Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

TOP 14

Anmietung von Werbeflächen in Form von Bannerhalterung an der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-319 (Dez. I, Amt 10) vom 12.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0471

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.   Die Stadt Offenbach mietet bei der Firma Kaiser Quartier II Offenbach GmbH & Co.KG, vertreten durch die Firma REAL Quartier GmbH, Frankfurter Landstraße 27/29 in 61352 Bad Homburg v.d.H, diese wiederum vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Andreas Sprengel, in der Liegenschaft Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main zusätzlich Werbeflächen in Form von Bannerhalterungen zur öffentlichkeitswirksamen Kennzeichnung des Verwaltungsstandortes Kaiserstraße 39 an. Die Vertragskonditionen sowie das Ende der Laufzeit entsprechen den Regelungen des Hauptmietvertrages Halle Kaiserstraße 39.

 

2.   Die Mietkosten belaufen sich pro Bannerhalterung auf 200,00 € pro Monat. Es werden insgesamt drei Bannerhalterungen angemietet. Die Kosten belaufen sich ab Anmietungszeitpunkt 01.10.2018 auf 600,00 € pro Monat.
Die Gesamtkosten für Miete betragen 7.200,00 € pro Jahr ab 2019 ff. Für die drei Monate Mietdauer im Jahr 2018 fallen 1.800,00 € an Mietkosten an.

3.   Die erforderlichen Mittel für 2018 stehen auf dem Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ (Bewirtschaftung durch Amt 60) zur Verfügung. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 ff. zusätzlich benötigten Mittel i. H. v. 7.200 € jährlich werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 entsprechend eingeplant und auf dem Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ bereitgestellt.

 

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung