Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

 

 

TOP 7

Einführung eines Anti-Semitismusbeauftragten

Antrag AfD vom 17.08.2018, 2016-21/DS-I(A)0464

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0464/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0464/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0464/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat möge mit der jüdischen Gemeinde Offenbach und dem neu eingesetzten Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen, die Situation und die bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Offenbach erörtern und mit ihm eruieren, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche bestehenden Maßnahmen ausgebaut werden sollen. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber zu berichten. Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen zur Umsetzung bringen, hierüber der Stadtverordnetenversammlung berichten, beziehungsweise diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0464/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Ursprungsvorlage wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat möge mit der jüdischen Gemeinde Offenbach und dem neu eingesetzten Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen, die Situation und die bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Offenbach erörtern und mit ihm eruieren, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche bestehenden Maßnahmen ausgebaut werden sollen. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber zu berichten. Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen zur Umsetzung bringen, hierüber der Stadtverordnetenversammlung berichten, beziehungsweise diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0464/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0464/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0464/1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Ursprungsvorlage wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat möge mit dem neu eingesetzten Antisemitismusbeauftragten des

Landes Hessen die Situation und die bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Offenbach erörtern und mit ihm eruieren, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber zu berichten. Sollte Handlungsbedarf bestehen, möge der Magistrat geeignete Maßnahmen zur Umsetzung bringen, hierüber der Stadtverordnetenversammlung berichten, beziehungsweise diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0464

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0464/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0464.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Verwaltung der Stadt Offenbach wird die Stelle eines Anti-Semitismusbeauftragten geschaffen. Der Antisemitismusbeauftragte erstattet einmal jährlich mündlich sowie schriftlich Bericht im zuständigen Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

  • ob zu diesem Zweck eine neue Stelle zu schaffen ist, bzw.

 

  • ob die neu einzurichtende Stelle an eine bereits vorhandene Stelle, wie z.B. die Stelle des Anti-Diskriminierungsbeauftragten, angegliedert werden kann und

 

  • welche Kosten im Falle einer Realisierung der beiden möglichen Varianten anfallen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung