Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018
TOP 12
Sozialen Wohnraum schaffen mit ‚Vermiete doch an die Stadt‘
Antrag DIE LINKE. vom 12.09.2018, 2016-21/DS-I(A)0469
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 26.09.2018,
2016-21/DS-I(A)0469/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0469/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche zusätzlichen Maßnahmen die Stadt ergreifen kann, um bestehenden Wohnraum in Offenbach auch für am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen und wie diese gefördert oder geschaffen werden können und wie eine effizientere Nutzung des bestehenden Wohnraums erreicht werden.
Es sollen insbesondere Ansätze geprüft werden, die:
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0469/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Ursprungsvorlage wird wie folgt geändert:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche zusätzlichen Maßnahmen die Stadt ergreifen kann, um bestehenden Wohnraum in Offenbach auch für am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen und wie diese gefördert oder geschaffen werden können und wie eine effizientere Nutzung des bestehenden Wohnraums erreicht werden.
Es sollen insbesondere Ansätze geprüft werden, die:
2016-21/DS-I(A)0469
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0469/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0469.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach möge prüfen und berichten, wie sich das Modell „Vermiete doch an die Stadt“, das in Viernheim praktiziert wird, auf Offenbach übertragen lässt. Ferner wird der Magistrat beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welches der Stadt Offenbach ermöglicht, mit dem Projekt „Vermiete doch an die Stadt“ Wohnungslosigkeit und die Überlastung von Notunterkünften zu bekämpfen. Das erarbeitete Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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