großer Hitze besonders notwendig. Hinzu kommen die hohen Kosten für eine Neuanlage des Gründachs wenn dieses kaputt geht. Daher ist eine Regenwasserspeicherung dringend geboten. Zudem ist auch bei einem Gründach mit einem "Überlastabfluss" durch Starkregen in die Kanalisation zu rechnen. Aufgefangenes Wasser kann auch bei einer Grünbewässerung (Bäume und Büsche) sowie und beim grünem Klassenzimmer einer guten Verwendung zugeführt werden, wenn damit das Gründach nicht bewässert werden muss.

Zu 3.

Siehe Begründung der „Unteren Naturschutzbehörde“ im Antrag.